Aufsichtspflicht verletzt?

Mein Bruder ist 32 Jahre alt, 100% Schwerbehindert mit den Merkzeichen B, G und H. Er hat die geistigen Fähigkeiten eines 6 jährigen. Ist örtlich nur im direkten Wohnumfeld orientiert. Er lebt in einer Leistungstyp III Wohngruppe mit 5 anderen Klienten.

Mein Bruder ist am Wochenende vom einem Tagesausflug mit seiner WG am Bahnhof am Heimatort ausgestiegen (Bahnhof ca. 30km von der Wohnung entfernt). Die diensthabende Erzieherin ist dann nachhause gefahren und hat meinen Bruder mit einem anderen Mitbewohner nachhause geschickt. Nur blöd das mein Bruder beim einsteigen in den Bus nicht mehr reingekommen ist und dem anderen es nicht aufgefallen ist. Drei Stunden nach dem er durch seinen Mitbewohner "verbummelt" wurde, wurde ich von diesem informiert. Nein nicht von der Erzieherin, die nicht mal bei denen Zuhause anrief um zu fragen ob sie gut angekommen sind.

Naja unsere Suche blieb erfolglos, die Polizei wollte über´s Wochenende nichts unternehmen. Also hieß es hoffen und Daumen drücken.

Hat auch geholfen. Morgen um 9 Uhr war er dann wieder in seiner Wohnung. D.h. er ist 12 Stunden ziellos durch Berlin gelaufen. Wie gut das wir Nachts 8 Grad und nicht -10 hatten.

Zu allem Überfluss ist er bei seinem herumirren irgendwo umgeknickt und hatte einen geschwollenen und schmerzenden Fuß. Da ich es nicht für so schlimm hielt, sagte ich der Frühdienst solle mit ihm am Montag zum Arzt gehen.

Was tat der Frühdienst? Der sagte mir als ich anrief, es sei gar nichts und mein Bruder wäre jetzt in der Werkstatt arbeiten. Als ich Nachmittags bei ihm war, war der Fuß, geschwollen und tat ihm weh. Also ab in die Notaufnahme. Bänder gezerrt. Schmerzmittel, Schiene und mindestens eine Woche krank.

Und das aller schlimmste, bei uns hat sich keiner entschuldigt. Als ich heute die Leitung anrief um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, sagte die noch frech zu mir: "evtl. ist dann dann hier die falsche Unterbringung und sie sollten sich etwas anderes suchen".

Mein Bruder fühlt sich in dieser WG angekommen, wohl und mag die Mitbewohner sowie Mitarbeiter.
Deswegen bin ich so hin und her gerissen, was sich hier für rechtliche Konsequenzen einleiten soll.

Könntet ihr mir zumindest die Möglichkeiten aufzeigen die es gibt? Danke im Vorraus

Antworten

  • Hallo Lotti2912,

    vor einigen Jahren hab ich mit einem Betreuten ähnliches erlebt. Ich hab dem Träger der Einrichtung meinen Eindruck vom Geschehen schriftlich.. Einschreiben mit Rückschein.. mitgeteilt, und eindringlich darum gebeten dafür Sorge zu tragen, das sich sowas nicht wiederholt. Mein Schlußsatz war.. und ist ggf. : Kommt sowas nochmal vor, geht das ganze ohne jede weitere Mitteilung vollautomatisch direkt an die Staatsanwaltschaft.

    Dann hab ich dem beteiligten Personal noch vorgeschlagen, sich bei meinen Betreuten durch einladen zu einen Piza für das Verhalten zu entschuldigen.... was unverzüglich getan wurde.

    Seit dem gibt das Personal alle Teilnehmer von Ausflügen persönlich wieder in der Einrichtung ab. So muß das !

    😀 Helmut
  • Hallo,

    mir gefällt das Vorgehen wie von Helmut vorgeschlagen ganz gut. Mein Bruder lebt auch in einer Einrichtung, wo er ganz gut aufgehoben ist; wenn so etwas in einer ansonsten guten Einrichtung einmal passiert, dann sollte man meines Erachtens sicherstellen, dass so etwas nicht mehr passiert (zB durch einen scharfen Brief an die Leitung). Weitere rechtliche Schritte (Mitteilung an Aufsichtsbehörden oder Polizei) würde ich nicht unternehmen, solange das Ganze nicht wiederholt passiert.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Danke für Eure Antworten. Ich habe jetzt morgen einen Termin mit der Geschäftsleitung um den Vorfall zu klären.
    Ich werde Euch berichten wie es ausging.

    Was haltet Ihr von einem GPS-Tracker für meinen Bruder? So könnte man ihn im Notfall orten und nicht wieder 12 Stunden Blut und Wasser schwitzen.

  • Hallo Lotti2912,

    GPS-Ortungsgeräte sind eher was für Leute die sich im Alltag sicher bewegen können. Läßt man Leute alleine die es nicht können, kann man sie damt zwar leichter finden... man kann sie aber nicht, wie bei "pflichtgemäßer verantwortungsbewußter Begleitung" möglich... vor Gefahren oder größeren Nachteilen schützen. Die Dinger machen "leichtsinniges Personal" von Einrichtungen eher noch leichtsinniger, als das sie "solchen Bewohnern" tatsächlich Erleichterung oder "Freiheit" bringen.

    😀 Helmut
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