Probezeiten mit Behinderung

wie lang dürfen die Probezeiten maximal bei einem Menschen mit Behinderung sein? (In diesem Fall zahlt das Integrationsamt 70 % von der Neuanschaffung des Arbeitsplatzes)

Antworten

  • Hallo Engel777
    Die Dauer der Probezeit richtet sich auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach dem jeweiligen Tarifvertrag.
    LG
    Heidi
  • Hallo Engel777,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Ich habe unseren Fachexperten für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Florian Teßmer, gefragt:
    "Die Probezeit regelt die Kündigungsfrist. Sofern eine Probezeit vereinbart ist (schriftlich) gilt für einen Zeitraum der Probezeit von längstens 6 Monaten eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ohne die Vereinbarung einer Probezeit beträgt die Kündigungsfrist (sofern nicht eine längere Frist ausdrücklich vereinbart ist) 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats"

    Der besondere Kündigungsschutz gem. §§ 85 ff SGB IX für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung greift grdsl. erst nach 6 Monaten.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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