Vorschriften für behindertengerechte öffentliche Einrichtungen

Gibt es einheitliche Richtlinien/Vorschriften für öffentlichen Schulen (SEKII), um als behindertengerechte Einrichtung eingestuft zu werden?

Antworten

  • Hallo step,

    grundsätzlich sind Schulen öffentliche Gebäude und unterliegen dem jeweiligen Paragraphen der Landesbauordnung (in NRW § 55) wo die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden umfassend geregelt ist. Eine spezielle behindertengerechte Einrichtung ist zB...eine Blindenschule, für die es natürlich ein weitergehendes Anforderungsprofil gibt. Die angefragte Darstellung einer "normalen" SEK II Schule als behindertengerechte Einrichtung ist mir als Fragestellung etwas unklar.

    MFG
    Dirk Michalski - Architekt und Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen
    www.barriere-frei-bauen.de
  • Hallo step,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
Diese Diskussion wurde geschlossen.