Rente mit 63 und 45 Beitragsjahre für Schwerbehinderte
Hallo !
Bin Jahrgang 1952,also 61 Jahre,Schwehrbehindert(50%)und habe 45Beitragsjahre.Kann ich ab 1.Juli 2014 inohne abschläge inRente gehen?
Gruß oohein
Bin Jahrgang 1952,also 61 Jahre,Schwehrbehindert(50%)und habe 45Beitragsjahre.Kann ich ab 1.Juli 2014 inohne abschläge inRente gehen?
Gruß oohein
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Antworten
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Hallo oohein,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html
Das Thema Rente ist mitunter komplex und oftmals auch vom Einzelfall abhängig. Eine verlässliche Auskunft holst Du dir daher am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Selbstverständlich sind diese Auskünfte kostenlos.
Vielleicht gibt es Deiner Nähe auch eine Beratungsstelle, bei der Du dein Anliegen persönlich besprechen kannst.
Wenn Du mir Deinen Wohnort nennst, suche ich Dir gerne die nächstgelegene Beratungsstelle heraus.
Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.
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Hi
Rente ist wirklich ein Thema für Fachleute, der ich nicht bin. Aber so wie ich es sehe kannst du mit 45 Beitragsjahren nicht zum 1. Juli 2014 abschlagsfrei in Rente, weil du das 63. Lebensjahr nicht vollendest hast.
Im Entwurf heißt es:
"Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Bei der Wartezeit von 45 Jahren wird neben den Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Außerdem werden Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld angerechnet. Dagegen nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, da es sich nicht um Versicherungsleistungen handelt."
wg Rente für Schwerbehinderte melde ich mich noch einmal. Da hat sich aber nichts geändert
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