Arbeitszeitveränderung in behinderten Werkstatt

Die Behinderten Wertkstatt meines Bruders möchte ihn ab 01.04.2014 von 35 Std. die Woche auf 40 Std. hochsetzen. Ohne die Zustimmung seines Betreuers ( meine Mutter) und ohne Änderungsvertrag des Arbeitsverhältnis. Es soll ein Punktesystem eingeführt werden, nachdem er bei guter Leistung Ende des Jahres eine Prämie erhält. Diese muss er aber dem Sozialamt abtretten. Also bekommt er keinen Ausgleich für die Mehrarbeit.
Des weiteren sieht sich mein Bruder nicht in der Lage die 40 Wochenstunden zubewälltigen. In seinem Werkstattvertrag ist eine Beschäftigungszeit von 35 Std. vereinbart. Siehe Auszug:
In seinem Werkstattvertrag ist die wöchenliche Beschäftigungszeit laut §6 in der Regel mit 35 - 40 Wochenstunden festgelegt. Sollte es im Einzellfall zu Abweichungen von dieser Zeit nach §6 der Werkstattverordnung kommen bedarf diese Sonderreglung der Zustimmung des zuständigen Rheaträgers ( Sozialamt) . Mit dem Beschäftigen wird eine Beschäftigungszeit von 35 Wochenstunden vereinbart.

Darf eine derartige Änderung der Beschäftigungszeit gegen seine Willen und seines Betreuers eingeführt werden?
Auf Nachfragen des zuständigen Sozialamtes bekamen wir die Antwort " Für diese Auskunft seind Sie nicht befugt".
Muss das Sozialamt dieser Änderung auch zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
S. Werner

Antworten

  • Hallo,

    ich bin keine Expertin für diese Fragen, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, ist folgendes:

    1) Gesetzlich sind Werkstätten verpflichtet, Verträge mit den Beschäftigten abzuschließen. Ein Vertrag ist aber im Allgemeinen eine zweiseitige Vereinbarung, die eben gerade nicht einseitig geändert werden kann. Meine Einschätzung wäre daher, dass die Werkstatt den Vertrag nicht ohne Zustimmung Deines Bruders bzw. der gesetzlichen Betreuerin ändern kann.

    2) Gestzlich auch geregelt ist, dass die "zuständigen Rehabilitationsträger" über die Verträge informiert werden müssen, nicht aber dass sie zustimmen müssen (das wäre nur der Fall, wenn Dein Bruder weniger als 35 oder mehr als 40 Stunden arbeiten sollte). Daher würde ich meinen, dass das Sozialamt nicht zustimmen braucht.

    Gibt es in der Werkstatt einen Werkstattrat (sollte es eigentlich geben, Pendant zum Betriebsrat in anderen Betrieben). Wenn ja, habt Ihr mal mit denen geredet? Die sollten so etwas eigentlich wissen. Vielleicht gibt es ja hier aber noch Leute, die sich auf diesem Gebiet besser auskennen.

    Alles Gute, ananim
  • Hallo sabinewerner86,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wenn es in dem Vertrag Deines Bruders genau so steht, wie Du es beschrieben hast, ist grundsätzlich alles zwischen 35 und 40 Stunden zulässig.
    Habt Ihr denn schon mal mit den Verantwortlichen in der Werkstatt das Gespräch gesucht?
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:

    Wenn es in dem Vertrag Deines Bruders genau so steht, wie Du es beschrieben hast, ist grundsätzlich alles zwischen 35 und 40 Stunden zulässig.
    Habt Ihr denn schon mal mit den Verantwortlichen in der Werkstatt das Gespräch gesucht?


    Hallo,

    grundsätzlich/gesetzlich ist es zulässig, dass jemand in einer WfbM 40h/Woche arbeitet.

    Meines Erachtens sind im Vertrag aber, wenn die Klausel so lautet, wie von sabinewerner geschrieben, konkret für den Beschäftigten 35h die Woche vereinbart.

    Die Klausel ist zugegebenermaßen widersprüchlich, weil einerseits gesagt wird, dass es "in der Regel" eine Arbeitzeit von 35 -40 Stunden gibt (das ist der gesetzlich vorgesehene Rahmen), dann aber nochmals konkret für den Beschäftigen eine Arbeitszeit von 35h vereinbart wird. Da die 35-40h lt. dem Beitrag von sabinewerner86 als "in der Regel" festgelegt sind, sind aber mE die 35h die speziellere und konkretere Vereinbarung im Falle des Beschäftigen und müssten vorgehen.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Die Werkstattchefs werden diese widersprüchlichen Klauseln im Vertrag immer zu ihren Gunsten auslegen. Grundsätzlich also ideal, um Juristen und Gerichte zu beschäftigen 🙁

    Deshalb auch mein Vorschlag, das Gespräch mit den Verantwortlichen zu suchen. Denn das könnte schneller zu einer einvernehmlichen Lösung führen.
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