Mieterhöhung und nun?

Hallo,

ja ich bin ganz neu hier ich bin auf der Suche nach Hilfe auf Euch gestossen. Ich finde es zwar selber nicht so gut, wenn man irgendwo neu ist und um Hilfe fragt aber ich weiß nicht weiter.

Wir mussten vor einem knappen Jahr umziehen. Ich habe die Pflegestufe 2 und eine starke Gehbehinderung.

Die Grundsicherung ist recht niedrig und trotz das mein Mann sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, reicht seine Rente leider nicht zum Leben.

Wir mussten also eine Wohnung suchen die nicht über den Grundsicherungsbetrag kommt. Die Wohnungssuche war schwierig und wir haben dann nach fast einem Jahr Suche eine Wohnung im Erdgeschoss gefunden.

Sie ist etwas teurer, dass muss man sich nun halt irgendwo schon "aus den Rippen" leiern.

Das erste Problem was wir jedoch hatten, dass die Wohnung keine Dusche hatten. Wir haben also im September das Bad mit Erlaubnis vom Vermieter umbauen lassen. Die Krankenkasse hat diesen Umbau bezahlt.

Heute flattert ein Schreiben rein das die Grundmiete ab 12/2014 um 50% erhöht wird aufgrund Modernisierungmaßnahmen.

Ich habe vor wenigen Wochen wurde bei mir auch noch Alzheimer im Anfangsstatium festgestellt und grauen Starr auf beiden Augen. Das ist korrigierbar aber auch das nimmt Zeit in Anspruch.

Was sollen wir den nun tun? Wir können die 50% Erhöhung niemals aufbringen, abgesehen von einem weiterem Umzug bei dem nicht alle Möbel nochmal durchhalten und der psychischen Belastung. Ich hab mich noch nichtmal an diese Wohnung gewöhnt (die vorherige Wohnung hatten wir über 35 Jahre).

Was ist wenn ich jetzt ausziehen muss, wir haben bei der letzten Suche schon keine bezahlbare Wohnung im Erdgeschoss mit Dusche gefunden.

Wie soll ich die Miete zahlen, wenn ich keine Wohnung finde?
Wie soll ich einen weiteren Badumbau bezahlen, falls ich eine Wohnung finde? Die Krankenkasse zahlt nicht nochmal.

Ich bin einfach total verzweifelt. Ich hab schon gegoogelt finde aber nur das bei Modernisierung es erlaubt ist 11% der Modernisierungskosten umzulegen und das hat der Vermieter getan genau 11%.

Der Vermieter gehören 350 Objekte die alle zur mit Erdwärme ausgestattet werden sollen zudem wird die Dämmung erneuert. Es sollen auch die Dachböden (lt. Mietvertrag hab ich ein Nutzungsrecht) zu Wohnräumen ausgebaut werden. Genau aus dem Schreiben ist nicht zu ersehen welche Maßnahme er umlegt. Aber es ist eine große Deutsche Firma die in ganz Deutschland Wohnungen haben, die wissen schon was deren Recht ist sonst wäre die Umlage nicht 11%.

Ich wäre für jeden Tipp, Ratschlag und Hilfe dankbar.

Antworten

  • hallo bin KEIN fachmann aber meine meinung zu einer so schwierigen situation,.,.,.gehen sie zu einer mieterberatungsstelle
    die adressen müßten sie im internet bzw. auch von ihrer zuständigen gemeindeverwaltung erhalten..könnte mir auch vorstellen das ihre anlaufstelle für die grundsicherung ihnen weiterhelfen kann...kann mir aber nicht vorstellen das ein vermieter die miete um 50% durch modernisierung erhöhen kann , soweit mir bekannt ist sind das immer gewisse prozente der modernisierungssumme lg und viel erfolg 😳
  • Hallo Sandy47,

    ich würde anders als Du nicht davon ausgehen, dass die Hausverwaltung, weil sie groß ist, schon weiß, was ihre Rechte sind. Das mag so sein, aber das heißt nicht, dass sie nicht versucht, mehr zu bekommen als ihr zusteht. Ich bin öfter mal umgezogen und hatte deswegen schon mit mit mehreren Hausverwaltungen zu tun und mehreren davon musste ich irgendwann erklären, dass bestimmte Dinge, die sie von mir wollten, gssetzlich so nicht vorgesehen sind.

    Insoern halte ich den Vorschlag, zu einer Mieterberatungsstelle zu gehen oder dort anzurufen, für sehr gut. Meistens läuft es so, dass man dazu Mitglied in einem Mieterverein werden muss - die bieten dann kostenlose Rechtsberatung und auch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Alternativ könnt Ihr zu einem Anwalt für Mietrecht gehen und bei geringen Einkommen dafür voraussichtlich Beratungshilfe bekommen, d.h. der Anwalt wird dann vom Staat bezahlt.

    Was von den Kosten, die die Hausverwaltung hat, im einzelnen auf die Miete umgelegt werden kann, müsste rechtlich geprüft werden - in Details kenen ich mich da leider auch nicht gut genug aus. Grundsätzlich können nur die Kosten für eine Modernisierung auf Mieter umgelegt werden können, nicht aber die Kosten von Instandhaltung.

    Wenn Du z. B. den Dachboden bisher nutzen kannst und jetzt nicht mehr, müsste das im Rahmen einer Mietsenkung berücksichtigt werden. In jedem Fall muss der Vermieter detailliert nachweisen, welche Kosten er hatte. Im Koalitionsvertrag steht übrigens, dass die Grenze für die Moderninsierungsumlage auf 10% gesenkt werden soll.

    Weiterhin ist gemäß § 559 Abs. 4 BGB die Mieterhöhung wg. Modernisierung ausgeschlossen, wen sie, zu einer nicht zu rechtfertigenden Härte für die Mieter führen würde. Hier (http://www.test.de/Wohnungsmodernisierung-Mehr-Miete-fuer-mehr-Komfort-1043502-2043502/) wird z. B. gesagt, dass ein solcher Härtefall auch vorliegen kann, wenn die zu erwartende Mieterhöhung mit Blick auf das Mietereinkommen extrem hoch ausfallen würde. Eine feste Grenze gibt es für diese Prüfung nicht. Wenn Ihr das geltend machten wollt, müsst Ihr aber Einspruchsfristen beachten, also bitte schnell zu einer Beratung gehen.

    Du siehst also: so einfach, wie sich das der Vermieter vorstellt, ist es sehr wahrscheinlich nicht, also unbedingt beraten lassen und sich wehren - nicht einfach annehmen, dass die Recht haben. Wie heißt es doch so schön "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt" 😀

    Alle Gute, ananim





  • Hallo,

    vielen lieben Dank erstmal für Eure Antworten.

    Ich lese überall das man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann und soll, aber da wäre mir ja nicht geholfen?! Es gibt noch einen Stadtteil da sind die Wohnungen etwas günstiger aber da sind auch überall Badewannen drin und noch ein Umbau zahlt die Krankenkasse ja nicht.

    Ich werde morgen erstmal zum Amt gehen und die Krankenkasse anrufen, vielleicht können die mir ja auch helfen.

    Der Umbau wurde im September fertig gestellt die hätten einen ja auch die bevorstehenden Umbaumaßnahmen informieren können, dann hätten wir den Umbau nicht vornehmen lassen. So ist nun alles zu spät.

    Ich danke bin aber weiter für alle Infos offen und meld mich wenn ich Neuigkeiten habe.
  • Hallo,

    in der Tat hilft Dir das Sonderkündigungsrecht nichts, wenn Du die Wohnung gar nicht loswerden willst....

    Und ja, berichte gerne, wie es weiter geht.

    Alles Gute, ananim
  • Hallo Sandy,

    bei einer Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze zu beachten.

    http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/miete-einnehmen/mietrechtsaenderung-2013-wann-die-neue-kappungsgrenze-gilt

    http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

    Ich würde Euch empfehlen, eine Rechtsberatung einzuholen.

    Zu beachten ist bei Euch auch die Härtefallregelung.

    Lieben Gruß
    vom Zornröschen
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Hallo Sandy,

    bei einer Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze zu beachten.

    http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/miete-einnehmen/mietrechtsaenderung-2013-wann-die-neue-kappungsgrenze-gilt

    http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html



    Lieben Gruß
    vom Zornröschen


    Hallo, sorry, aber das ist eine Information, die für den Fall nicht stimmt. Die allgemeine Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen wg. Modernisierung gerade nicht. Wer es nachlesen will:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html, Absatz 3. Da wird ausdrücklich gesagt, dass diese Norm im Falle von § 559 BGB, der in Zornroeschens Beitrag steht und Modernisierungsmaßnahmen regelt, nicht gilt.


    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo Sandy47,

    leider bist du (seid Ihr) wieder mal ein Fall von so vielen Mietern, die sich erst einmal in Panik bringen lassen und dann ohne klares Hinterfragen und ohne klares Konzept um eine erstbeste Lösung bemühen, um im "Eigenbau" gegen eine ausgebuffte Vermietermasche anzutreten. Das geht meistens in die Hose. Und zugunsten der Profis der Vermieterseite...

    Wer oder was auch immer hinter der "Begründung" der Mieterhöhung steckt, hat ja wohl nur angekündigt, dass er erhöhen will. Natürlich formuliert man das so, dass die Betroffenen daraufhin möglichst viele Fehler machen und sich möglichst nicht wehren sondern "abhauen" und Platz machen für besser Zahlende. Riechst du den Braten jetzt besser?

    Deine geschilderten Lebens- und Wohnumstände lassen den Schluss zu, dass du/Ihr ein klarer Fall von "Härtefall" seid und dass die Vermieterseite recht schlechte Karten haben dürfte. Um das herauszuarbeiten und durchzusetzen solltest du zunächst einem Mieterverein beitreten. (Die Mitgliedschaft kostet nicht die Welt, ist aber goldwert) Du erhältst von einem Fachanwalt als Mitglied erst mal ein fundierte Analyse deiner wirklichen Rechte als Mieter. Auch kann der dann außergerichtlich schon mal einschlägig korrespondieren.

    Die nächste zu informierende Stelle sollte dein Sozialamt sein (im Merkblatt steht deine Informationspflicht beschrieben, falls wer mieterhöhen will..) Ich habe dich so verstanden, dass du/ihr von dort her zusätzliche Leistungen erhaltet. Sowohl zur "Grundversorgung" (Wohnen+Leben) als auch zur ergänzenden Versorgung bei den Beträgen, die die Pflegekasse nicht zahlt.

    Als Drittes solltest du/ihr einen Anwalt konsultieren, der auf Sozialrecht spezialisiert ist. Eine Liste kann dir dein/Euer Amtsgericht geben.

    Lass dich bitte nicht auf die Erklärung ein, das wäre eine Sache für´s Mietrecht. Im Mietrecht kennt sich jeder einfache Anwalt aus, aber im Sozialrecht, dass speziell bei euch beiden den Mieterschutz / Härtefall begründet, sind die wenigsten bewandert. Die Wenigsten haben die Erfahrung mit den Behördentricks. Und in Eurem Fall riecht alles sehr stark nach zukünftiger Mehrbelastung des Sozialamts. Und die werden bocken und entsprechend zögerlich den Psychokrieg noch verstärken.

    Falls du denkst, du kannst dir ´nen Anwalt nicht leisten, dann sei dir unbedingt angeraten beim Amtsgericht anzuklopfen:
    Da gibt es den "Beratungsschein", den stellt der Rechtspfleger des Amtsgericht aus, damit dich ein Anwalt deiner Wahl mit einer Erstberatung für dich kostenfrei empfängt und deine Fall durchleuchtet. Solltest du vor Gericht müssen, wird dieser Anwalt dann Prozesskostenhilfe für dich/euch beantragen. Ich wiederhole meine Empfehlung: Anwalt für Sozialrecht. Einer für Mietrecht kennt nicht alle wichtigen Details und schon gar nicht die örtlichen "Besonderheiten" für Fälle wie den Euren.

    lg
    ppiet




Diese Diskussion wurde geschlossen.