Heute Anwaltsgespräch,telefonisch über Anwalt online

Hallo,

noch mal kurz zu meiner Situation,habe heute mit einen Anwalt per Telefon über Anwalt online gesprochen.

Um es kurz zu machen,da ich ja ziemlich kopflos war und den verdammten Abwicklungsvertrag bzw.Vereinbarung unterschrieben habe,kann ich gar nichts mehr machen.

Kein Arbeitsgericht würde mir lt.Anwalt helfen u.in Widerspruch gegen die Vereinbarung kann ich auch nicht gehen.

Mich hat der AG mehr als gelinkt!

Lg.lilli120

Antworten

  • Hallo lilli120,

    das ist natürlich sehr ärgerlich. Aber wenn es nicht zu ändern ist, nützt ärgern und nachtrauern leider auch überhaupt nichts. Gefragt ist jetzt der Blick nach vorn!
  • Hallo Justin,

    danke für die aufmunternden Worte.Irgendwie bin ich ja selbst schuld in dem ich mir es nicht durchgelesen habe.Aber ich war wirklich kopflos.

    Jedenfalls hat mich mein AG damit voll gelinkt.

    Eine kleine Frage noch,wissen Sie was ein Inklusionsarbeitsvertrag ist und was das bedeutet?
    Keiner kennt den Ausdruck so richtig u.mein AG hat mir davon was gesagt das es sowas gibt,aber mehr nicht.

    Beste Grüße von lilli120
  • Hallo lilli120,

    in welchem Kontext genau wurde dieser Inklusionsarbeitsvertrag erwähnt?
    Ich könnte die Frage dann an unseren entsprechenden Fachexperten weiterleiten.

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort aber möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.

  • Hallo Justin,

    der Inklusionsvertrag wurde im Gespräch mit erwähnt wo es um meine Kündigung ging.

    da ja mein Arbeitsplatz durch meine Schwerbehinderung ausgelagert worden ist vor 2,5J.in die Behindertenwerkstatt des DRK,die mich aber nach der Kündigung auch nicht übernehmen können,wurde mir gesagt,das ich dort eventuell weiterbleiben könnte über einen Inklusionsarbeitsvertrag.

    Wüde wohl dann in der Behindertenwerkstatt bleiben können,wenn ein Kostenträger über diese Inklusion gefunden werden würde der mich für meine weitere Tätigkeit dort bezahlt.

    Jetzt zahlt ja noch bis die Kündigungsfrist um ist am 31.03.14 mein jetziger AG,ab 01.04.14 bin ich arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet.

    Welche Kostenträger sind für Inklusion zuständig u.in welcher Höhe wird dann meine eventuelle weitere Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt übernommen.

    Keiner weiß was darüber,noch nicht mal diese Leute die dieses Wort Inklusionsvertrag ausgesprochen haben.

    Wäre toll darüber was zu erfahren,vielen lieben Dank für die Hilfe!

    Beste Grüße lilli120
  • Hallo lilli120,

    ich habe unseren Fachexperten kontaktiert. Bitte hab ein wenig Geduld.

    Bitte hilf meinem Gedächtnis noch mal auf die Sprünge: Grundsätzlich bist Du nicht irgendwie erwerbsgemindert oder arbeitsunfähig. Du hast nur ein paar gesundheitlich bedingte Einschränkungen bei der Arbeit. Richtig?
  • Hallo Justin,

    vielen lb.Dank für Ihre Hilfe.
    Ich bin nicht erwerbsgemindert u.auch nicht arbeitsunfähig.

    Habe 60% mit MZ-G Darf nur deswegen nicht den ganzen Tag stehen und auch nicht laufend kilometerweit laufen.
    Deshalb wurde mir ja gekündigt da ich nicht mehr den ganzen Tag an der Maschine stehen darf.

    Beste Grüße lilli120
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    ich habe Ihre Ausführungen gelesen. Zu den Umständen des Abschlusses des von Ihnen erwähnten Abwicklungsvertrages haben Sie keine Angaben gemacht. Hier wäre zu prüfen, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten wird und ob der Arbeitgeber Sie ordnungsgemäß belehrt hat, etc.

    Zu den Erfolgsaussichten einer Anfechtung kann ohne konkret Schilderung nicht ausgeführt werden. Dazu sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort aufsuchen, denn offenbar fühlen Sie sich gelingt, d.h. In der Regel, dass Ihnen nicht bewusst war, was sie da machen und vor allem welche Konsequenzen sich ergeben. Zu klären sind die genauen Umstände.

    Leider kann ich auch Ihre Ausführungen zum Thema "Inklusionsvertrag" nicht wirklich erfassen. Inklusionsvereinbarungen werden grundsätzlich zwischen dem Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. des Personalrat vereinbart. Sie sollen als Zielvereinbarung die betriebliche Integrations- bzw. Inklusionsarbeit und somit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass ihnen hier aus dem Zusammenhang gerissen etwas vorgetragen wurde. Unter Umständen könnte Ihnen das für Sie zuständige Integrationsamt, die örtliche Fürsorgestelle und/ oder Ihre Krankenkasse Auskunft darüber geben, welche Stellen im Rahmen der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt hier als Kostenträger fungieren können.

    Ich wünsche ihnen viel Erfolg. Bevor Sie in Zukunft einen Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Ähnliches unterschreiben, kann ich den alten Ratschlag geben, dass so etwas bitte nie spontan unterschrieben werden sollte, stets sollten Sie mindestens eine Nacht darüber schlafen und sich jedenfalls fundierten Rat einholen um die arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen Folgen einordnen zu können und kurz prüfen zu lassen, ob durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung zwingend Schutzrechte umgangen werden.


    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
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