Ganzbeinorthese und Merkzeichen ?

Hallo zusammen.
Ich trage eine Ganzbeinorthese rechts. Seit ca.3 Monaten.
Komme damit im Haus zwar ganz gut klar und habe es akzeptiert, doch bin ich damit im allgemeinen schon etwas eingeschränkt. Pkw fahre ich nur etwas Kurzstrecke. Längere Strecken fährt dann meine Frau. Weite Strecken gegangen bin ich allerdings noch nicht. Fahrrad fahren ist auch nicht sowie andere kleine Dinge. Die Orthese wird jetzt mein ständiger Begleiter sein und hilft mir im allgemeinen doch sehr.
Macht es Sinn einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt
zu stellen um das Merkzeichen G zu erhalten ? Oder sind die Chancen darauf eher als gering zu bewerten ? Ein GdB mit 50 liegt Unbefristet aber ohne Merkzeichen seit 8.13 vor. Kann das "Unbefristete" dann entzogen werden ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG OK64

Antworten

  • Hallo,

    ich kann nur dazu was sagen:
    OK64 hat geschrieben:
    ? Ein GdB mit 50 liegt Unbefristet aber ohne Merkzeichen seit 8.13 vor. Kann das "Unbefristete" dann entzogen werden ?



    Für eine Entziehung des "unbefristet" sehe ich auf Grundlage dessen, was Du beschreibst, keine Grundlage. Es hat sich ja, wenn ich recht verstehe, Dein Gesundheitszustand nicht dahingehend verbessert, dass die Einschränkung nur vorübergehend wäre. Außerdem dürfen Behörden gewährte Vorteile nicht einfach so entziehen, sondern nur, wenn sich die gesetzliche Lage oder die tatsächlichen Umstände geändert haben oder die Entscheidung der Behörde von vorneherein falsch war.

    Herzlichen Gruß, ananim
  • Hallo OK64,

    wenn sich Deine Einschränkungen verschlimmert haben, spricht nichts gegen einen solchen Verschlimmerungsantrag. Bitte beachte, dass Du diesen Antrag in Abstimmung mit Deinem behandelnden Arzt stellst, der Dir diese Einschränkungen auch schriftlich bestätigt. Denn beim Versorgungsamt wird i.d.R. nach Aktenlage entschieden.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

  • Hallo,
    bei dem Verschlimmerungsantrag besteht die Möglichkeit bestehende Erkrankungen die zu einem bestimmten Grad der Behinderung geführt haben nicht erneut begutachten zu lassen sondern lediglich einen Antrag auf einen Merkzeichen zu stellen. Das verhindert dass ein bestehender Grad der Behinderung aberkannt werden könnte.
    Grundsätzliches Problem ist bei einer prothetischen Versorgung, dass sich eine allgemeine Verbesserung der Teilhabe am Leben einstellen kann.
    Beispiel: Fuß und Unterschenkel mit erheblichen Funktionseinschränkungen werden amputiert und es erfolgt eine Versorgung mit einer Prothese.
    Dadurch kann sich das Leben unter Umständen erheblich verbessern und der Grad der Behinderung kann unter Umständen sinken.
    Beste Grüße

  • Hallo, Ergänzung zum vorherigen Beitrag,
    bei einem GB von 50 und einer Mobilitätseinschränkung kannst du einen Parkausweis (der blaue mit dem Rollstuhl) bei deinem zuständigen Bürgeramt beantragen.
    Das kann das Leben wesentlich erleichtern und der Parkausweis ist nicht an ein Merkzeichen gebunden.
    Beste Grüße
  • Moin,
    Voraussetzungen und Ablauf zu dem blauen Parkausweis wie folgt
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=848748&vbmid=0
    LG
    Heidi
  • Vielen lieben Dank für die ganz tollen und sehr nützlichen Informationen 😃
    Alleine hätte ich die Informationen nicht so schnell beschaffen können.
    Dann habe ich demnächst eine Kleinigkeit zielgerecht zu erledigen.
    In dem ganzen §Dschungel ist es nicht einfach sich zurecht zu finden.
    Vor allem ohne eigenen Erfahrungswert.
    Um aus dem Pkw zu klettern benötige ich schon eine erheblich größere Öffnung der Tür als normal. Sonst komme ich nicht raus. Habe oft Probleme geeignete Stellplätze für mich zu finden. Wäre immerhin schon eine kleine Erleichterung.

    Dankeschön
    Gruß OK64
  • Hallo OK64,

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

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