Nun hat Integrationsamt der Kündigung doch zugestimmt!

Guten Tag,
hatte ja vor paar Tagen schon wg.der geplanten Kündigung durch meinen AG an Sie geschrieben.
Nach meiner Stellungsnahme beim Integrationsamt wg.der geplanten Kündigung,die ich dem Amt am 29.01.14 zufaxte.Zwei Tage später war komischerweise die Zustimmungdes Amtes beim AG,denn seit heute habe ich die Kündigung(persönlich übergeben bekommen)
Innerhalb von nicht mal 48Std.hat nun das Integrationsamt entschieden???Das klingt alles wie ein abgekartetes Spiel und nicht mit fairen Entscheidungen.
Warum gibt es denn ein Schwerbehindertenrecht,wenn man schon gegenüber dem Integrationsamtes keine Rechte hat?!

Wurde heute zu meinem AG bestellt u.hatte die Hoffnung das eine Möglichkeit gefunden worden wäre u.ich meinen Job nicht verliere,leider war es nicht so,auch der Betriebsrat hat zugestimmt.

Man legte mir die Kündigung vor u.noch ein anderes Schreiben.Wo ich es unterschrieben hatte u.zu Hause war sah ich,das man mir zu der Kündigung noch eine Abwicklungsvereinbarung hingelegt hatte zur Vermeidung der Klage beim Arbeitsgericht.
Da ich in dem Moment so kopflos war u.es nicht durchgelesen habe,habe ich mir wohl selbst einen gedreht,Oder?
Kann ich der Unterschrift noch widersprechen,da ich nicht Herr meiner Sinne war in der Situation?
Wenn das nicht geht,hätte ich ja die Klage vorm Arbeitsgericht verwirkt,oder?

Vieleicht könnten Sie mir noch mal mit einer Antwort helfen!
Vielen lb.Dank!

lilli120

Antworten

  • Hallo,
    keine Ahnung, aber was spricht dagegen jetzt erst einmal die Unterschrift zu widerrufen. Schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Dann weiter fachkompetente Hilfe suchen.

    Schwerbehinderung heißt nicht, dass man nicht doch gekündigt werden kann.
    Vielleicht noch mal bei www.einfach-teilhaben.de nachlesen.
  • Hallo Lili,

    wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat, hat man immer noch das Recht einen Widerspruch einzulegen, und zwar innerhalb 4 Wochen muss dies geschehen.

    Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch gegen diese Kündigung einlegen und wenn Du vielleicht in einer Gewerkschaft bist, diese auch noch informieren. Denn die helfen auch in solchen Problemsituationen.

    Ob man noch was ändern kann wegen der Abwicklungsvereinbarung bzgl. deiner Unterschrift weiss ich leider nicht, weil ich nicht weiss, wie lang das her ist usw. Ob so ein Vertrag überhaupt rechtens ist, ist auch eine Frage...

    Aber bitte ziehe daraus eine Lehre: Unterschreibe nichts, was Du nicht durchgelesen hast.

    Liebe Grüsse

    Keana

    ps ich habe heut abends noch mehr tipps für dich, bitte einfach per PN mich nochmal drauf ansprechen, falls ich es vergessen hab - bin auf dem Weg nach Flensburg eben.
  • Hallo,

    Du hattest hier:

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=schwerbehinderung-60merkzeicheng-nun-k%FCndigung-ag&tx_mmforum_pi1[tid]=30187&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    eine ausführliche Antwort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bekommen, der Dir dringend empfohlen hat, Dich an einen Anwalt zu wenden, weil die Rechtslage kompliziert und von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
    Also: wie von Keana geschrieben Widerspruch beim Integrationsamt einlegen und dann schleunigst ab zum Anwalt.

    Aus meiner Sicht ist das das einzig richtige, denn es geht ja hier um Deinen Arbeitsplatz und wenn Du die Neigung hast in Stressituationen, wie Du schreibst, "kopflos" zu reagieren, dann sollte Dir in der Sache ohnehin jemand professionell zur Seite stehen.

    Eine einmal gegebene Unterschrift kann man normalerweise nicht einfach so widerrufen (es sei denn man wurde getäuscht, bedroht oder es gibt eine spezielle Vorschrift dazu, wie z. B. beim von Verbrauchern im Internet geschlossenen Verträgen).

    Herzlichen Gruß, ananin
  • Hallo lilli,

    ich würde mit dem Anwalt auch klären ob das mit diesem Abwicklungsbescheid überhaupt ein legaler Akt war.

    Wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst - siehe PN.

    LG Keana
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