benötige ich einen parkschein auf einem Behindertenparkplatz

ich parkte neulich auf einem Behindetenparkplatz, der zu einem Parkplatz mit Parkscheinausgabe gehört, zog aber keinen Parkschein, da ich einen blauen Parkausweis (aG - 100%) besitze (immer an der Scheibe sichtbar). Nun bekam ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € mit der Begründung, dass auch Behinderte einen Parkschein ziehen müßten.
Ist das so richtig? Ich meine nicht.
Ich bitte um Antwort.

Mit frdl. Gruß
Karl-Heinz (…)

Anmerkung der Redaktion: Bitte gebt im öffentlichen Forum keine persönlichen Daten, wie z.B. Realnamen, Anschrift, Telefonnummer, von Euch heraus! Wenn Ihr solche Daten austauschen wollt, könnt Ihr hierfür gern die PN-Funktion nutzen. Dies dient Eurem Schutz. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Antworten

  • Wir parken des öfteren auf öffentlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen und haben noch nie einen Strafzettel bekommen. Meines Wissens ist es auch erlaubt mit dem entsprechenden Behindertenparkausweis dort gebührenfrei zu parken. Aber das kann auch Länderabhängig sein. Am besten du rufst das Ordnungsamt an und fragst dort nach,

    LG Thomas

  • Guten Tag Kalle,..

    herzlich willkommen im Forum.

    Nein mit dem blauen EU Parkausweis bist du von der Gebühr befreit. In Parkhäusern ( Kaufhäusern) kann es dir passieren das du zahlen musst, da diese Privat unter verpachtet sind. Hier gibt es mehr zu der Thematik;

    Link

    http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/

    Mfg Lyn😉

  • Hier wirds noch besser erläutert auch zur neuen Regelung Sonderregelungen der Bundesländer - "aG-light" seit 2009.

    Link

    http://rehascout.de/mobilitaet/auto-fuehrerschein/praktische-hilfen/parkerleichterungen.html

    Mfg Lyn 😉
  • Lyn hat geschrieben:

    Hier wirds noch besser erläutert auch zur neuen Regelung Sonderregelungen der Bundesländer - "aG-light" seit 2009.

    Link

    http://rehascout.de/mobilitaet/auto-fuehrerschein/praktische-hilfen/parkerleichterungen.html

    Mfg Lyn 😉


    Hallo Lyn,
    habe mich nun bei der Beh.beauftragten der Bundesregierung schlau gemacht. Sie Sagt, dass man nur auf Parkplätzen mit Parkuhr/Parkschein, die öffentlich sind, kostenlos parken darf, auf privaten leider nicht, also hier muß man trotz Beh.ausweis (aG) zahlen, so wie Du´s ja schon richtig beschrieben hast. Danke nochmalsfür die Antwort.
    LG Kalle
  • @Kalle
    von Privatparkplätzen hattes du allerdings nichts geschrieben.Wie allerdings ist es dann möglich daß das Ordnungsamt ein Knöllchen verpasst, verstehe ich nicht.
    Ich bin überrascht auf Privatgelände einen Parkscheinautomat zu finden.
    Gruß
    Heidi
  • Hallo zusammen,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!

  • Guten Tag Heidi,

    ein Privatgelände ist z.B. eine Tiefgarage im Supermarkt oder Einkaufszentren. Da stehen dann Parkautomaten und du musst auch mit aG - Ausweiß zahlen. Der Grund ist wie ich bereits schrieb das die Parkhäuser untervermietet sind an private Personen die es dann betreiben.

    Das ist wie mit den Toiletten auf Rastplätzen in Deutschland, die sind fast alle untervermietet. Und so zahlst du,.. im Umkehrschluss darf dies per Gesetzt gar nicht sein. Weil wenn du eine Gaststätte betreibst muss eine Toilette für den Gast vorhanden sein ( Frau / Mann getrennt), sonst kannst du die Gaststätte gar nicht eröffnen, betreiben.

    Still und heimlich wird diese dann unterverpachtet und schon zahlt der Gast. Da sage ich mal nur, - Na Toll. Mfg Lyn 😺

  • Liebe Lyn
    mir sind wohl private Parkhäuser und Parkplätze bekannt. Mit ist nur nicht klar wie das Ordnungsamt, deren Hoheitsgebiet die öffentlichen Straßen und Anlagen umfasst, auf Privatgelände Strafzettel verteilen darf.
    Privatgelände muß meines Wissens von privaten Wachdiensten überwacht und gesichert werden.
    Gruß
    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.