gibt es Fristen für die Abwicklung eines Widerspruchverfahrens bei Ablehnung von Hilfsmitteln

muss die Krankenkasse sich an Fristen halten, wenn ein Patient Widerspruch gegen die Ablehnung einer prothetischen Versorgung nach einer Beinamputation einlegt?

Antworten

  • Hallo ilonkamarie,

    sei uns willkommen im Forum.

    Zur Beantwortung Deiner Frage findest Du evtl. hier einige Anhaltspunkte:


    http://www.gehn-mit-hsp.de/viewtopic.php?f=20&t=472


    Alles Gute und einen langen Atem

    wünscht Dir
    das Zornröschen
  • Hallo...

    du schreibst in der Überschrift:
    A: gibt es Fristen für die Abwicklung eines Widerspruchverfahrens bei Ablehnung von Hilfsmitteln

    und im Textfeld:
    B:muss die Krankenkasse sich an Fristen halten, wenn ein Patient Widerspruch gegen die Ablehnung einer prothetischen Versorgung nach einer Beinamputation einlegt?


    Das sind zwei Unterschiedliche fragen!

    Bei A: hast du 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen ab Eingang der Ablehnung.

    Der Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ist schriftlich innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse einzureichen. Alternativ kann der Widerspruch auch in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse mündlich zur Niederschrift eingelegt werden. Der Ablehnungsbescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Die Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich am Ende des Ablehnungsbescheides und weist darauf hin, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats einzulegen ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung beginnt in der Regel mit dem Wortlaut: „Gegen diesen Bescheid können Sie …“. (§ 36 SGB X). Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung im Ablehnungsbescheid, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.


    Bei B: Die Kasse hat 3 Monate zeit um zu reagieren

    Für den Fall, dass die Krankenkasse über den eingelegten Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet, kann der Versicherte auch ohne Rechtsanwalt eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) beim Sozialgericht erheben.
    Der Versicherte muss dem Sozialgericht den Ablehnungsbescheid sowie seinen Widerspruch mit der Klage übersenden. Da Untätigkeitsklagen in den meisten Fällen Erfolg haben, werden auch Rechtsanwaltskosten von den Krankenkassen erstattet.

    LG Thomas


  • Hallo ilonkamarie und Thomas,
    seit letztem Jahr gibt es eine gesetzesänderung und das betrifft SGB 5 § 13 Absatz 3a
    die Krankenkasse hat 3 Wochen zeit für eine Entscheidung und
    5 Wochen, wenn der Medizinische Dienst mit involviert wird (davon ist auszugehen).

    schaue einfach hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html

    vielleicht ist dann ja schon alles bei dir genehmigt??

    toi toi toi

    Mona



  • Hallo ilonkamarie,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Monalisa,

    Danke für den Hinweis. das war mir NEU. Ist ja super, wenn es so ist!
    LG Thomas
  • Hallo Thomas und ilonkamarie,

    mein Anwalt hat mir allerdings gesagt, dass ich trotz des netten § der Krankenkasse eine 2wöchige Frist setzen müsste .... Ergebnis war dann natürlich, dass sie reagierten ... schade, denn 5 Wochen vorbei = Antrag genehmigt, das wäre endlich mal ein toller §.

    Vielleicht versucht ilonkamarie es ja ohne Frist (hat ja nichts zu verlieren) und schreibt die Krankenkasse an, nachdem Motto:
    "da Sie nicht fristgerecht meinem Antrag bearbeiteten haben, gehe ich nach SGB 5 § 13 Absatz 3a davon aus, dass mein Antrag genehmigt ist!!"

    Halt uns auf dem Laufenden

    Gruß
    Mona

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