zweckgeundene finanzielle Unterstützung auf soziale Leistungen anrechenbar?

Hallo,

ich erhielt eine einmalige finanzielle und zweckgebundene Unterstützung seitens einer Stiftung und möchte gerne wissen ob dies auf meine soziale Leistungen angerechnet werden darf(Hartz4)?

Vorab für eine Antwort vielen Dank

Grüße

Sanne

Antworten

  • ich selbst habe schon eine finanzielle Unterstützung der BASF genossen, auch wenn ich selbst nicht der IG Chemie angehöre.
    Eine einmalige Unterstützung darf Dir nicht generell angerechnet werden, da diese nicht zwangsläufig wiederkehrend ist.

    LG
    Moondog
  • Hallo Sanne
    dazu sind 2 Fragen zu beantworten.
    1. wie hoch ist der einmalige Zuschuß
    2. für welchen Zweck ist der Zuschuß
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
    Schönen Abend
  • Hallo Sannexx,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Um Dir eine eindeutige Antwort geben zu können, wäre es hilfreich, nähere Einzelheiten zu kennen.
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