KfZ soll in Insolvenzmasse

Hallo,
ich bin total verzweifelt !!!
Ich leide an Multiples Sklerose, bon 100% schwerbehindert und habe die Merkzeichen aG und B. Bin auf einen Rollstuhl angewiesen.
Ich musste - aus verschiedene Gründen - in Privatinsolvenz gehen.
Nun erhielt ich, von meinem Insolvenzverwalter, die Mitteillung, daß mein 8 Jahre altes, kleines Auto auch in die Insolvenzmasse gehört, ich die Möglichkeit hätte es ihm abzukaufen, ansonsten muss ich es abgeben.
Ich verstehe das nicht. Ich brauche mein Auto ! Es ist die einzige Verbindung die ich habe um am öffentlichen Leben etwas teilnehmen zu können. Abgesehen von Arztbesuchen,Fahrt zu
Anwendungen, einkaufen... Ich kann nirgends mehr wo hin. In öffentliche Verkehrsmittel schaffe ich es nicht rein zu kommen.
Ohne Auto bin ich total von der Umwelt abgeschlossen. Muss ich jetzt nur noch zu Hause für mich dahin vegetieren ?
Ich weiß einfach nicht mehr weiter und hoffe sehr, daß mir jemand einen Rat geben kann.
Vielen Dank.

Antworten

  • einen habe ich noch

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Insolvenz,Auto-u-Schwerbehinderung---f6796.html

    ich schätze die Chancen ganz gut, dass du dein Auto behalten darfst. Zumindest gibt es ein BGH Urteils, allerdings aus 2004
  • Hallo parson123,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Klaus 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich auch gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Falls das nicht klappen sollte gibt es übrigens trotzdem noch Möglichkeiten, mobil zu bleiben:
    http://www.myhandicap.de/fahrdienst-rollstuhl-de.html
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_freifahrt.html

  • Es gibt aber auch noch §811 ZPO (Zivile Prozess Ordnung) - Unpfändbare Sachen.
    http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

    Du solltest hierbei anführen,daß Du auf das Fahrzeug deshalb angewiesen bist, weil die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund Deiner Schwerbehinderung unzumutbar ist und das Fahrzeug ggf. darüber hinaus zur Fortsetzung Deiner Erwerbstätigkeit dringend benötigt wird.

    LG
    Moondog
  • Danke für die Nachricht.

    Das Problem ist, dass ich durch meine Erkrankung schon seit einigerzeit nicht mehr berufstätig bin !
    Ich habe aber gelesen, dass es bei Behinderung ausreicht, wenn man nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Und das kann ich ohne Auto mit Sicherheit nicht mehr.
    Ich habe jetzt am 16.01.2014 den ersten Termin bei meiner Insolvenzverwalterin. Sie ist Rechtsanwältin. Müsste sie nicht besser wissen ob ich mein Auto behalten darf oder nicht ?
    Ich habe große Angst vor diesem Termin und weiß nicht was ich sagen muss oder darf oder eher nicht sagen sollte. Was ist wenn sie das Auto haben will ? Muss ich mir dann auch einen Anwalt nehmen um die Anwältin zu verklagen ? Wer entscheidet das denn eigentlich alles.
    Ich drehe noch langsam durch.
  • Hallo parson123,

    bis zum 16. ist leider zu knapp, um hier noch einen unserer Fachexperten hinzuzuziehen.

    Die Lösung vieler Schwierigkeiten liegt in der Kommunikation. Also sprich mit Deiner Insolvenzverwalterin. Erkläre ihr sachlich, weshalb Du auf Dein Auto angewiesen bist. Wenn Sie anderer Auffassung ist, lass dir die Grundlage für ihre Entscheidung schriftlich geben. Dann kannst Du das nachrecherchieren.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Hallo Paron123,

    rede einfach ganz offen mit der Rechtanwältin.

    Ich gehe davon aus, daß sie nach ihrem Schema "F" vorgegangen, und deswegen die Veräußerung deines PKW angegangen ist.
    Das ist ein ganz normales Vorgehen des Anwalts.

    Du mußt ihr aber auch genauso klarmachen, daß Du auf Dein FZG entsprechend angewiesen bist.
    Ich vermute mal, daß es für Deine Anwältin der erste Fall Deiner Art sein dürfte...
    Als Insolvenzanwältin soll sie nicht nur die Gläubiger vertreten, sondern sie soll auch Dich vor Schulden in der Zukunft bewahren. Und dies wäre mit einer Veräußerung Deines PKW wohl kaum getan.

    Ich kann Dir nur Raten, daß Du Offen und Ehrlich mit ihr reden solltest, um ihr Deine Situation dazustellen.
    Scheue Dich nicht, und hab keine Angst davor, sie ist ein Mensch wie Du und ich - wohl nur mit weniger Problemen....


    LG
    Moondog
  • Hallo parson123
    Erkläre deiner Insolvenzverwalterin daß du auf das Fahrzeug angewiesen bist, weise sie auf die Rechtssprechung "Unpfändbarkeit für Schwerbehinderte" hin und mache sie bei Ablehnung darauf aufmerksam daß du Rechtsmittel einlegst.
    Schönen Tag
  • Danke erstmal für die lieben Antworten.
    Ich bin schon ein klein wenig beruhigter.
    Habe narürlich immer noch riesen Angst vor dem
    Gespräch am Donnerstag. Weiß aber einigermaßen was ich
    sagen muß.
    Ich werden dann berichten wie es ausgegangen ist.
    Danke nochmals.
  • Hallo parson123,

    voriges Jahr war eine Bekannter dessen Betreuer ich war in der gleichen Situation wie du. Der Insolvenzverwalter rechnete ihm vor, das er für seine Fahrten mit dem eigenen PKW über 5 Euro pro Kilometer zahlen würde. Dann fragte er, was er machen würde, wenn jemand seine Schulden an ihn nicht zurück zahlen könne, weil er mit dem Taxi zum Einkaufen fahren würde, und daher das Geld nicht über hätte. Obwohl die fahrt mit dem Taxi deutlich günstiger und risikoloser ist als mit dem eigenen Auto fand man Betreuter es nicht gut, "wegen sowas" auf sein Geld verzichten zu müssen.

    So kam dann der Insolvenzverwalter auf die Idee, das er einen Antrag auf "pers. Budget" stellen, und da "Mobilitätshilfe zum Einkaufen und co." mit einfließen lassen sollte. Dann würde er ihm das Auto bis zum Bescheid über das pers. Budget lassen. Blöder weise verstarb der Betreute während der Antrag lief, so das ich den Ausgang nicht mitteilen kann. Dennoch würde ich dir eher zu so einer Lösung raten, als "auf Teufel komm raus.." am eigenen Auto fest zu halten. Ein kleiner Unfall oder Motorschaden, durch den das Auto repariert werden muß macht es zu totem teuren Kapital, das keinem mehr hilft... weder bei Abbau von Schulden, noch dir beim Einkaufen und co. .

    😀 Helmut
  • Hallo Helmut
    ich halte das für keine gute Lösung!
    Die unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben ist so nicht gewährleistet.
    Man möchte auch mal raus, spazieren fahren, in den Park um die Ecke und sehr vieles mehr.
    Eine Alternative mit Merkbuchstaben "G" ist nicht gegeben, Anspruch auf einen Rollstuhl (Ersatz fürs Auto) besteht nicht.
    Ich würde verhindern daß mein PKW in die Insolvenzmasse einfließt in gleicher Situation.
    Nebenbei bemerkt, es wird sich kaum um einen privaten Gläubiger handeln, die gewerblichen werden das verkraften und als Schwund von der STeuer absetzen!
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,

    ich würde sagen, das es auf die Kosten ankommt. Wenn man über 5 Euro pro km mit dem eigenen Wagen zahlen kann, hat man wenn man staddessen Taxi fährt noch Geld gesparen... und kann durch "den Verkauf" des Autos die Schulden senken.

    Ich kenne zu viele Behinderte, die sich das Geld für ihr Auto vom Munde absparen, obwohl Taxifahren deutlich günstiger u. sicherer ist. Im machnen Landkreisen bekommen Gehbehinderte einige km "Fahrdienstfahrten" vom Landkreis bezahlt = die Kosten nix. In genau solchen Landkreisen gibt es Behinderte, mit Anspruch auf solche Freifahrten, die noch weniger km mit dem eigenen PKW fahren, die Freifahrten aber nicht nutzen. Insolvenzverwalter die sich damit vor Ort auskennen kassieren solche Autos.

    😀 Helmut

  • Hallo Helmut
    es geht mir um die Teilnahme am öffentlichen Leben, da gehört mehr dazu als mal ein paar KM dort oder dort hin zu fahren. Einkaufen, Kino, Theater, Konzert, Vereinstreffen und vieles mehr .
    Ich war selber betroffen, hatte nur Merkbuchstaben "G" allerdings ein Auto. Das Auto nutze mir nur nicht viel, hier herrscht enormer Parkplatzmangel. Mit Merkbuchstaben " G" bekommt man keinen Parkplatz eingerichtet und auch keine Sondergenehmigung.
    Was mußte ich tun? Mein Auto verkaufen weil ich ja die Strecke zum Auto und vom Auto zur Wohnung oftmals gar nicht zu Fuß hätte zurück legen können.

    Einige Monate war ich eingeschlossen, konnte nicht raus mangels Rollstuhl etc.,furchtbar war das!
    Dann erst bekam ich den neuen Bescheid mit "aG", ich bekam umgehend eine E-Rollstuhl und konnte endlich wieder raus. Es war wie eine Befreiung, glaub mir es hängt viel an der Teilnahme des öffentlichen Lebens wenn man nicht in Depressionen verfallen möchte.
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,

    wenn´s so läuft wie du es geschildert hast fällt das für mich unter "dumm glaufen", sowas kommt millionenfach vor. Ist sicher nicht schön. Aber was machen Menschen die nie ein Auto hatten und plötzlich so behindert werden, wie es dir ergangen ist ? Denen finanziert niemand ein Auto. Das führt dann zu der Frage : Warum sollte man Autobesitzern dabei helfen sich "diesen Luxus" zu halten ?

    Hier geht es um eine Insolvenz. Leben in der Insolvenz ist wie Leben von /in der Sozialhilfe. Da ist " Förderung der Teilnahmen am öffentlichem Leben " kein besonders großer Faktor. Deswegen halte ich das Argument um ein Auto zu haben für nicht besonders gut.

    😀 Helmut
  • @Helmut

    wie war das 5€/km

    also da schüttel ich doch mehr als nur den Kopf. Rechne doch mal selbst: Auto Lebensdauer 10 Jahre ca 150000 km Bei deinen 5€ wären das eine 3/4 Million €.
    Oder auf Jahr umgerechnet 75000€. Kurz gesgt die 5€/km sind schlichtweg Blödsinn.

    Der ADAC hat ja Übersichten für die Kosten je nach Fahrzeugtyp und da bist du bei einem Zehntel deiner Angabe - inkl. Reperatur, Abschreibung und Rücklagen für den Neukauf.

    Bsp: für meinen Touran 7 Sitzer

    Neupreis 29.900
    Fixkosten 104
    Werkstatt 48
    Betriebsk. 107
    Wertverlust 362
    Cent/km 49,7


    und da sind alle Kosten mit drin z.Bsp 250€ für Wagenwäsche oder 200€ für Landkarten7Perkgebühren/HU

    5€/km 😡 😡

    wieso totes teuere Kapital ?
    Mit einem GdB von 100 und "ag" bezahlst du eh keine Kfz-Steuer,egal ob das Fahrzeug fährt oder steht. Sollte das Kfz länger nicht fahrbereit sein melde ich es ab und kann von der Versicherung die Prämie rückerstatten lassen.

    wg Sozialhilfe

    Sicher entspricht ein Leben in der Privatinsolvenz Sozialhilfeniveau. Aber bei ALGII (Hatz V) immerhin eine Sozialleistung ist ein Auto bis zum Wert 7500€ Schonvermögen, selbst bei Nichtbehinderten. Im SGB XII ist es kein Schonvermögen - bei einem GdB 100 und "ag" allerdings schon !!
  • Hallo Helmut
    mir geht es nicht um hat oder nicht hat sondern um den Istzustand. Wer ein KFZ als Luxus sieht lebt ein anderes Leben.
    Ein KFZ ist ein sehr oft unverzichtbarer Gebrauchsgegenstand, wer immer eines hatte wird es um so schwerer haben ohne auszukommen.
    Nun bin ich zu weit weg vom Thema und ziehe mich aus dem Thread zurück.
    Schönen Abend
  • Klaus123 hat geschrieben:
    @Helmut

    wie war das 5€/km

    also da schüttel ich doch mehr als nur den Kopf. Rechne doch mal selbst: Auto Lebensdauer 10 Jahre ca 150000 km Bei deinen 5€ wären das eine 3/4 Million €.
    Oder auf Jahr umgerechnet 75000€. Kurz gesgt die 5€/km sind schlichtweg Blödsinn.



    Hallo Klaus,

    in der Insolvenz, ohne Job hat man kein Geld für Sprit für 15000 km im Jahr und fährt deutlich weniger... was den Preis pro km unweigerlich derbe in die Höhe treibt.

    😀 Helmut
  • holger63 hat geschrieben:
    Hallo Helmut
    mir geht es nicht um hat oder nicht hat sondern um den Istzustand. Wer ein KFZ als Luxus sieht lebt ein anderes Leben.



    Stimmt Holger,

    nur ist eine Insolvenz halt eine Insolvenz und kein Zustand, der bei gleichem Lebensstandart automatisch, nur weil man mitmacht die Schulden reduziert.

    😀 Helmut
  • Alles was ich bisher gelesen habe, Helmut setzt immer noch einen drauf.

    Mehr möchte ich dazu nicht sagen, sonst verstosse ich gegen die Regeln.
  • An dieser Stelle sollten wir wohl abwarten, von welchen Entwicklungen der Threadersteller berichtet.

    Solange bitte ich von weiteren Postings abzusehen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.