Kostenübernahme Dachkasten malern?

Mein Dachkasten muß gestrichen werden, ich Beantragte sie Kostenübernahme bei der BG, jedoch, es wurde abgelehnt.

Das verstehe ich nicht.... als mein Bein noch meines war habe ich alle Malerarbeiten am Haus selber erledigt, doch mit einer Prothese den Dachkasten streichen getraue ich mich nicht.
Durch den Arbeitsunfall ist mir das jetzt nicht mehr möglich, dafür müßten doch die Kosten übernommen werden ???
Hatte schon einmal jemand einen ähnlichen Fall, wie ist die Antragstellung ausgegangen.

Bin gespannt auf Antworten

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  • Guten Abend,

    und willkommen im Forum.

    Wie hast du die Unterstützung beantragt ? Formlos ? Wenn ja wirst du so nur eine Ablehnung erhalten.

    Beantrage die Leistung nochmals zum SGB VII § 41 Wohnungshilfe.

    Dort heißt es wie folgt;

    Abs 6.
    Umfang der Wohnungshilfe:
    a) Anpassung (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau oder Erweiterung) der bisherigen Wohnung,

    b) die Bereitstellung einer Behindertenwohnung des öffentlichen oder privaten Wohnungsbaus,

    c) die behindertengerechte Anpassung einer anderen Mietwohnung,

    d) die Bereitstellung einer Wohnung in einem Wohnzentrum für Schwerbehinderte,

    e) die Übernahme der behindertenbedingten Kosten bei Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an einer Wohnung oder an einem Wohnhaus bzw.

    f) bei Erwerb von Wohneigentum oder -miteigentum auf Grund des Erbbaurechts,

    g) die Bereitstellung einer behindertengerechten Mietwohnung im Eigentum des UV-Trägers,

    h) sonstige Hilfen (Maklergebühr, laufender Mietzuschuss, Kautions- oder Mietvorauszahlungen, Baunebenkosten, Übernahme der Kosten für Wartung und Reparatur der behindertenbedingten technischen Ausstattung).

    Abs 10
    "Gemeinsame Richtlinien über Wohnungshilfe (VB 7/2006, modifiziert in VB 27/2006; zur Rechtswirkung s. § 31 Anm. 12) regeln die allgemeinen Voraussetzungen der Hilfe im Rahmen der medizinischen Rehabilitation sowie der Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft.

    Im Gegensatz zu anderen Träger muss oder wird nicht nur der Berufliche Rahmen berücksichtigt bei der BG, - sondern auch Teilhabe in der Gemeinschaft. Und so hast du gute Aussichten das die BG die Kosten der Wartung zum Dachkasten tragen muss. Grund: Schwere der Verletzung aus dem AU = Arbeitsunfall vom Datum ? etc. Mfg Lyn😉
  • Hallo,
    im Rahmen der Personschadenversicherung (Kraftschaden) gehört dein Anliegen unter die Rubrik Haushaltsführungsschaden. Damit ist alles gemeint was man üblicherweise selber macht. Auch Dach neu decken oder Fliesen legen.
    Ob das im Rahmen der Versicherung durch eine Berufsgenossenschaft abgedeckt wird kann ich nicht sagen.
    Es wäre aber sinnvoll das abzuklären.
    Beste Grüße
  • Hallo Rammstein
    Über die gesetzliche Seite deines Anliegens kann ich dir nichts sagen . Zum Bautechnischen weiss ich nicht genau was du unter Dachkasten verstehst(der innere oberste teil eines Hauses oder ein aus dem Dach herausgebauter Teil . Lukarne) Was ich allen Selbstmalern zu bedenken geben möchte : ich bin gelernter Maler und lebe am Rande des Existenzminimums da ich zu wenig Aufträge habe !!!
  • Hallo Rammstein99,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Rammstein99,

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Da es seit über vier Wochen keine Beiträge mehr zu dieser Diskussion gab, gehe ich davon aus, dass kein weiterer Diskussionsbedarf mehr besteht.

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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