Mißachtung meiner Rechte am Flughafen

Hallo Holger63, -Rückanmtwort auf meine Frage vom 27.12.13-

dein Hinweis auf einen Badeurlaub in Deutschland im Dezember ist sicherlich nicht Ernst gemeint. Meine Frau leidet seit Jahren an einer schwerden Muskelerkrankung, bei der sie bei Kälte besonders stark leidet. Darum zieht es uns in den Wintermonaten mehrmals in den warmen Süden, meistens in die Türkei.

Die Anfrage in MyHandicap habe ich in der Türkei von meinem Tablet aus geschrieben. Dort war die Internet-Verbindung sehr langsam und die Eingabe zweitaufwendig.
Mir ist schon bekannt, dass der Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf für die Beförderung verantwortlich ist. Dieser Service ist aber keine Großzügigkeit des Flughafens oder der Fluggesellschaft. Nach dem Behindertengesetz §§ 19 und 20 sind alle deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften, die in Deutschland landen verpflichtet, den barrierefreien Zugang für Behinderte zu ermöglichen.

Meine Frau hat keinen eigenen Rollstuhl, kann aber mit Gehhilfen nur kurze Strecken zurücklegen.

Vor ca. einem Jahr, im Winter 2013, bin ich mit meiner gehbehinderten Frau nach vorheriger telefonischer Rückfrage in der Tiefgarage an der Rollstuhlservice-Rufsäule nicht abgeholt worden. Trotz mehrfacher Nachfrage konnte man uns im Parkhaus P1 nicht ausfindig machen. Angaben zu unserem Standort wollte die Dame am anderen Ende nicht entgegen nehmen. Nach rd. 50 Minuten Wartezeit habe ich dann mit meiner Frau den Weg bis in die Abflughalle per Lift genommen. Dort haben wir uns dann erneut beim Service gemeldet und nachgefragt, warum man uns denn nicht finden kann. Meines Wissens sind die Rufsäulen mit Nr./Telefon-Nrn. beim Service ersichtlich! Darauf bekamen wir keine Antwort.
Auch danach hätte uns der Mitarbeiter des Rollstuhlservice nicht gefunden, wenn ich ihm nicht vom Weiten nachgerufen hätte.

Am 13.12.2013 haben wir uns dann gleich in die Abflughalle begeben. Dort sollten wir nach ca. 20 Minuten abgeholt werden. Es drängte sich aber eine Passagierin, die erst später gekommen war, vor. Der Servicemitarbeiter kannte noch nicht einmal den Namen des Fluggastes, den er abholen sollte und mußte telefonisch nachfragen. Als meine Frau im Rollstuhl Platz genommen hat wollte er uns dann nicht bis zum check-in fahren und forderte meine Frau auf, sich mit mir und den Koffern selbst dort hin zu begeben.
Darauf bin ich eingeschritten und habe ihm erklärt, dass es seine Aufgabe ist, uns ggfs. auch aus dem Parkhaus von der Rufsäule bis zum check-in zubringen und anschließend bis ins Flugzeug. Es gab noch einige Diskussionen bis zum check-in. Letztentlich hat der Mitarbeiter aber seinen Dienst verrichtet.

Es ist einfach festzuhalten, dass der Rollstuhlservice am Düsseldorfer Flughafen völlig unorganisiert ist und jeder Mitarbeiter soviel Service leistet, wie es ihm gerade gefällt.

Lieber Holger63, wie du siehst, ist es mit netten Worten nicht immer getan.

In Antalya angekommen wurde meine Frau hinter meinem Rücken am Kofferlaufband aus dem Rollstuhl geworfen.Die zweite Behinderte, eine alte Dame, ebenfalls. Die war nun besonders hilfslos. Leider konnte ich nicht mehr eingreifen. So mußten die Behinderten im Flughafen ca. 200 bis 300 m bis zum Ausgang bzw. bis zum Serviceschalter des Reiseveranstalters selbst zurücklegen. Auch das ist eine Zumutung und wurde bisher anders durchgeführt. Leider ist es in der Türkei schwierig, sich mit nicht deutsch oder englich sprechenden Flughafen-Mitarbeitern zu unterhalten und um den entsprechenden Service bitten.

Im November 2013 ist uns in Izmir Ähnliches wie in Antalya geschehen. Das zu schildern sprengt aber den Rahmen meiner Antwort.

Ich hoffe nun, dass du verstehst, dass wir es mit einer netten Unterhaltung beim Rollstuhlservice Klüh nicht abtun wollen, zumal wir Ende d.M. wieder von Düsseldorf aus verreisen.

Wenn ich keine bessere Antwort finde werden wir uns an den Flughafen und gleichzeitg an die Fluggesellschaft wenden um zukünftig einen geordneten Ablauf des Service zu erhalten. Dies hilft nicht nur uns, sondern auch allen anderen Rollstuhlfahrern bzw. Gehbehinderten.

Vielen Dank für dein Verständnis. LG, GünterHe

Antworten

  • ZUR INFO
    Dieser Beitrag bezieht sich auf den bereits vorhanden Thread von GünterHe:
    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=beschwerdestelle-bei-missachtung-rechte&tx_mmforum_pi1[tid]=30054&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    Zitat:
    dein Hinweis auf einen Badeurlaub in Deutschland im Dezember ist sicherlich nicht Ernst gemeint. Meine Frau leidet seit Jahren an einer schwerden Muskelerkrankung, bei der sie bei Kälte besonders stark leidet. Darum zieht es uns in den Wintermonaten mehrmals in den warmen Süden, meistens in die Türkei.
    Zitat ende

    Wie bereits in der PN geschrieben handelt sich bei dem Hinweis um meine Signatur die in jedem meiner Beiträge automatisch übertragen wird.
    Schönen Tag
  • Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich selbst herausgefunden:

    1.) Beschwerdestelle ist bei Flügen innerhalb der EU der Flughafen oder die Fluggesllschaft,
    außerhalb der EU die Fluggesllschaft
    2.) zweite Beschwerdestelle ist das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig.

    Beides ist nachzulesen im Internet unter Bundesminsterium für Verkehr.

    Mitllerweile habe ich drei Beschwerden verfasst, und bereits zwei Eingangsbestätigungen erhalten.

    Günter He
  • Hallo GüntherHe
    Punkt 1 hatte ich dir bereits genannt.
    Schönen Tag
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