Hat sich die Wohnraumgröße für Behinderte mit psychischen krankheiten verändert?

Hallo,
meine frau ist einäugig blind, zusätzlich hat sie starke Angstzustände, Depression, ständige Schmerzen, Fructoseintolleranz mit blähbauchsyndrom und Durchfallneigung, Reizdarm mit deutlicher Gasbildung, Schilddrüsenunterfunktion.

Meine Frage ist, ob uns wegen der erblindung mehr wohnraum zusteht?
Ferner haben wir wegen der beschriebenen Magen-Darmproblematik öfters Mehrbedarfe eingereicht. Aber ohne Erfolg.
Was würden Sie sagen, das ihr Mehrbedarf zusteht?
Wegen merkzeichen G erhält sie 17%.

wir haben ein Einfamilienhaus (3 Zimmer, garten und garage mit kleiner Werkstatt]
Die Miete beträgt 5,00€/Quadratmeter

Ist dies zu teuer?
MfG
holger (…)

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