Rente

Ich habe eine frage bezueglich der Rente
(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

1.

das 63. Lebensjahr vollendet haben,
2.

bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und

3.

die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Das sind steht in unserm Sozialgesetzbuch.
Nun ist meine Frage was ist wenn man die Warte Zeit zuerst erfuellt hat bei mir waere das mit 53 habe ich dann oder habe ich dann keinen Anspruch darauf frueher in Rente zu gehen.
hochachtungsvoll
Benjamin Doll

Antworten

  • Guten Abend Benjamin
    wenn du es ganz genau und verbindlich wissen möchtest, ruf deine, für deinen Ort zuständige, Rentenberatungsstelle an, dort können sie deine Akte einsehen und geben dir entsprechend Auskunft. Bitte Versicherungsnummer bereit halten.
    Schönen Abend
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