Halbwaisenrente Abführung an das Sozialamt bei Vollstationärer Untberbringung

Hallo,

ich bin die Mutter eines 1988 mit Down Syndrom (100% schwerstbehinderten) geborenen Kindes.

Ich war seit der Geburt meines Sohnes immer Berufstätig und seit seiner Schulausbildung wegen der zeitigen Hortschließung 6h Teilzeit beschäftigt.

Seit dem Jahr 2002 bin ich alleinerziehend und habe mich im Jahr 2004 dazu entschlossen aufgrund unserer fehlenden Sozialkontakte / Isolierung Mutter + Sohn und vor allem zur Förderung meines Kindes, meinen Sohn vollstationär unterzubringen.

Mein Sohn wohnt im 14 tägigen Rhythmus die Wochenenden bei mir, verbringt die Feiertage sowie seinen Urlaub bei mir.

Ich musste mein Pflegegeld / Pflegestufe 2 sowie mein Kindergeld ab dem Jahr 2004 an das damalige Jugendamt ab Volljährigkeit heute Sozialamt schriftlich abtreten, da man mir sagte, steht mir nicht mir zu, wegen der vollstationären Unterbringung.

Der Kindergeldanspruch wurde durch das erwirkte BGH Urteil einer Berliner Mutter nun zugunsten der Eltern behinderter Kinder rechtskräftig entschieden und ich erhalte mein Kindergeld wieder.

Eine Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Beträge des Jugendamtes/ Sozialamtes erfolgte natürlich nicht.

Im März dieses Jahres ist der Kindesvater meines Sohnes verstorben. Als gesetzliche Betreuerin meines Kindes habe ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Halbwaisenrente für meinen heute 25 jährigen Sohn gestellt.

Der Bescheid wurde zugunsten der Antragstellerin mich für mein behindertes Kind per 30.10.2013 rechtswirksam. Die Halbwaisenrente wurde per 30.11. in Höhe von 163,73 € erstmalig auf mein Konto angewiesen. Die Nachzahlung i.H.v.
1.139,54 € wurde vorerst einbehalten zur Klärung von Ansprüchen von Krankenkassen, Sozialamt usw.

Heute erfuhr ich telefonisch vom zuständigen Sozialamt, dass sie einen Erstattungsanspruch auf die Halbwaisenrente bei der Rentenversicherung gestellt haben.

Mein Sohn erhält ein Gehalt von ca. 119 ,-- sowie den Barbetrag von ca. 75,-- im Monat. Die Gelder fließen nicht auf mein Konto, sondern auf sein eigenes im Wohnheim um seine dortigen Ausgaben zu regulieren.

Ich habe nicht vor, dem Sozialamt die Halbwaisenrente abzutreten, dann hätte ich niemals die Halbwaisenrente beantragt. Es ist doch vollkommen paradox der Statt zahlt eine Leistung und kassiert sie im Umkehrschluss wieder ein.

Des weiteren ist es mir auch vollkommen unverständlich warum ich für meinen verstorbenen Ex Ehemann auch weiterhin den Kostenbeitrag in Höhe von 27,-- € an das Sozialamt weiter zahlen muss. Welche staatliche Behörde bezahlt für einen Verstorbenen weiterhin Leistungen? Ganz im Gegenteil sie fordern höchstens zurück.

Ich bitte Sie mir höflich die Rechtslage zu erörtern und mir mitzuteilen, ob zu diesem Sachverhalt eventuell Urteile vorliegen.

Ich gehe davon aus, das durch den rechtskräftigen Halbwaisenrentenbescheid der auf mich als Antragstellerin schriftlich fixiert ist, die Rentenversicherung nicht ohne weiteres nunmehr die Halbwaisenrente an das Sozialamt auszahlen bzw. abführen darf.

Mein Sohn hat ebenso finanzielle Aufwendungen, wenn er daheim ist und mit mir seine Wochenenden und Urlaubsreisen verbringt, sowie angebracht eingekleidet werden möchte. Mit 274,-- € Bekleidungsgeld im Jahr kann man Niemanden "anständig" einkleiden.

Es macht mich auch ziemlich wütend, dass ich seit nunmehr 25 Jahren stets und ständig für mein Kind und seine Rechte in diesem Land ununterbrochen kämpfen muss.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

Antworten

  • Hallo Mandy_Berlin,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Sie MyHandicap gefunden haben 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Es ist leider so, dass Sozialhilfe nachrangig gewährt wird. Das bedeutet, dass man, in diesem Fall also der Sohn, zunächst eigenes Einkommen (und dazu zählen auch Renten) einsetzen muss.

    Das ist leider die momentane Rechtslage. Inwieweit dieses System gerecht ist oder so empfunden wird, ist leider irrelevant.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Sie.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,

    ja, es ist leider so. Mein Bruder und Betreuter hat auch, seit dem er in einer vollstationären Einrichtung wohnhaft ist, keine Waisenrente gesehen...unsere Mutti starb 1999. Diese Rente wird leider der Sozialhilfe mit angerechnet. Mein Bruder geht nicht bzw. kann nicht in einer Werkstatt arbeiten gehen und ausser seinem monatlichen Taschengeld von über 100 Euro und Bekleidungsgeld von gerade mal 23 Euro hat er nix und er muss davon alleine schon viele Medikamente selbst zahlen.

    Liebe Grüße
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