Versicherung kündigt Private Unfallversicherung

Hallo,

ich bin 49 Jahre seit 2001 selbstständig als Physiotherapeut mit eigener Praxis. Habe seit Beginn meiner Selbstständigkeit eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Ich habe nie irgendeine Pflichtverletzung getätigt. Nun hatte ich im Januar 2009 einen Arbeitsunfall. Meine Private Unfallversicherung hat gezahlt nach der Gliedertaxe. Einen weiteren Arbeitsunfall vom Juni diesen Jahres musste ich erneut melden. Sie zahlten auch das vereinbarte Krankenhaustagegeld, sendeten mir aber Zeitgleich die Kündigung zu.

Habe ich nicht auch einen Kündigungsschutz für private abgeschlossene Versicherungen? Diese sind doch dazu da im Fall eines Unfalles mich abzusichern. In meinem Fall wurde mir auf eine telefonische Auskunft von der Sachbearbeiterin mitgeteilt, aus wirtschaftlichen Gründen wäre das Risiko zu hoch mich weiter zu versichern. Ich bin derzeit zu 90% Schwerbehindert plus die Merkzeichen G und B, sowie der Pflegestufe 1 und es wird immerhin immer schlimmer.

Wer nimmt oder versichert mich denn noch mit meinen derzeitigen Krankheiten. Bitte helfen Sie mir, die Kündigung ist zum 5.1.2014 laut dem Unternehmen der Öffentlichen Versicherung Braunschweig aktiv. Habe ich nicht irgendwie Kündigungsschutz auch für den privaten Abgeschlossenen Versicherungsbereich.
Ich fühle mich diskreminiert, nur weil ich zwei Unfälle gemeldet habe und dazu war doch die private Absicherung als Unternehmer da.

Antworten

  • Guten Tag MyHandicap.de
    In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nachzulesen ob und wann die Versicherung kündigen kann. Leider ist die Regel daß sie kündigen darf, besonders nach Schadensfällen.
    Um tiefer in die Materie einzusteigen verweise ich die mal an den Versicherungsblog.de:
    http://versicherungsblog.verbraucherforum-info.de/darf-eine-versicherung-wegen-schadenhaufigkeit-kundigen/
    Schönen Tag und trotzdem schöne Feiertage
  • Die Versicherung kann von beiden Seiten im Schadensfall gekündigt werden. Ob und wie weit eine neue Unfallversicherung sinn macht, bleibt zu prüfen.Insbesondere wenn eine Vorschädigung, hier offensichtlich 90 %, vorliegt.
    Liegt eine Vorschädigung vor, kann wohl nur der Rest versichert werden. Also hier 10%.

    Eine Versicherung ist nicht die Caritas. Sie lebt von den Einnahmen, die nicht als Schdensgeld ausbezahlt wird. Insofern ist es nachzuvollziehen, dass sie sich von erhöhten Risiken trennt. Wir machen das ja auch nicht anders. Oder kauft hier jemand im Supermarkt ein Pfund Zucker mit aufgerissener Packung?


  • Hallo,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Deine Frage kann in der Tat nur durch einen Blick in den Versicherungsvertrag beantwortet werden.

    Grundsätzlich ist es aber sehr wohl im Rahmen des Möglichen, dass diese Kündigung rechtens ist.
  • Ein GDB von 90 heisst nicht dass man für die Unfallversicherung zu 90% invalide ist!!!! Natürlich zählt die bestehende Invalidität die durch die Gliedertaxe ausgezahlt wurde. (z.B. kann ich natürlich nicht den Arm versichern der schon weg ist)

    Ausserdem sind Krankheiten eher weniger relevant da ja nur Unfälle abgesichert sind und unter Unfall versteht man ein von aussen plötzlich eintretendes Ereignis das man selber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Aufpassen muss man bei notwendiger Medikamenten einnahme. Da schummeln sich viele Versicherungen aus der Haftung weil sie sagen dass diese die Unfallgefahr erhöhen würde.

    Ich bin selber nebenberuflich als Vertriebsassistentin in einem Versicherungsbüro tätig. Ich weiß auch wer dich versichern würde aber ich binmir nicht sicher ob ich das hier so schreiben darf. Bein Interesse schick mir einfach mal ne pn, ich kann dann mal für dich rechnen wenn du möchtest.

  • Ich hatte einen ähnlichen Fall gehabt, doch zum Glück hat sich das alles zum guten gewandt
  • rabi hat geschrieben:

    Ich hatte einen ähnlichen Fall gehabt, doch zum Glück hat sich das alles zum guten gewandt


    ... soll heißen?????????

    Hallo zusammen,

    habe gerade selbst auch den Fall.

    Aufgrund der Pflegestufe 1 ab 2010 habe ich meine private Unfallversicherung gekündigt und gleichzeitig um Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge gebeten. Dies lehnte man mir ab mit der Begründung, dass ich erst ab Pflegestufe 2 nicht mehr versicherbar sei und somit trotz der Pflegestufe 1 noch eine Versicherungsfähigkeit bestünde. In welchem Umfang war aus dem Schreiben jedoch nicht ersichtlich.

    Nun habe ich (erneut) eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises zugeschickt (GdB 100, G, aG und B) und darum gebeten, mir mitzuteilen, in welchem Umfang denn noch ein Versicherungsschutz bestehen würde. Die Antwort lässt auf sich warten.

    Logisch wäre ja, dass bei GdB 100 kein Schutz mehr besteht und im etwaigen Schadensfall/Leistungsfall die Versicherung auf die bereits vorher bestehende Vollinvalidität verweist. In den Versicherungsbedingungen ist ja angebeten, dass im Falle eines Unfalles aufgrund "bereits bestehender Gebrechen oder Krankheiten" die Leistung geschmälert wird. Mehr als 100 geht ja nicht.

    Ich melde mich, sobald ich die Antwort der Versicherung habe.

    freundliche Grüße
    vom Zornröschen


  • Hallo,

    Hier sind einige gute Tipps zusammen gekommen. Mit den Versicherungen ist es immer so eine Sache, schau mal den Link an, vielleicht kannst du da mehr in Erfahrung bringen. Der Versicherer kann den Vertrag immer dann außerordentlich kündigen, wenn der Versicherte seine Pflichten grob verletzt hat. Ein Grund für die Kündigung kann z.B sein, wenn man falsche Angaben zur Gesundheit oder zu einem Unfallhergang sein.

    Ich fühle mich diskreminiert, nur weil ich zwei Unfälle gemeldet habe und dazu war doch die private Absicherung als Unternehmer da.
    Ich würde mich auch diskriminiert fühlen, hast du den Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die Kündigung auch von rechten sei?



    Gruß

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