Rabatte im Kino nicht gewährt!!!!!

Guten Tag,ich habe eine Frage.Wir waren am 14.12.2013(der Geburtstag meines Sohnes) im Kino und ich habe dort vorher angerufen was es für Vergünstigungen dort gibt für den Ausweis meines Sohnes mit 50% und den Merkzeichen B und H gibt !
Die Dame am Telefon sagte mir das der Junge zum Schülerpreis reinkommt und ich als Begleitperson keinen Eintritt bezahlen muss.
Mit diesem Wissen fuhren wir in das Kino.Dort angekommen haben wir den Ausweis vorgezeigt und ich wurde auf ein Schild verwiesen auf dem stand das sie vom 12.12. bis 18.12. eine Freikarten für den Film "Der Hobbit-Smaugs Einöde" besteht.Davon wurde mir aber am 13.12. als ich da anrief nichts gesagt.
Nun meine Frage :
Wenn solche Sperren bestehen,egal wo,gelten die auch für solche Ausweise oder stehen uns trotzdem die Vergünstigungen zu?

Mit freundlichen Grüßen Werner Kristin

Antworten

  • Guten Abend Mutsch
    Der Kinobetreiber ist nicht zu Rabatten verpflichtet! Hast du am Telefon auch gesagt wann du ins Kino kommen möchtest? Wahrscheinlich nicht sonst hätte man dir die Sonderaktion mitgeteilt.
    Schönen Abend
  • Natürlich habe ich gesagt wann ich das Kino besuchen will. Ich habe am 13.12. angerufen und gesagt das wir morgen den 14.12. in dieses Kino wollten.
    Die Frau am Telefon hätte von der Aktion nichts gewusst.Die Kassierein wiederum hätte nicht gewusst das die Aktion nicht für solche Ausweise gilt.Sie hat bei ihrem Kollegen nachgefragt und auch der hat nichts davon gewusst. Nach der Vorstellung haben wir noch einen dritten Mitarbeiter gefragt und auch der hat nichts gewusst. Ich kam mir dann echt verarscht vor. Ich verlangte die Geschäftsleitung und sie gab uns dann den zuviel gezahlten Betrag zurück.
    Aber wenn die sowas anbieten können die doch nicht einfach sagen ,heute nicht,oder doch?
    Das wollte ich wissen,ob ich dann trotzdem auf mein Recht bestehen kann? Und ich denke diese Rabatte sind gesetzlich geregelt?
  • Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf Rabatte.
    Schönen Abend
  • Aslo gesetzlich ist da so weit ich weiß nichts geregelt. Einige Unternehmen machen ausnahmen oder gewähren vergünstigungen. Meistens öffentliche, wie Theater und Schwimmbad (von der Stadt bezahlt). Vergnügungsparks machen schon Probleme und wollen eigentlich gar keine Behinderte auf ihrem Gelände. (Europapark, Schadet wohl dem Immage) Selbst einbeinern mit Prothese wurde der Zutritt zu Fahrgeschäften mit fahenscheinlichen Begründungen verwehrt.
    Gut, auf der Kirmes gegen Bezahlung hatte ich persönlich noch keine Probleme. Im Europapark war ich noch nicht und werde es wohl auch nicht nach der Erfahrung meiner Leidensgenossen sein.
  • Hallo Mutsch0801,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie Du aus der Community schon gehört hast (vielen Dank, Leute 😀 ), ist die Gewährung von Rabatten zwar weit verbreitet, aber es besteht hierzu keinerlei Verpflichtung durch die Kinobetreiber. Ich kenne durchaus auch Betreiber, die grundsätzlich keine Freikarten für Begleitpersonen gewähren…

    In Eurem Fall habt Ihr ja anschließend doch noch das Geld zurück bekommen. Wie gesagt, das war reine Kulanz des Betreibers.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Ich sehe das leider auch so : ein Rechtsanspruch auf die gewährten Rabatte gibt es nicht.

    Auch wenn es sehr ärgerlich ist
  • Hallo Einbein,

    ich finde echt keine Worte, für das was du da geschrieben hast!!!!!!!!!!!!.

    Dein Beitrag ist nicht in "Ordnung", was du von dir gibst!!!!!!!!.

    einbein hat geschrieben:Vergnügungsparks machen schon Probleme und wollen eigentlich gar keine Behinderte auf ihrem Gelände.


    Das ist leider Schlichtweg, Gelogen und Falsch!!!!!!!.

    einbein hat geschrieben:(Europapark, Schadet wohl dem Immage)


    Das kann ich nicht Bestätigen, sorry.

    einbein hat geschrieben: Im Europapark war ich noch nicht


    Dann wird es ehrlich gesagt mal zeit, mit deiner Familie dort mal Urlaub zu machen!.

    einbein hat geschrieben: ..... und werde es wohl auch nicht nach der Erfahrung meiner Leidensgenossen sein.


    :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Meine zwei Tipps dazu ist:.

    Punkt 1.)
    Nicht auf die anderen zuhören, sondern selber ausprobieren, und dann erst eigene Erfahrungen zu Posten ( und zu Schreiben ).

    Punkt 1.)
    Und noch ganz was wichtiges dazu, und da Schließe ich mich selbstverständlich mit an, weil ich auch einen GdB Ausweis habe mit 90 Grad und mit dem Mz. "G"

    Wenn du in der Lage bist Selbstständig zu laufen und die Treppen zu benutzen und sicher dich zu bewegen ( im Gelände und von den allen befindende Fahrgeschäfte im Europapark ), dann darfst du auch diese Fahrgeschäfte auch betreten und benutzen.

    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Im übrigens, wie kannst du nur so was überhaupt behaupten, wenn du selber noch nicht einmal drin warst!!, oder nicht einmal auf der HP Seite vom Europapark sich zu informieren wegen dem GdB Ausweis!!.

    So das war es wieder mal von mir.

    Bis bald mal wieder.

    MLG Renè ( Der Wessi )


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