versorgungsamt

hallo

ich bin bettina (hir ralf68)
ich habe eine phyche erkrankung (borderlein,sozialfobie u,s,w ) ich habe da durch eu rente ,im schwerbehindertenausweis 60prozend und im febuar hate ich einen bandscheibenforfall,durch den ich sebst nach der op ap unterhalb des knies kein gefühl merhabe ich kan auch das sprunggeleng nicht bewegen,die zehen gehen nur nach unten wodurch ich eine unterschenkel ortessetragen muss unter den schuhen brauche ich eine abrolhilffe,nach genauen untersuchungen beim neurologen stet fest das das so bleibt da die nervenwurzel geschedigt ist wo durch ich eine drang inkontinens habe.wir haben einen verschlimerungs antrag gestelt.worauf man mir schrieb das sich dardurch nichtz en dert u ich weiter 60 prozend habe ,also wider spruch wecher abgelend worden ist,ich hofe ihr könd mir weiter helfen den ich versteh das nicht so ganz den es beintrechtigt mich schon sehr den da ich kein autofahren kan bin ich immer von andern abhenig,u verliere mein bischen selbststendikkeit auch noch,
ist das ok vom versorgungsamt oder nicht ,were schön von euch zu hören ,dank im vohraus bettina

Antworten

  • Hallo Bettina
    Hier kannst du in etwa selber abschätzen ob dein GdB gerechtfertigt ist:
    http://www.curendo.de/betreuungsrecht/schwerbehindertenausweis/checkliste-wurde-der-grad-der-behinderung-richtig-ermittelt.html
    Schönen Abend
  • danke für deine antwort u dem link
  • Hallo Bettina,

    haben Deine behandelnden Ärzte Deine Anträge denn unterstützt und hast Du ihre Berichte mit eingereicht?

    Beim Versorgungsamt kann man nämlich nur nach den Unterlagen entscheiden, die man vorliegen hat.
  • hallo Bettina,
    wenn der Widerspruch schon abgelehnt wurde,bleibt dir nur die Klage. Hier gibt es Fristen zu beachten. Ggf. also schnell prüfen, ob Du Klage einreichen willst. begründung kann nachgeliefert werden, man sollte das Gericht aber auch nicht durch Bummeln o.a. verärgern.

    Der Grad der Behinderung erhöht sich dann, wenn die dazu gekommenen Beeinträchtigungen andere Lebensbereiche als Deine schon berücksichtigten psychischen Störungen einschränken.

    In anderen Worten etwas vereinfacht gesagt: Kannst Du das Haus wegen einer Sozialphobie nicht verlassen und kannst nun wegen einer Inkontinenz das Haus nicht verlassen, dann ist der GdB nicht zu erhöhen.

    kannst du deinen unteren Gliedmaßen nicht mehr spüren und deshalb zum Beispiel nicht mehr 2 km gehen ohne zu stürzen (z. B.), dann kann es sein, dass sich der GdB nicht erhöht, aber dir ein Merkzeichen G zusteht. Damit bekämst du Nachteilsausgleich bei der Nutzung des ÖPNVs.
    Ich nehme an, dass Du für die psychischen Störungen kein Merkzeichen bekommen hast.

    Das ist nun sehr vereinfacht und auf die Schnelle geantwortet. (Laienantwort)

    Das Versorgungsamt sollte dir eine Begründung für die ablehnung geschickt haben. Du kannst dir den Inhalt auch vom Versorgungsamt-Mitarbeiter oder zum Beispiel dem Sozialverband (vdK oder ähnlich) erklären lassen. Sozialverband setzt Mitgliedschaft voraus.

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