darf Sozialhilfeträger unangemessene Mietkosten zurückweisen bei verbesserte Behandlungund Therapiem

da ich dort in der Stadt durch verbesserte Behandlungsmöglichkeit sowie Therapiemöglichkeit auf Grund meiner hochgradigen Sehbehinderung erhalten kann aber leider wie schon hier erwähnt zum jetzigen Zeitpunkt eine angemessene Behinderten Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden sind ! Wie kann ich dennoch dann in eine dort auch unangemessene Mietkosten übernommen bekommen ?

Antworten

  • Hallo Magdalena,

    Du kannst es leider nur mit Diplomatie bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter probieren.

    Wieso sind dort die Therapiemöglichkeiten besser? Evtl. kannst Du mit Deiner Krankenkasse eine Möglichkeit finden, auch von Deinem jetzigen Zuhause aus diese Therapiemöglichkeiten wahrzunehmen.

    Oder Du findest eine Wohnung, die im Rahmen der zugesprochenen Kosten liegt. Denn einen Anspruch auf erhöhten Rahmen hast Du leider nicht.
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