Erwerbsunfähigkeit Rente und Behinderungen SGB XII ,Möbel und Bekleidungsbeihilfe Ja oder Nein ?Erwe

hallo und einen schöne 3 Advents Sonntag allen Besucher und Mitgliedern !
Meine Frage Darf der Sozialhilfe Träger hier eine EU Rente anrechnen bei mehrfache Behinderungen ?
Wird noch bei Qualitätsverlust sowie einer anderen Größe Bekleidungsbeihilfe gegeben`?

Möbelbeihilfe bei Sehbehinderung und LWS Behinderung ?

Gesetzliche Zuzahlungsbefreiung vom Sozialhilfeträger werden nicht übernommen ?Einkommen ist jedes Jahr im Januar um ca 50 Euro weniger sowie mtl um 9 Euro da Kontoführungsgebühren erhoben werden,leider ist auf Grund vom Einkommen kein Bankwechselmöglich für ein gebührenfreies Konto ein Mindest Einkommen da sein muß ! wer kann mir helfen ?
unangemessene Mietkosten für Behinderten Wohnungen !

Anderer Soziahilfeträger übernimmt keine unangemessen Mietkosten für Behindertengerechte Wohnung mit Behinderte Bad , Wohnungsamt und Wohnungsgesellschaften haben seit über 2 Jahre keine Behindertengerechte Wohnung !
vor allem habe ich auch dort Bekannte und Freunde und wäre auch nähe meiner Heimat wieder, auch würden dort Freunde und Bekannte mir hier kostenlos unterstützen beim der Selbstversorgung !
auch habe dort eine verbesserte Mobilität mit Verkehrsmittel durch ständige unterflur Busse vorhanden als hier !Was kann ich machen `?

Antworten

  • Guten Tag Magdalena
    Bei Bezug von Sozialhilfe bzw Grundsicherung darf bzw muß die EU-Rente, wie auch andere Einkommen, angerechnet werden, das gilt auch für Mehrfachbehinderte.
    Bekleidungsbeihilfe gibt es nicht mehr, dazu ist ein Betrag in der Grundsicherung vorgesehen der angespart werden muß.
    Es gibt Ausnahmen, die Hürden sind aber sehr hoch.
    Möbelbeihilfen gibt es nur bei Umzug bzw ggf.von der Pflegekasse wenn es die Pflege erleichtert oder die Behinderung.
    Die Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel muß jeder bezahlen, bei normal Versicherten sind es 2% des Bruttojahreseinkommen bei chronisch Kranken sind es 1% des Jahreseinkommens. Erst wenn der Eigenanteil von 2% bzw 1% erreicht ist kann man sich befreien lassen. (Grundsicherung, Sozialhilfe und auch EU-Rente zählen als Einkommen)
    Viele KK geben aber auch die Möglichkeit den Eigenanteil in einem Betrag vorab zu zahlen und sind dann für das ganze Jahre zuzahlungsbefreit.
    Es muß ein Antrag gestellt werden für eine behindertengerechte Wohnung (Wohnungsamt etc.)die angemessenen Kosten der Miete werden dann entsprechend der Einkommensverhältnisse vom Amt übernommen.
    Schönen Tag
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