Begleitperson mit nehmen ja oder nein?

Wenn man im Ausweiß ein B hat, ist man dann verplichtet jemand mitzunehmen,wenn man weite Strecken mit dem Zug fahren will?

Antworten

  • Guten Abend Madd
    Von Verpflichtung steht nirgend etwas geschrieben, allerdings aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es ratsam eine Begleitung mitzunehmen.
    Du weisst ja selbst, solange nichts passiert ist alles ok, aber wehe es passiert etwas, dann wird in Krümmeln gesucht um Leistungsfrei zu bleiben.
    Schönen Abend
  • Die Mitnahme ist zur eigenen Entlastung möglich, sie ist nicht Pflicht.
    Die damals übliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis ist deshalb geändert worden.
    Früher hörte es sich nach Pflicht an.
    Nachteilsausgleich nicht Auflage.

    Im Zug kann es mal passieren, dass ein Zugbegleiter die Person neben dir für deine Begleitung hält und es Verwirrung gibt, weil der doch selbst ein Ticket hat.
    Wem so viel Öffentlichkeit seiner Behinderung zu viel ist, hält den Ausweis so hin, daß die Info mit dem Finger abgedeckt ist, oder trödelt bis der Platznachbar sein Ticket vorgezeigt hat.
    Reist du erkennbar allein, musst du nicht fürchten, dass dich ein Zugbegleiter nach deiner Begleitung fragt.

    Du wirst beim Sitzen im Zug wohl hoffentlich keinem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein, weil keine persönliche Begleitung da ist. Für das Ein- und Aussteigen gibt es nette Mitmenschen und den Mobilitätsservice der Bahn ( Anmeldung frühzeitig erforderlich).

    Broschüre im Reisezentrum der Bahn oder Info-Schalter.
    Titel: Mobil mit Handicap.

    Buch oder PDF: Rechte für Menschen mit Behinderung.
    Bundesministerium. Kostet nix.

  • Es ist halt dein Risiko. Du kannst dann nicht die Bahn dafür verantwortlich machen, wenn du nicht zurecht kommst, und daraus Schäden oder Folgekosten entstehen.
  • Hi

    Da ich schon häufiger davon persönlich betroffen bin, habe ich mich früher schon mal schlau gemacht:

    http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=25869&tx_mmforum_pi1%5Bpage%5D=1&tx_mmforum_pi1%5Bsword%5D=smilie


    http://www.agsv-nordbayern.de/fileadmin/template/agsv-bayern/Downloads/Themen/Behinderung/Korrektur_beim_Merkzeichen_beschlossen.pdf



    kurz zusammengefasst:

    In den alten Ausweisen hieß es noch „Die Notwendigkeit der Begleitung ist nachgewiesen“. Bzw im ent. Paragraph war auch von „Gefahr für sich und andere“ die Rede. Inzwischen geht man aber von einem modernen Bild mobiler Menschen mit Behinderung aus (Bundesbehindertenbeauftragter). Daher wurde der § 146 Abs. 2 SGB IX auch geändert. Die Formulierung „Gefahr für sich und andere“ wurde ersatzlos gestrichen. Es steht sogar ausdrücklich darin, dass „Die Feststellung bedeutet nicht, dass die behinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt“

    also:
    Es gibt keine Notwendigkeit nehr sondern eine Berechtigung. Den alten Ausweis kann man sich auch ändern lassen.


    Diese ebenfalls schon oft gehörten „versicherungsrechtlichen Gründe“ halte ich für ziemlich vorgeschoben. Das ist ein Totschlagargument. Auf jeden Fall konnte mir selbst auf schriftliche Nachfrage noch nie jemand einen Versicherungsvertrag vorlegen aus dem sowas hervorgeht. Wäre ja mehr als nur eine heftige Nummer. Ich bin zwar behindert aber geistig auf der Höhe und voll geschäftsfähig. Kann also genau wie jeder Nichtbehinderte Verantwortung für mein Handeln übernehmen. Hinterher wenn was passiert ist schreien - ihr seid schuld- geht natürlich nicht.


    Die ein oder ander Fluglinie wurde ganz empfindlich bestraft, weil sie alleinreisende Behinderte nicht befördern wollten

    Grüßle

    Klaus
    (der mit dem "B", "H, "aG" "Rf) 😛
  • @all

    da ich auch Merkzeichen B habe, war die Frage und Eure Antworten für mich auch sehr hilfreich.

    Schönen Adventssonntag wünscht

    Zolline



  • Ich denke mal es kommt auch immer auf den Einzelfall und die Art der Behinderung an.
    Es kann z.B. einer den Merkbuchstaben "B" und "H" im Ausweis haben, da wäre es unverantwortlich alleine zu reisen!
    Gute Nacht
  • ok. Wenn jemand geistig behindert ist und zwar so, dass er für sein Handeln weder Verantwortung noch Einsicht hat mag, das stimmen.

    Ich habe eine GdB 100 ag H B Rf schon seit 35 Jahren. 5 Monate nach meiner Entlassung aus der Erstreha habe ich mich ins Auto gesetzt und bin nach Holland segeln gefahren. Ein anderes Mal hatte ich die Möglichkeit zu 6 Wochen Urlaub am Stück. Da bin ich alleine etliche Tausend km in Thailand umhergezogen - alle 2-4 Tage woanderst, kein einziges Hotel vorgebucht, nichteinmal die Flugline habe ich informiert, dass ich behindert bin. Unverantwortlich fand ich das nicht, zugegeben nicht ganz einfach
    Nee - an den Merkzeichen kann man das nicht fest machen.

    gutes Nächtle
    Klaus
  • Hallo Klaus
    ich ahnte daß du dich noch einmal meldest.
    Du verstehst was ich meine, dein erster Satz bringt es zum Ausdruck!
    Schönen 3. Advent
  • Hallo Madd,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

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