OEG-Rente

Hallo!

Im kommenden Jahr möchte ich endlich die OEG-Rente in Angriff nehmen. Wurde 99 überfallen und infolge dessen erwerbsunfähig auf Dauer.

Gibt es Seiten, die ihr zum Einlesen empfehlen könnt und, FALLS mir Entschädigung zugesprochen wird (vor dem Kampf hab ich grosse Angst), gibt es diese lediglich ab Antragstellung oder auch rückwirkend? Falls rückwirkend, wie weit zurück?

Gibt es sonst etwas, dass ich beantragen/berücksichtigen sollte?

Viele Grüsse,
little

Antworten

  • Hallo little,

    ich würde vorschlagen, dass Du eine Beratungsstelle für Opfer aufsuchst. Dort kannst Du deinen Fall auch detaillierter darlegen und Unterstützung vor Ort erhalten.

    Gern bin ich Dir beim Heraussuchen einer Beratungsstelle behilflich. Dazu müsste ich allerdings wissen (gern auch per PN), wo Du wohnst.
  • Hallo,
    Wenn du erst mal lesen willst, dann empfehle ich dir die Broschüren des Bundesministeriums zu zu lesen. Findet sich im Netz unter "Hilfe für Gewaltopfer,Ministerium".
    Alternativ beim Versorgungsamt. Dort sollte auch der Antrag gestellt werden, wenn gewünscht.
    Leistung gibt es für Personen, die nachweislich Opfer zielgerichteter Gewalt wurden und nachweislich dadurch einen Schaden genommen haben. Unverschuldet, nicht provoziert.
    das ist nicht alles dazu, aber schon mal ein wichtiger Punkt.

    Leistungen gibt es ab Antragstellung. Da musste man sonst schon nach der Gewalttat daran gehindert gewesen sein, z.B. zwei Wochen Koma.
    der Zeitraum zwischen Tat und Antrag ist in deinem Fall zu groß für eine rückwirkende Bewilligung. Ob man das so hinnehmen muss, kann ich nicht sagen. Bin kein Jurist.

    Zur Abschätzung des Aufwands in deinem Fall:
    Nachweis der Gewalttat, z.B. Strafanzeige.
    Nachweis der Schädigung durch Gewalt, d. h. Krankenhausakten etc.
    Deine Schwerbehinderung ist dann für das Amt Schaedigungsfolge, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allein durch die Gewalttat entstanden ist.

    Du schreibst, dass du erwerbsfähig bist. Den Opferentschaedigungsuntrag M(Formular beim Versorgungsamt) selbst ergänzen durch " hiermit beantrage ich den Ausgleich des erlittenen beruflichen Schadens". Grund: Das Amt schickt dieses Formular meist erst, wenn der Antrag auf Leistungen wie im Erstantrag genehmigt wurde. Bei manchen Ämtern muss man dann wieder diskutieren, ab wann die Leistung zu zahlen wäre.

    Zuständig ist das Versorgungsamt am TATORT, nicht am Wohnort.
    Das Amt ist berechtigt sich Leistungen beim Täter wiederzuholen.
    Der Name interessiert also.

    Meine Empfehlung: hol das Antragsformular vom zuständigen Amt, lese die Broschüre vom Ministerium. Spreche dann mit den Ärzten über die Frage des nachweislichen Zusammenhangs von Gewalt und Behinderung/Erwerbsminderung.
    Sie sollten dich unterstützen. Das Amt wird dort Befundberichte anfordern.

    Beratungsstellen, die kompetent sind, habe ich leider nie gefunden.
    Oft wird dort ein Opferanwalt empfohlen, was in der Regel ein Strafrechtler ist. Dss ist hier aber falsch. Opferentschaedigungsrecht ist Sozialrecht.

    Die Antragstellung ist heute einfacher als vor 10 -15 Jahren. Ich wurde noch gefragt, ob ich mich gewehrt habe (Im Antrag).
    Beim Antrag auf Schwerbehindertenausweis als Grund Gewalttat angegeben? Gut.Hinweis ans Amt. Opferentschaedigung bleibt immer nur eine Entschaedigung, die gering ist. Sie ist kein Schmerzensgeld.

    Soweit ein paar Zeilen von juristischem Laien, sodass Angaben zu prüfen sind.