Abzocke vom Staat Finanzamt fordert Rückwirkend Steuerrückzahlungen
Steuer auf Krankengeld
Wer langfristig erkranken sollte und arbeitsunfähig sein sollte, der kann nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall seitens des Arbeitgebers das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dieses ist zwar an sich steuerfrei, aber es unterliegt einer indirekten Versteuerung durch den Progressionsvorbehalt.
in eigener Sache kurze Schilderung
bezug von Krankengeld 08.03.2011 -30.11.2011 Brutto 8.511.30 EURO
dannach Ausscheidung aus dem Arbeitsleben Bezug einer minimalen EU Rente ich befiende mich hier auf dem Niveau eines Hartz 4 Empfängers am Existenzminimum,um die Sache zu erläutern 650 Euro mit dem Schamgefühl nach 30 Jahre harter Arbeit nun fordert das Finanzamt eine Rückzahlung auf den Bezug ich erläuterte Krankengeld von 700 Euro .im Volksdeutsch würde das heissen woher nehmen und nicht stehlen ,nebenbei wird ein die Vorfreude auf Weihnachten genommen ,um es auf den Punkt zu bringen Proggressionsvorbehalt ,als normaler Bürger komm ich mir wieder einmal ausgenutzt vor zumal der gleichen noch eine Behinderung ansteht von 100 Prozent, im diesen Sinne wünsch ich dem Finanzamt ein frohes Weihnachtsfest nehmen und nicht geben---
Wer langfristig erkranken sollte und arbeitsunfähig sein sollte, der kann nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall seitens des Arbeitgebers das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dieses ist zwar an sich steuerfrei, aber es unterliegt einer indirekten Versteuerung durch den Progressionsvorbehalt.
in eigener Sache kurze Schilderung
bezug von Krankengeld 08.03.2011 -30.11.2011 Brutto 8.511.30 EURO
dannach Ausscheidung aus dem Arbeitsleben Bezug einer minimalen EU Rente ich befiende mich hier auf dem Niveau eines Hartz 4 Empfängers am Existenzminimum,um die Sache zu erläutern 650 Euro mit dem Schamgefühl nach 30 Jahre harter Arbeit nun fordert das Finanzamt eine Rückzahlung auf den Bezug ich erläuterte Krankengeld von 700 Euro .im Volksdeutsch würde das heissen woher nehmen und nicht stehlen ,nebenbei wird ein die Vorfreude auf Weihnachten genommen ,um es auf den Punkt zu bringen Proggressionsvorbehalt ,als normaler Bürger komm ich mir wieder einmal ausgenutzt vor zumal der gleichen noch eine Behinderung ansteht von 100 Prozent, im diesen Sinne wünsch ich dem Finanzamt ein frohes Weihnachtsfest nehmen und nicht geben---
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Antworten
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Hallo September
An deiner Stelle würde ich das genau prüfen oder prüfen lassen. Bei den Zahlen die du nennst halte ich es für ausgeschlossen daß du nachzahlen mußt.
Hast du denn einen Nachzahlungsbescheid bekommen oder eine Aufforderung deine Einkommenssteuererklärung einzureichen?
Schönen Abend
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Hallo september1964,
ich kann Deinen Ärger verstehen.
Um Dir ggf. helfen zu können, wäre es gut, wenn Du die Nachfragen von Holger beantwortest.
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