Möglichkeiten für ein Auto mit Grusi und EU-Rente?

Hallo!

Meine Eltern möchten mir ein Auto zur freien Nutzung zu Verfügung stellen. (Sie bleiben Besitzer, NICHT ich!)
Ich bin dauerhaft berentet und erhalte, da keine Anwartschaft erfüllt war, lediglich Grundsicherung.

Schwerbehinderung 100% mit MZ B, G, aG und T.

Gibt es die Möglichkeit, auch ohne Berufstätigkeit, eines Zuschusses zum Erwerb des Fahrzeugs? Wenn ja, wie, wo und wieviel?

Und welchen Wert darf ein Auto haben, dass von einem Grusi-EMpfänger gelenkt wird, aber nicht in seinem Besitz ist? Eventuell komme ich als Halter infrage, wegen der KFZ-Steuerbefreiung. Ist aber nicht sicher!

Viele Grüsse,
little

Antworten

  • Hallo little,

    der gesamte "kleine Geldbetrag", der bei Grusi nach Kapitel 4 SGB XII nicht angerechnet wird, beträgt wohl 2.600,- Euro.

    "§ 90 Einzusetzendes Vermögen
    (1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.
    (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
    (...)
    9.
    kleinerer Bargeldbeträge oder sonstiger Geldwerte (wie Autos und so); dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen."
    SGB 12 - Einzelnorm

    Alle Ausnahmen stehen davor und danach in dieser Quelle. Ein Auto ist hier nicht erwähnt (im Gegensatz zu § 12 SGB II für das ALG II, wo dann Gerichte auch jeder Nase ab 15 ein Auto zu 5.000,- zubilligen).

    Insofern käme es auf den Zeitwert des Autos an - zusammen mit allen anderen Vermögen (Sparbuch, Sparstrumpf usw.) und die Grenze von 2.600,- bzw. im Einzelfall auch mal mehr, selten, aber kuck mal, was die Hamburger dazu schreiben:
    Konkretisierungen zu §§ 82 - 84 SGB XII - Stadt Hamburg
    .
    Wenn überhaupt Zuschüsse dann nur für dich als Eigner. Gleiches gilt für die Kfz-Steuermäßigung bzw. erlass.
    Schönen Tag
  • Hallo Holger!

    Das verstehe ich nicht!
    Wieso sollte MEIN Vermögensfreibetrag bei einem Auto gelten, dass mir NICHT gehört?

    Das Auto ist also nur eine (Dauer-)Leihgabe!

    Gruss,
    little
  • Hallo Little
    das gilt natürlich nur wenn du Eigner des Kfz bist.
    Allerdings evtl. Zuschüsse und Steuerbefreiung bekommst du nur als Eigner.
    Schönen Tag
  • Hallo little,

    Zuschüsse für ein Auto werden leider nur in Zusammenhang mit Arbeit oder Ausbildung gewährt. Dies trifft in Deinem Fall also leider nicht zu.

    Wenn das Auto Dir nicht gehört, wird es selbstverständlich auch nicht auf Dein Vermögen angerechnet.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
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  • holger63 hat geschrieben:
    Hallo little,
    ....

    Wenn überhaupt Zuschüsse dann nur für dich als Eigner. Gleiches gilt für die Kfz-Steuermäßigung bzw. erlass.
    Schönen Tag


    Hallo Holger!

    Ich habe heute mit dem hiesigen Finanzamt telefoniert. Dort sagte man mir, dass für die KFZ-Steuerermässigung ich lediglich der Halter sein muss, NICHT zwingend auch der Besitzer!

    Das als Info 😀

    Viele Grüsse,
    little
  • Danke Little
    ob das grusiamt das genau so sieht? Frag mal nach, dann wissen wir es alle.
    Schönen Abend