Unfall und niemand zahlt

Hallo

Es geht um einen Unfall während der Arbeitszeit, welchen ich vor 3 Jahren hatte (Sehnenriss an der Schulter). Die SUVA hat es als Unfall anerkannt und die Leistungen übernommen sowie mir monatlich meine zustehenden Taggelder überwiesen. Es vergingen 2 Operationen und ich konnte immer noch nicht arbeiten aufgrund der grossen Einschränkung. Was passierte: Mir wurde vom Arbeitgeber gekündigt. Dazu kam noch dass nach 2 Jahren die SUVA angeblich den Endzustand des Unfalles erreicht habe und somit keine Leistungen mehr annehme.
Ich wurde gebeten bezüglich weiteres Einkommen mich bei der Arbeitslosenkasse zu melden. die Arbeitslosenkasse hat mir aber auch nur 3 Monate Arbeitslosengeld gegeben und nachher nicht mehr. Scheinbar sei es so Gesetz, dass nach einem Unfall die Arbeitslosenkasse nur 3 Monate Arbeitlosengeld gibt.

Jetzt stehe ich im Ruin. Ich bin mit meinem Schulter sehr eingeschränkt aber erhalten von niemandem finanzielle Unterstützung.


Ich wollte mal in diesem Forum fragen, ob jemand einen weiteren Weg weiss?

Momentan bin ich gerade in einer REHA, wo man wenigstens versucht die Beweglichkeit meiner Schulter in Form zu halten.

Vielen Dank für eure Tipps.

Antworten

  • Hallo asalihu,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Hallo asalihu
    Leider kann ich dir nicht helfen , auch bei mir schieben sich die Ämter seit Jahren gegenseitig den schwarzen Peter zu , und niemand ist verantwortlich .
    Ohne meine Frau wäre ich längst verhungert
  • Hallo
    Schulterverletzung (Sehenriss oder -rupturen) sind eine heikle Angelegenheit und der verfahrensmässige Verlauf ist nicht ganz untypisch. Grundsätzlich muss die SUVA - nach anerkannter Leistungspflicht- den Beweis erbringen, dass der status quo ante oder sine (also Zustand vor oder ohne Unfallereignis) eingetreten ist.
    Bei IHnen bleibt zu prüfen, ob der Abschluss bereits verfügt wurde und weshalb Sie keine Rente/ Integritätsentschädigung erhalten.

    Weil die Arbeitslosenkasse grundsätzlich vorleistungspflichtig ist, erfolgte die Zuweisung möglicherweise korrekt. Anders verhält es sich, wenn die IV Eingliederungsmassnahmen (z.B eine Umschulung) durchführt. Leider dürfte auch die 90-tägige Bezugsdauer zutreffen, weil Sie aufgrund der Arbeitsunfähigkeit beitragsbefreit waren (Art. 14 und 17 Abs. 5bis AVIG).
    Ich bin der Meinung, dass Sie für diese komplexen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten anwaltlichen Rat zuziehen sollten. Rufen Sie mich an, wenn Sie weitere Fragen haben.

    Freundliche Grüsse
    Martin Hablützel, Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
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