Koalitionsvertrag Rente für Menschen mit Behinderung
Hallo zusammen,
da wir ja seit gestern denn neuen Koalitionsvertrag kennen,
möchte ich einmal eure Meinung zu folgender Frage wissen.
Wenn ich als Mensch mit Behinderung ( GdB 80 ) 45 Jahre in der Rentenkasse eingezahlt habe, ob ich dann vorzeitig ohne Abschläge in Rente wegen Behinderung gehen kann.
Ich bin mit knapp 15 Jahren angefangen zu arbeiten und hätte dann im August 2015 die erforderlichen 45 Beitragjahre voll.Im September 2015 würde ich 60 jahre alt werden.
Laut Presse wird ja nur immer die Rente mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren genannt.
Freue mich schon sehr auf eure Antworten.
Liebe Grüße an alle hier im Forum.
Jürgen
da wir ja seit gestern denn neuen Koalitionsvertrag kennen,
möchte ich einmal eure Meinung zu folgender Frage wissen.
Wenn ich als Mensch mit Behinderung ( GdB 80 ) 45 Jahre in der Rentenkasse eingezahlt habe, ob ich dann vorzeitig ohne Abschläge in Rente wegen Behinderung gehen kann.
Ich bin mit knapp 15 Jahren angefangen zu arbeiten und hätte dann im August 2015 die erforderlichen 45 Beitragjahre voll.Im September 2015 würde ich 60 jahre alt werden.
Laut Presse wird ja nur immer die Rente mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren genannt.
Freue mich schon sehr auf eure Antworten.
Liebe Grüße an alle hier im Forum.
Jürgen
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Antworten
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Hallo Jürgen
ich glaube gelesen zu haben daß das Gesetz erst 2017 kommen soll, bin mir aber jetzt nicht sicher. Lies bitte mal nach im Anhang.
Ich hänge mal für alle den Koalisationsvertrag an.
Schönen Tag
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Hallo Holger,
danke für deine Antwort.
so wie ich es lese, gilt diese Änderung bereits ab dem 01.07.2014
siehe Ausdruck:
Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung
der Regelaltersgrenze erweitern: Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre
(einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung
erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten
63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie
Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des
allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Was ich halt bisher nirgend wo finde,ist, ob wir als Menschen mit Behinderung dieses bereits mit 60 Jahren nutzen können.
Bisher galten ja andere Regelungen wohl so, das man als Betroffener ( mind. GdB 50 )diese 3 Jahre früher in Anspruch nehmen konnte.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen,
Dein Anliegen habe ich auch an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉
Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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Hallo Justin,
DANKE !!!!
Ihr seit mal wieder, so wie immer, SUPER !!!
Freue mich schon auf eure fachlich Antwort.
Gruß
Jürgen
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Danke Jürgen. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Wünsche ein schönes Wochenende!
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