Eingliederungszuschuss Arbeitsamt

Hallo!

Ich habe eine, oder besser mehrere Fragen zum Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt.

Ich bin seit fast 2 Jahren krank "geschrieben" und habe einen GdB von 80 mit dem Merkzeichen G. Es ist zu erwarten, dass sich mein gesundheitlicher Zustand tendenziell verschlechtert. Nun bin ich ab dem 01.12.13 arbeitslos. Da ich aber definitiv wieder arbeiten will und auch muss, habe ich mich zwischenzeitlich mehrfach beworben.

Eine meiner Bewerbungen führte auch zu einem "vorläufigen" Erfolg. Der potentielle AG stellte einen Antrag auf einen Eingliederungszuschuss beim Arbeitsamt. Trotz meiner Eigenschaft als "besonders schwer betroffene" Schwerbehinderte und der Tatsache, dass das Unternehmen, welches mich einstellen würde, nicht verpflichtet ist einen Schwerbehinderten einzustellen, wurde innerhalb einer halben Stunden und ohne genauen Sachstand entschieden, dass man maximal 50% meines Gehaltes für 6 Monate fördern würde.

Eine solche Entscheidung liegt immer im Ermessen des Mitarbeiters der Arbeitsagentur. Eine solche Förderhöhe und -dauer kann aber auch einem nichtbehinderten Menschen bewilligt werden. In meinem Falle wäre die Höchstförderleistung 70% für 60 Monate. Das ist natürlich ein gewaltiger Unterschied.

Es gibt natürlich auch Fördermöglichkeiten durch das zuständige Integrationsamt und die Deutsche Rentenversicherung. Aber irgendwie ist an keiner Stelle herauszufinden wer jetzt konkret für welche Förderung zuständig ist.

Ich habe den Eindruck, dass eine "Behörde" der Anderen die Zuständigkeit, oder besser den schwarzen Peter zuschiebt.

Weiß vielleicht jemand ob und wo es die Möglichkeit gibt sich umfassend beraten zu lassen?

Eine Förderung für 6 Monate bringt mich leider nicht viel weiter und ich kann keine Grundlage für das Ermessen erkennen.

Antworten

  • Guten Tag,
    bei ungeklärten Zuständigkeiten verschiedener Träger der Rehabilitation sollten Sie sich immer an eine gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation wenden.
    Diese sind häufig bei der Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beheimatet und haben die Aufgabe Zuständigkeiten auf dem kurzen Dienstweg untereinander zu klären.
    Wenn Sie unter Google nach: Gemeinsame Servicestellen suchen werden sie Erfolg haben.
    Die Idee einen Eingliederungszuschuss über einen längeren Zeitraum von sechs Monaten erhalten zu können ist im Prinzip richtig, jedoch ist es dann kein Eingliederungszuschuss sondern eher eine Maßnahme die unter dem Oberbegriff“ unterstützte Beschäftigung“ läuft. Es gibt eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft im Internet, die leicht zu finden ist. Unterstützte Beschäftigung ist auch ein Thema für den Fachexperten aus dem Bereich Budgetverantwortung, da diese in der Regel über ein Budget refinanziert wird.
    Grundsätzlich ist es immer erforderlich mit einem Integrationsfachdienst in Kontakt zu stehen, um Zugang zu den Fachexperten in der Region zu haben und die üblichen und gängigen Verfahrensweisen zur Anwendung bringen zu können.
    Beste Grüße


  • Großartig 😀

    Besten Dank für die schnelle Antwort und die Tipps. Ich werde dann gleich einmal eine Nachtschicht einlegen und mich einlesen.
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