Wer ist zuständig für mich bei Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wo
GiBo
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Hallo zusammen,
da mir bei meiner ersten Frage so super geholfen wurde, kommt hier nun mein zweites „Problem“ 😉 :
Wie bereits erwähnt bin ich an Multiple Sklerose erkrankt. Mittlerweise bin ich zu ca. 80% des Tages auf meinen Rollstuhl angewiesen und aufgrund dieser Tatsache kann meine jetzige Mietwohnung nur noch mit erheblichem Aufwand erreicht und genutzt werden.
Ich habe inzwischen eine rollstuhlgerechte Wohnung zur Miete gefunden (ist noch in der Bauphase, der Erstbgezug erfolgt ca. im Herbst 2014).
Durch diverse Internetrecherchen weiß ich, dass mir zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung eine Förderung / Zuschuss / Darlehen zusteht.
Meine Frage ist nur …, wer ist dafür zuständig? Wo kann ich Fördermittel, etc. für den anstehenden Umzug beantragen?
Jede Stelle die ich kontaktiert habe (LWL, Integrationsamt, Kommune, DRV), hat sich nicht zuständig gefühlt …
Weiß jemand von Euch an wen ich mich explizit wenden kann/muss?
Meine Daten:
- Geburtsjahr 1965, geschieden, Selbstversorger
- Schwerbehinderung: „80%“, „G“, „aG“, „B“
- seit 14 Jahren im öD als Angestellter in Vollzeit (davor seit 1981 freie Wirtschaft)
- neue Wohnung liegt in Nachbarkommune (Entfernung zum Dienstort geringfügig weiter) / rollstuhlgerecht / Größe 54qm²
- jetzige Wohnung weder barrierefrei (Treppen) geschweige denn rollstuhlgerecht (Treppe, zu geringe Türbreite)
- Land NRW
Danke im Voraus
Guido
da mir bei meiner ersten Frage so super geholfen wurde, kommt hier nun mein zweites „Problem“ 😉 :
Wie bereits erwähnt bin ich an Multiple Sklerose erkrankt. Mittlerweise bin ich zu ca. 80% des Tages auf meinen Rollstuhl angewiesen und aufgrund dieser Tatsache kann meine jetzige Mietwohnung nur noch mit erheblichem Aufwand erreicht und genutzt werden.
Ich habe inzwischen eine rollstuhlgerechte Wohnung zur Miete gefunden (ist noch in der Bauphase, der Erstbgezug erfolgt ca. im Herbst 2014).
Durch diverse Internetrecherchen weiß ich, dass mir zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung eine Förderung / Zuschuss / Darlehen zusteht.
Meine Frage ist nur …, wer ist dafür zuständig? Wo kann ich Fördermittel, etc. für den anstehenden Umzug beantragen?
Jede Stelle die ich kontaktiert habe (LWL, Integrationsamt, Kommune, DRV), hat sich nicht zuständig gefühlt …
Weiß jemand von Euch an wen ich mich explizit wenden kann/muss?
Meine Daten:
- Geburtsjahr 1965, geschieden, Selbstversorger
- Schwerbehinderung: „80%“, „G“, „aG“, „B“
- seit 14 Jahren im öD als Angestellter in Vollzeit (davor seit 1981 freie Wirtschaft)
- neue Wohnung liegt in Nachbarkommune (Entfernung zum Dienstort geringfügig weiter) / rollstuhlgerecht / Größe 54qm²
- jetzige Wohnung weder barrierefrei (Treppen) geschweige denn rollstuhlgerecht (Treppe, zu geringe Türbreite)
- Land NRW
Danke im Voraus
Guido
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Antworten
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Hallo Guido B
Na das ist ja wie bei uns in Berlin. Keiner fühlt sich zuständig.
Wenn ich das richtig verstehe wird die Wohnung ohne einen Zuschuss der Pflegekasse oä. barrierefrei gebaut.
Dann kann ein Antrag bei ihrer Pflegekasse (wenn Pflegestufe vorhanden) auf übernahme der Umzugskosten gestellt werden. Bei geringem Einkommen kann auch das Integrationsamt am neuen Wohnort bei einem schriftlichen Antrag auf Zuschuss über Umzugskosten helfen. In beiden Fällen sollten auf jeden Fall die Kosten vorab ermittelt werden.
Es gibt auch über die KFW Geld für Barrierefreie Gestaltung/Umbau von Wohnungen.Allerdings sind dies keine Zuschüsse sondern Zinsgünstige Kredite die über die Hausbank beantragt werden. Mit einem Kostenplan zur Bank ihres Vertrauens und nach KFW Finanzierung fragen.
Es ist immer mit viel Geduld und lauferein zu rechnen.
Aber vieleicht hilft auch diese Einrichtung
Marianne Drößiger
Bundesverband Barrierefrei e.V.
0212 - 247 28 12
(Schönen Gruß von DOC-DARMER bestellen, danke)
Sie hat bestimmt einige Tricks bzw. konkrete Ansprechpartner
die sich dafür zuständig fühlen.
Gruss aus Berlin
DOC-DARMER
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Hallo Guido,
falls Sie Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen, können Sie für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung - dazu zählen auch die Kosten für den Umzug – bei der Pflegekasse ein Zuschuss von maximal 2557 € beantragen.
Falls die neue rollstuhlgerechte Mietwohnung noch mit Hilfsmitteln - wie z.B. Haltegriffen/Duschklappsitz - ausgestattet werden muss, können diese über ein Rezept bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wenn Sie berufstätig sind, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hierfür wird das Einkommen und Vermögen geprüft. Sollte das Einkommen jedoch sehr gering sein, sollten Sie einen Antrag stellen.
Beim Wohngeld (Mietzuschuss) wird ebenfalls das Einkommen geprüft; das kann aber erst dann beantragen, wenn Sie in der neuen Wohnung leben.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gewährt auch die sogenannte "Wohnungshilfe". Dort können Sie ebenfalls die Kostenübernahme für den Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung beantragen, wenn Sie aufgrund seiner außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht mehr den Weg zu seiner Arbeitsstätte vornehmen können (komme wegen der Treppe nicht mehr aus dem Haus). Dazu sollten Sie Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen und einen Antrag bei der DRV stellen.
Grundsätzlich immer die Anträge schriftlich einreichen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, denn mündlich lässt sich von potentiell zuständigen Kostenträger immer schnell "nein" sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiegel
Barrierefrei Leben e.V.
www.online-wohn-beratung.de
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Hallo Guido,
ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.
Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.
Zwar gab es hier keine entsprechende Rückmeldung, das Anliegen ist meiner Auffassung nach aber kompetent geklärt worden.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können – bei Bedarf – die Bewertung auch wieder zurücksetzen.
Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.
Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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