50% Krankgeschrieben

Ich bin aufhrund einer Ueberlastung nun schon fast drei monate krangeschrieben, darf im moment nur 50% am tag arbeiten. Seit 1.Januar 2008 bin ich in diesem Betrieb taetig und laut Vertrag darf ich ab dem 6 . betriebsjahr 120 Krankheitstage haben. Nun zu meiner Frage: Zaehlt eine 50% % Krankmeldung am Tag als ganzer Krankheitstag? Und befinde ich mich im 6.Betriebsjahr oder zaehlt dies erst bei Vollendung des Jahres, ich mach mir sorgen das ich die Kündigung erhalte.

Antworten

  • Hallo Annie78
    Grundsätzlich zählt ein 50% Krankschreibung nur als halber Krankheitstag. Ich weiss aber nicht, ob das zwingend bei allen Krankentaggeldversicherungen der Fall ist.
    Grundsätzlich bedeutet die Formulierung " ab dem 6. Betriebsjahr" schon IM 6. Betriebsjahr. Du bist jetzt im 6. Jahr dort beschäftigt.
    Anders wäre es wenn " nach dem 6. Betriebsjahr" stehen würde.
    Freundliche Grüsse
    Lenalena

  • Hallo Annie78,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Lenalena 😀 ).

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  • Hallo Annie

    1. Während der Krankheit kann nicht gekündigt werden, es besteht ein Kündigungsschutz

    2. Das 6. Betriebsjahr begann am 1. Januar 2013. Wenn es im Vertrag heisst „ab dem 6. Betriebsjahr“, dann kann die Person bis zu 120 Krankheitstage haben (würde es heissen „nach vollendetem 6. Betriebsjahr“ wäre die Sachlage anders.

    3. 50% krank = ½ Krankheitstag

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