Habe ich Anspruch auf den NEUEN SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum neuen Behindertenausweis.

Ich nutze seit 18 Jahren das Beiblatt und da das neue Beiblatt ebenfalls im Check-Karten-Format ist, wäre für mich der neue Behindertenausweis sehr sinnvoll.

Auf Anfrage teilte mir mein Versorgungsamt aber mit, dass ich diesen nicht bekommen kann, weil dieser nur bei Neuantrag oder Neufeststellung ausgehändigt wird.

Können Sie mir sagen, ob ich tatsächlich keinen Anspruch auf diesen neuen Schwerbehindertenausweis habe?

Das wäre sehr hilfreich für mich.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Th. Schrowe

Antworten

  • Guten Tag MisterTi
    Da du einen gültigen Schwerbehindertenausweis hast besteht kein Anspruch auf das neue Format. 2015 sollen alle Bundesländer nur noch die neuen Ausweise ausstellen, bisher gibt es den neuen Ausweis in einigen Ländern schon aber noch nicht in allen.
    So fern das Bundesland bereits neue Schwerbehindertenausweise ausstellt wird dies bei Neuanträgen oder Erhöhungen erfolgen.
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a747-schwerbehindertenausweis.pdf;jsessionid=2C5DF48ED349C51506020F47C059B2A8?__blob=publicationFile
    Schönen Abend
  • Danke für die rasche Antwort. 😀

    Auch, wenn ich es traurig finde, dass behinderte, deren Status sich nunmal nicht verändert, dann wohl ewig mit dem "alten Lappen" leben müssen, wenn nur Neuanträge und Erhöhungen einen Anspruch auf das neue Format haben. 🙁

    Und noch ungünstiger ist, dass das Format des neuen Beiblattes ja auf den neuen Ausweis angepasst ist und nicht mehr in die Hülle meines riesen Ausweises passt. Unpraktisch und inkompatibel - da fühl ich mich doch irgendwo diskriminiert. 😢

    Aber wenn man da nix machen kann, ist das wohl so... 😡
  • Hallo MisterTi
    ich denke das ändert sich wenn alle Bundesländer so weit auf den neuen Ausweis eingerichtet sind! Sicherlich ist es auch im ermessen des einzelnen Amtes ob umgetauscht wird oder nicht. Versuch es im neuen Jahr einfach erneut, vielleicht hast du dann Erfolg.
    Schönen Abend
  • Ich hoffe mal.


    Dennoch vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Ein schönes Wochenende.
  • Ich gehe erst einmal stark davon aus, dass in naher Zukunft keine Änderung in Sicht ist. Kann mir das in der Service-Wüste Deutschland schwer vorstellen. Dennoch wird, wahrscheinlich 2015 ein Gesetzentwurf für neue Schwerbehindertenausweise kommen. Die Frage ist nur, wie schnell das Ganze im jeweiligen Bundesland umgesetzt werden kann, und ob Besitzer eines bisherigen Ausweises dann einen neuen beantragen können und diesen letztendlich auch bekommen. Da kann man höchstens auf die Kulanz der Behörden hoffen, wobei diese Hoffnung doch sehr gering ist.
  • Hallo MisterTi!

    Du schreibst, das Beiblatt passt nicht in die Hülle des nun größeren Ausweises im Verhältnis zum kleineren Beiblatt.
    Ich trage beides in einer Klarsichthülle (DIN A5) an einem Brillenband um den Hals. Das Beiblatt liegt auf der Nicht-Foto-Seite des Ausweises, man kann sogar noch das erste Merkzeichen erkennen. Die DIN A5-Klarsichtfolie habe ich in der Mitte geknickt, so erhält sie die DIN A6-Größe des Ausweises, mit Tesa befestigt, damit man bei Ablauf der Wertmarke noch herankommt. Gleichzeitig ist alles vor Regen geschützt, ich trage die Klarsichtfolie je nach Jahreszeit unter Jacke oder Pullover. So ist er immer griffbereit und gleichzeitig für andere unsichtbar. Ich brauche ihn täglich wegen Einstieg vorn mit Pflicht, die Fahrkarte vorzuzeigen in den Bussen des Hamburger ÖPNV. Der Ausweis am Band hilft mir, die Hände frei zu haben und nicht durch den Bus zu "fliegen", wenn der Fahrer zwar den großen Ausweis eigentlich nicht übersehen kann, aber trotzdem losfährt, bevor ich sitze oder mich sturzsicher festhalten kann.

    Ich denke, der Wechsel zum kleineren Format könnte auch bei Erreichen des Ablaufdatums des Ausweises erfolgen. Bei mir wäre das im Jahr 2022, solange laufe ich noch mit dem "alten Lappen" rum, fühle mich aber nicht diskriminiert.


    Gruß, Katrin
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