Anspruch auf Halbwaisenrente eines behinderten Menschen auch über das 27. Lebensjahr hinaus?

Antworten

  • Hallo Josefine!

    Meinst du damit deinen geistig behinderten Bruder, dessen Krankenhaussituation du in einem anderen Thema ausführlich beschrieben hast?
    Gib uns bitte weitere Infos zur Frage, um sie nicht spekulativ beantworten zu müssen.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Josefine1978,

    um Dir helfen zu können wäre es in der Tat gut, nähere Infos zu den Hintergründen Deines Anliegens zu erhalten.

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Anspruch auf Halbwaisenrente eines behinderten Menschen auch über das 27. Lebensjahr hinaus?

    Ja, es bezog sich auf meinen Bruder und Betreuten, wo ich bereits über die Krankenhausaufenthalte und den Kurantrag schrieb.

    Na es ist wohl so, die Halbwaisenrente wurde mit Ablauf des 27ten Lebensjahres eingestellt.

    Liebe Grüße
  • Hallo Josefine1978,

    Halb- & Vollwaisenrente wird eigentlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Wenn die Waise mit einer Behinderung lebt und selbst nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen kann, wird sie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.

    Wenn Dein Anliegen damit geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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