Parken auf Gebührenpflichtigem Parkplatz? mit Beh.Ausw. G

Habe in Passau (Bayern) auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz geparkt. Habe meinen Beh.Ausweis mit Merkmal "G" sichtbar hinter der Windschutzscheibe deponiert. Die Stadt Passau hat mich mit 20.-€ verwartnt, da ich keinen Parkschein gezogen habe.
In Hessen kann ich auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten kostenlos und zeitlich unbegrenz parken.
Hat Bayern da ander Bestimmungen?

Antworten

  • Guten Morgen,

    kann Dir leider nur sagen wie es in NRW ist. Hier gilt ein ins Auto gelegter Schwerbehindertenausweis mit G gar nichts. Hier gelten nur die offiziellen Parkausweise die Du mit aG bekommst. Bzw. kann man unter bestimmten Voraussetzungen hier auch etwas andere Parkausweise mit G nach Antrag erhalten.

    Das bloße Reinlegen des Ausweises bringt nichts!

    Schönen Gruß
  • hallo...

    auch hier gilt... dieses regelt die Stadt-bzw. Gemeindeverordnung. Ähnlich wie in dem anderen Thread in dem es um das parken auf einem Taxiplatz ging. Alleine das "G" genügt auch in unserer Region nicht.

    LG Thomas
  • Danke an alle die mir geantwortet haben.

    Leider war ich falsch informiert. Beh.Ausw. mit Kennzeichen "G" ist für Parkerleichterungen nicht gültig. Habe mich auf meiner Stadtverwaltung noch einmal erkundigt und habe dort eine "Orangenne" Parkkarte beantragt. Diese ist dann für Parkerleichterungen gültig. Allerdings nicht auf Behinderten Parkplätzen.

    Nochmals Gruß und Dank an alle die mir geholfen haben das zu klären.
Diese Diskussion wurde geschlossen.