Abhilfebescheid Widerspruch SGB - höherer GdB

Hallo,

ich habe einen Grad der Behinderung von 40 und eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.

Im November 2012 habe ich einen Verschlimmerungsantrag beim Nds. Landesamt (Oldenburg) gestellt. Dieser wurde abgelehnt.

Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. U.a. habe ich in meinem Widerspruch mitgeteilt, dass mein behandelnder Arzt und ich der Meinung sind, dass aufgrund der Art und Schwere der Behinderungen der Grad der Behinderung mit "40" zu niedrig bemessen worden ist und dass m.E. auch die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" vorliegen. Ich bat um nochmalige Überprüfung meines Anliegens auf einen höheren Grad der Behinderung.
Meine Erkrankungen sind für meine Frage nicht relevant.

Heute habe ich nun einen Abhilfebescheid erhalten, mit dem Hinweis, dass der Widerspruch sich als begründet erwiesen hat. Es steht dort: "Nunmehr gilt: Ab 16.11.2012 beträgt der Grad der Behinderung 40 ..." - Das war ja genau dasselbe, was schon im alten Bescheid stand. Lediglich eine Erkrankung wurde mit einem Grad der Behinderung von 10 hinzugefügt. Aber in meinem Widerspruch habe ich diese mit keiner Silbe erwähnt. Mir ging es um die Art und Schwere der bereits anerkannten Erkrankungen. Das war meinem Widerspruchsschreiben auch deutlich zu entnehmen.

Es wurde kein Rechtsbehelf beigefügt. Lediglich der Satz "Mit der Erteilung dieses Bescheides wird Ihr Widerspruch als erledigt angesehen" war vermerkt und dass ich innerhalb eines Monats begründen soll, wenn ich meinen Widerspruch als NICHT erledigt ansehe.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich im Netz leider nicht zu meinem Problem fündig geworden bin.

Mit freundlichem Gruß

Marion (…)

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Antworten

  • Liebe Marion,

    sei uns herzlich willkommen im Forum.

    Ich habe Dir mal einen link zu den medizinischen Grundsätzen rausgesucht (Gesamt-GdB/GdS und Merkzeichen). Grundsätzlich ist es so, dass die Einzelgrade nicht addiert werden, sondern die höchste Einschränkung den Gesamtgrad der Behinderung/Schädigung bildet. D.h., das Versorgungsamt ist der Ansicht, dass (nur) ein Gesamt-GdB von 40 bei Dir gerechtfertigt ist.

    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ALLGEMEINE%20GRUNDSAETZE.html

    Das Merkzeichen G hast Du auch nicht zuerkannt bekommen?
    Wie wurde die Ablehnung denn überhaupt begründet?

    Du hast ja noch die Möglichkeit, zu begründen, weshalb Du den Widerspruch aufrecht erhalten möchtest.

    (PS: ich würde den vollständigen Namen nicht ins Forum schreiben)

    Lieben Gruß
    von mir

  • Vielen Dank für die superschnelle Antwort.

    Mir ist bekannt, dass Einzel-GdB nicht zusammengezählt werden. Dann hätte ich ja schon einen GdB von 130 😀Ich habe seit 2010 einen GdB von 40 und die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Im November 2012 habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Daraufhin der Widerspruch.

    In meinem Fall verstehe ich nicht, warum sich der Widerspruch als begründet erwiesen hat und ein Abhilfebescheid ergangen ist und trotzdem keinerlei Änderung des Bescheides eingetreten ist. Das passt für mich nicht zusammen. Rechtsgrundlage: Wird der Widerspruch für begründet erachet, so ist ihm abzuhelfen (§ 85 Abs. 1 SGG). Das ist ja in meinem Fall nicht geschehen. Einen GdB von 40 und dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit hatte ich - wie gesagt - schon vorher.

    Liebe Grüße ... Missi
  • Hallo Marion/Missi,

    so wie Du das beschreibst - Abhilfebescheid, der aber in der Sache nicht abhilft, scheint mir, dass da ein Fehler seitens der entscheidenden Stelle vorliegt.

    Unter den Voraussetzungen sehe ich nicht, was Du zu verlieren hättest, wenn Du da den Widerspruch aufrecht erhältst und zur Begründung mitteilst, dass aus Deiner Sicht nicht abgeholfen worden ist, weil der GdB nicht verändert wurde und Du das gewünschte Merkzeichen nicht bekommen hast. Oder vielleicht kannst Du auch einfach erst einmal anrufen und nachfragen, was die sich bei der Sache gedacht haben?

    Der Punkt ist ja auch, dass Du, wenn Du das anschließend eventuell vor Gericht bringen willst, mit einem formell abhelfenden Bescheid uU schlechtere Karten hast.

    Herzlichen Gruß und gute Nerven, ananim
  • Missi hat geschrieben:
    Hallo,

    ich habe einen Grad der Behinderung von 40 und eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.

    Im November 2012 habe ich einen Verschlimmerungsantrag beim Nds. Landesamt (Oldenburg) gestellt. Dieser wurde abgelehnt.

    Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. U.a. habe ich in meinem Widerspruch mitgeteilt, dass mein behandelnder Arzt und ich der Meinung sind, dass aufgrund der Art und Schwere der Behinderungen der Grad der Behinderung mit "40" zu niedrig bemessen worden ist und dass m.E. auch die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" vorliegen. Ich bat um nochmalige Überprüfung meines Anliegens auf einen höheren Grad der Behinderung.
    Meine Erkrankungen sind für meine Frage nicht relevant.

    Heute habe ich nun einen Abhilfebescheid erhalten, mit dem Hinweis, dass der Widerspruch sich als begründet erwiesen hat. Es steht dort: "Nunmehr gilt: Ab 16.11.2012 beträgt der Grad der Behinderung 40 ..." - Das war ja genau dasselbe, was schon im alten Bescheid stand. Lediglich eine Erkrankung wurde mit einem Grad der Behinderung von 10 hinzugefügt. Aber in meinem Widerspruch habe ich diese mit keiner Silbe erwähnt. Mir ging es um die Art und Schwere der bereits anerkannten Erkrankungen. Das war meinem Widerspruchsschreiben auch deutlich zu entnehmen.

    Es wurde kein Rechtsbehelf beigefügt. Lediglich der Satz "Mit der Erteilung dieses Bescheides wird Ihr Widerspruch als erledigt angesehen" war vermerkt und dass ich innerhalb eines Monats begründen soll, wenn ich meinen Widerspruch als NICHT erledigt ansehe.

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich im Netz leider nicht zu meinem Problem fündig geworden bin.

    Mit freundlichem Gruß

    Marion


    Guten Abend Missi
    Wenn ich deinen Post richtig lese und definiere dann hat es doch eine Änderung gegeben. (siehe von mir schwarz markiertes) Ohne diese wärest du womöglich nur auf 30% GdB zurück gestuft worden.
    Wenn dem so ist haben die Trick 17 angewendet und es sich ganz einfach gemacht.
    Ich würde einen neuen Erhöhungsantrag stellen.
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Die Vermutung hatte ich auch schon, dass die neu hinzugekommene Erkrankung, die im ersten Bescheid nicht berücksichtigt wurde, jetzt zu dem Abhilfebescheid geführt hat (nunmehr ein Einzel-GdB von 10). Trotzdem sehe ich in dem Abhilfebescheid keine Abhilfe bezüglich meines Widerspruchsbegehrens (höherer GdB und Merkzeichen G). In meinem Widerspruchsschreiben ging es ja nicht um die neu hinzugekommene Erkrankung, sondern ausschließlich um die bereits früher festgestellten Erkrankungen.

    Ich werde jetzt erst einmal das Versorgungsamt anschreiben, dass ich den Widerspruch deshalb als nicht erledigt ansehe. Es gab in dem Abhilfebescheid auch kein Rechtsbehelf zur Klagemöglichkeit. Finde diesen Bescheid schon irgendwie widersprüchlich in sich.

    Das Amt muss sich ja dann noch einmal dazu äußern.

    LG Marion



  • Hallo Marion!

    Herzlich willkommen im Forum!

    Hast du dem Versorgungsamt zu deinem Verschlechterungsantrafg auch mitgeteilt, wie die Erkrankungen / Behinderung deinen Alltag beeinflußt / beeinträchtigt - also von dir formulierte Zeilen aus der Sicht der Patientin / Betroffenen?

    Du nennst keine Diagnosen, was dein gutes Recht ist. Aber jeder nimmt die Behinderung anders war, z.B. kannst du (d)eine MS nicht mit der MS deines Nachbarn vergleichen. Das Versorgungsamt liest evtl. nur "MS, aber noch ohne Rolli", also kann es ja noch nicht so "schlimm" sein. Im Versorgungsamt sitzen "Schreibtischtäter", die evtl. mit einer Diagnose etwas anfangen können oder auch nicht - aber wenn sie dich nicht persönlich gesehen haben und sehen / wissen, wie die MS deinen Alltrag beeinflusst, dann werden die Prozente gerne pauschal vergeben.


    Viel Glück, Katrin
  • Hallo Katrin,

    ich habe in meinem Widerspruchsschreiben bis ins kleinste Detail die Beeinträchtigungen im Alltag / Berufsleben geschildert. Auch mein Arzt hat sich dahingehend geäußert. Hatte mit einem GdB von 50 gerechnet. Da in der Google-Suche zum Thema Abhilfebescheid mein Eingangs-Post erscheint, bitte ich um Verständnis, dass ich hier keine Erkrankungen offen legen möchte. Ich hatte leider in meinem ersten Post meinen kompletten Namen angegeben.
    Lieben Gruß Marion!
  • Missi hat geschrieben:Ich hatte leider in meinem ersten Post meinen kompletten Namen angegeben.

    hallo Marion

    bitte doch die moderatoren, deinen nachnamen im ersten beitrag zu löschen.

    lg rosi
  • rosi_ hat geschrieben:
    Missi hat geschrieben:Ich hatte leider in meinem ersten Post meinen kompletten Namen angegeben.

    hallo Marion

    bitte doch die moderatoren, deinen nachnamen im ersten beitrag zu löschen.

    lg rosi

    Hallo Marion
    Auch aus dem Zitat in meinem Beitrag löschen lassen bitte!
    Schönen Tag
  • Moin Missi,

    grundsätzlich ist zu empfehlen, die Widerspruchsfrist verstreichen zu lassen und am Tag nach Ablauf den selben Antrag erneut zu stellen - damit habe zumindest ich die besten Erfahrungen gemacht.

    Ich weiß zwar nicht, inwieweit die Erhöhung des GdB für Dich von Bedeutung ist, aber eine Alternative wäre ein Gleichstellungsantrag. Dein GdB ändert sich dann zwar nicht, Dir wird aber ein GdB von 50 quasi "inoffiziell" zuerkannt.

    Was die Sache mit dem "G" angeht:
    Ist der Arzt, von dem Du schreibst Dein Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder ein Facharzt?
    Was die Ämter hier in Bayern betrifft schenken die dem Urteil eines Facharztes mehr Gewichtung als dem eines Allgemeinmediziners - sagt man zumindest (natürlich nicht im Amt)...
    Möglicherweise verhilft auch die Meinung eines zweiten Arztes Deinem Anliegen zum Erfolg.

    Hoffentlich hilft Dir das weiter.

    Viel Erfolg und noch mehr Geduld - Alex
  • Hallo Marion,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Eine Alternative ist sicherlich auch, wie hier bereits beschrieben, mit etwas Abstand ein erneuter Verschlimmerungsantrag, entsprechend fachärztlich untermauert, zu stellen.

    Wenn wir noch irgendwie helfen können, wende dich gern jederzeit wieder an uns. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo,
    also, wenn ich es richtig verstehe, dann hast Du einen GdB von 40 und möchtest einen höheren Grad anerkannt bekommen.
    Dazu musst Du nicht ausführlich beschreiben, wie die FUNKTIONSFÄHIGKEIT im Alltag eingeschränkt ist. Dies im Vergleich zu Menschen, die in Deiner Alterskategorie liegen und gesund sind.
    Dein persönliches Befinden ist dabei für das AMT egal, außer es handelt sich um eine psychische Störung von mindestens 6 Moanten Dauer.
    Wie man hier am besten argumentiert, kann ich dir im Detail nicht sagen, da mir dazu Infos fehlen.
    Grundsätzlich geht es um Funktionseinschränkungen, die verschiedenen Bereiches des täglichen Lebens beinträchtigen sollten.
    Es nützt also nichts, wenn man wegen einer Vielzahl von Gebrechen Dinge nicht kann, sondern was man in welchem Ausmaß nicht kann.
    Vielleicht findest du im Internet unter anhaltspunkte.de etwas in den Urteilen zum schwerbehindertenrecht.
    Vielleicht in dem Buch vom Ministerium für Arbeit und Soziales (bmas). -> Ratgeber für Menschen mit Behinderung. PDF-Datei oder Printmedium aktuell verfügbar. Ich habe nur die alte Version, fand die aber hilfreich.

    Beim VdK Oldenburg sollte das Landesamt Oldenburg bereits mehrfach negativ aufgefallen sein. Vielleicht möchtest Du dich von denen vertreten oder beraten lassen.


  • Vielen Dank für Eure Anregungen.

    Inzwischen kam ein Widerspruchsbescheid (mit Rechtsbehelfsbelehrung), in dem der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird.

    Mir ist nur unverständlich, warum ich erst einen Abhilfebescheid erhalte, dass dem Widerspruch abgeholfen wird, weil er begründet ist und nun eine Woche später einen ablehnenden Bescheid. Merkwürdig auch, dass sich das Landesamt auf meinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 24.10.2013 richtet (Datum des Abhilfebescheids), auf den ich noch gar nicht reagiert habe. Die scheinen wohl etwas durcheinander zu sein 🥺

    Habe nächste Woche einen Termin bei meinem Hausarzt. Im VdK bin ich Mitglied, werde dort auch noch einmal einen Termin vereinbaren. Eine Klage ist ja vermutlich sehr zeitraubend, so dass ich besser noch einmal einen neuen Verschlimmerungsantrag stellen werde.

    Lieben Gruß ... Marion
  • Hallo Missi,

    das klingt in der Tat ein wenig verwirrt. Vielleicht klärt auch ein Gespräch mit der Behörde, die Angelegenheit.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Sollte sich die Angelegenheit nicht klären lassen, wünsche ich Dir viel Erfolg für das weitere Verfahren.
  • Hallo alle miteinander,
    es ist nun etwas Zeit ins Land gegangen.
    Ich habe im Oktober 2014 erneut einen Verschlimmerungsantrag gestellt und gestern kam der Bescheid mit der Bewilligung eines GdB von 50.
    Da hat sich letztendlich meine Geduld und Hartnäckigkeit ausgezahlt 😃
    Ich möchte mich ganz herzlich bei allen für die Tipps und Ratschläge bedanken.
    LG von Marion (Missi)

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  • Hallo Marion,

    das ist ja toll! Glückwunsch 😀

    ich habe die Bewertung des Threads auf 100% gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja nach eigenen Aussagen bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
  • Hm ...Versorgungsamt Oldenburg.....seit 2009 ( Erstantrag ) ..GdB 30, dann ein Jahr später ...GdB 40.....dann vier Jahre einige neue hinzugekommene Erkrankungen und Einschränkungen....keine Chance , der GdB blieb bei 40.

    Klage beim Sozialgericht ....Gutachter...Gutachter.....dann 2015 der Abhilfebescheid GdB 50.

    In Niedersachsen mußt du einen verdammt langen Atem haben.
    Leider haben das Viele nicht und das wissen die ganz genau.
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