Sicherheitsausstattung für Badezimmer für Rollstuhlfahrer

Hallo,
da sich weder meine Krankenkasse für die Bezahlung der Sicherheitsausstattung (Haltegriffe an der Toilette und Haltereeling in der Dusche)noch der Bezirk Oberbayern zuständig fühlen,frage ich mich, ob es nicht eigentlich die Sache des Vermieters ist, eine solche Ausstattung in einer rollstuhlgerechten Wohnung anzubringen.
Meine Krankenkasse hat vor 3 Jahren die 2500 Euro für eine
Küche für mich gezahlt und meine Pflegestufe 2 hat sich nicht erhöht, so dass sie offensichtlich nicht zahlen muss. Der Bezirk Oberbayern hat mich mit Pharagraphen überhäuft warum er nicht zahlt.
Ohne diese Ausstattung könnte ich gar nicht auf die Toilette gehen und schon gar nicht Duschen.
Da sich der Umzug spontan ergeben hat, war es mir auch nicht möglich Monate auf die Bezahlung zu warten, so dass ich handeln musste. Jetzt sitze ich auf Schulden von 2100 Euro und weiß nicht wen ich noch "bitten" könnte.
Vielleicht habt Ihr eine Idee?

Gruß
Nadja

Antworten

  • Hallo Nadja!

    Wenn sich nichts anderes ergibt, richte eine Ratenzahlung ein in einer Monatshöhe, die dir möglich ist.
    Schulden will keiner haben, aber man muss da durch. Ich habe einen Kredit von 12000 Euro allein abbezahlt, obwohl er auch Uraltrchnungen meines Ex beinhaltete, ich habe keinen Cent von ihm gesehen. Dann kamen noch etwa 500 Euro Visakarte dazu, die er unbedingt haben musste und die Rechnung des Scheidungsanwalts von etwa 1000 Euro, während er PKH bekam...
    Es ist frustrierend, aber man ist stolz auf sich, es dann irgendwann geschafft zu haben.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Nadja,
    da Sie die benötigte Sicherheitsausstattung selbst gekauft haben, gibt es nach meiner Kenntnis leider keine Möglichkeit sich nachträglich die Kosten erstatten zu lassen.

    Wer vor einer ähnlichen Situation steht, sollte wie folgt vorgehen: Haltegriffe können als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu muss der behandelte Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen. Das Rezept kann dann bei einem Sanitätshaus eingereicht werden. Das Sanitätshaus sucht dann z.B. einen Haltegriff für die Toilette und einen Duschhandlauf mit entsprechenden Hilfsmittelnummern aus und montiert diese im Bad der betroffenen Person. Bei einem Umzug können die Haltegriffe abmontiert und mitgenommen werden und sind somit als bewegliches Hilfsmittel anzusehen und müssen nicht zwingend als Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gelten. Die Hilfsmittelbeschaffung ist daher unabhängig vom Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 2557 € (bei Nadja Anpassung der Küche) zu sehen.

    Wenn die Krankenkasse trotz ausführlicher Begründung die Kostenübernahme für ein beantragtes Hilfsmittel ablehnt, sollte man sich fachlichen Rat holen (z.B. bei einem Sozialverband oder einem Rechtsanwalt), um dann gegebenenfalls gegen den ablehnenden Bescheid schriftlich Widerspruch zu erheben. Dabei ist wichtig, auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu bestehen, wenn Sachbearbeiter der Krankenkasse die Ablehnung telefonisch mitteilen.

    Wenn die Krankenkassen einen Widerspruch ablehnt, bleibt nur noch eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht. Vor den Sozialgerichten werden Streitigkeiten zwischen Bürgern und Sozialleistungsträgern verhandelt und entschieden. Örtlich zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk die Klägerin oder der Kläger seinen Wohnsitz oder Beschäftigungsort hat. In Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Zwang, sich vertreten zu lassen, d.h. Sie können ohne Rechtsanwalt direkt zum Sozialgericht gehen und dort in der Rechtsantragsstelle die Klage mündlich zu Protokoll geben. Vorher sollten Sie von allen Unterlagen (MDK-Gutachten, Anträge und Ablehnungsbescheide etc.) Kopien erstellen, da diese vom Sozialgericht benötigt werden.
  • Es gibt immer nur die Möglichkeit zu improvisieren bis die KK die Hilfsmittel genehmigt.Da Du die 2500 für eine Wohnraumanpassung bekommen hast sit die Pflegekasse raus.LG Erich
  • Hallo Nadja
    Irgendwie haben alle recht was die ausführungen betrifft.
    Maßnahmen müssen immer vorher beantragt und Genehmigt sein. Aber ich verstehe etwas nicht. Normalerweise ist der wortlaut so, das ein weiterer Antrag auf Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gestellt werden kann wenn sich zB. der Gesundheitszustand verschlechtert und dies rechtfertigt.

    Andersrum ist Frage: wurde die Wohnung als Barrierefreie Wohnung vermietet??
    Dann könnte zB. der Vermieter einen Teil der Kosten übernehmen. Ist aber eine sache der Kommunikation. Denn müssen muss er garnichts. Es wäre ein entgegenkommen.

    Es gibt leider nur die Möglichkeit bei geringem Einkommen das Versorgungsamt anzusprechen oder eine Fördergemeinschaft an zusprechen und natürlich kleine Raten zahlen.

    Wurde ein Antrag auf Zuschuss vorher oder nachher gestellt??

    Gruss
    Rüdiger Darmer


  • Hallo Rüdiger,

    danke für deinen Beitrag. Die Wohnung ist als rollstuhlgeeignet vermietet und wenn alle Stricke reißen werde ich auch meine Vermieterim bitten einen Teil der Kosten zu übernehmen...immerhin bleibt die Sicherheitsausstattung als Teil der Wohnung erhalten und ist nützlich auch für nicht Rollstuhlfahrer praktisch.
    Trotzdem will ich noch versuchen, die Kosten über öffentliche Träger oder über evtl. eine Hilfsorganisation erstattet zu bekommen.
    Viele Grüße
    Nadja
  • Guten Abend Nadja
    Der genaue Wortlaut ist sehr wichtig, rollstuhlgeeignet oder rollstuhlgerecht?Im 2. Fall ist der Vermieter in der Pflicht und ich würde es schade finden wenn dafür die öffentlichen Kassen bemüht würden. Das ist nämlich nicht deren Aufgabe.
    Schönen Abend
  • Hallo Holger,
    ich lebe erst deit 3 Monaten in dieser Wohnung und weiß ehrlich gesagt nicht, ob diese unter rollstuhlgeeignet oder rollstuhlgerecht läuft.
    Vorher war ich einen Stock höher in der identischen Wohnung bzgl. Wohnfläche. Dort wurde die Sicherheitsausstattung vom Vermieter und der Hausverwaltung gezahlt und vor Einzug eingebaut. Und da ich davon ausgehe, dass die Hausverwaltung bzw. der Bauherr nichts zahlt was er nicht zahlen muss, denke ich, dass die Wohnung unter rollstuhlgerecht läuft. Ich werde mich bei der Hausverwaltung erkundigen.
    Ich bin auch der Meinung, dass die öffentlichen Kassen nicht "unnötigt" belastet werden sollten, wenn ...wie in meinem Fall... wahrscheinlich der Vermieter zuständig ist.
    Gruß
    Nadja

  • Hallo Nadja!

    Verstehe ich das richtig? Du bist innerhalb des Hauses von einer Etage in die andere gezogen? Vermieter identisch? Warum der Umzug? Stufenloser Zugang? Kann man nicht deine für die andere Wohnung genehmigten Hilfsmittel mitnehmen - also in der alten Wohnung demontieren und in der neuen wieder anbauen? Damit sparst du viel Geld. Bzw. hätte es vor dem Neukauf, auf dessen Kosten du nun sitzt, passieren können / müssen.

    Rollstuhlgerecht heißt, es gibt keine Hürden für den Rolli(fahrer), also z.B. unterfahrbare Küche, ebenerdige Dusche, stufenlosen Zugang zu Terrasse oder Balkon, breitere Türen inkl. der Haltegriffe. Rollstuhlgeeignet heißt, sie kann mit Rolli bewohnt werden, weil z.B. die Türen breiter sind, aber eine ebenerdige Dusche und entsprechende Halterungen etc. sind keine Pflicht.


    Gruß, Katrin
  • Hallo Katrin,

    ja genau. Ich wohne jetzt im Erdgeschoss ohne Aufzug. Die Vermieterin ist nicht die gleiche, so dass ich die Sicherheitsausstattung nicht mitnehmen konnte, da diese Teil der Wohnung ist.
    Meine Wohnung ist barrierefrei, breitere Türstöcke, ebenerdige Dusche, keine Absätze auf die Terrasse usw. Das heißt dann, wenn ich es richtig verstanden habe, das eigentlich meine Vermieterin für die Zahlung zuständig ist.
    Ich habe auch schon einige rollstuhlgerecht Wohnungen gesehen, da war in jeder eine Haltereeling in der Dusche und Haltegriffe an der Toilette angebracht.
    Dann werde ich sie wohl daraufhin ansprechen müssen.
    Danke für die Nachricht.
    Gruß Nadja
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