Rollstuhlversorgung abgelehnt was nun?????

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob mir jemand sagen kann wie ich verfahren kann.

Mir wurde vom MKD der KK heute mein Antrag auf einen 2. Aktivrollstuhl verwehrt. Ich habe bereits einen Aktivfaltrollstuhl fürs Auto und draußen und sogar einen E-Rolli da ich sehr bergig wohne und daher eine Versorgung über einen Aktivrollstuhl nicht ausreichend wäre.

Nun hat sich meine Wohnsituation dahingehend verändert, das ich ein Haus umgebaut habe und da das Obergeschoss bewohne. Zur Zeit fahre ich schon lange mit meinem Duschrollstuhl auf der besagten Ebene was allerdings kein Zustand ist da mir mein Rücken das ganze nicht wirklich dankt. Ein rangieren ist förmlich unmöglich da es zwei kleine Rampen gibt um ins Bad zu gelangen. Es ist einfach nicht zu bewältigen mit einem Duschrollstuhl.

Die Ablehnung wurde wie folgt begründet:

- Versorgung bereits erfüllt mir Rolli und E-Rolli
- Problematik der Umzug stellt keine Leistungspflicht der kk dar
- Häusliches Umfeld ist primär nicht zu berücksichtigen bei der Hilfsmittelversorgung.
- es sei nicht nachvollziehbar warum ich unten wie oben einen Aktivrollstuhl benötige

Vielleicht hat jemand gute Tipps und Ideen für mich, dann bitte einfach melden. Ich glaube das Problem haben sicher schon viele erlebt allerdings kann ich hier dazu noch nichts finden daher erstellte ich dieses selber.

Danke für Eure Hilfe

lg

Antworten

  • Hallo!

    Hast du es schon mal bei "1, 2, 3 meins" versucht? Wir haben dort einen 2. Rolli für meine Tochter ersteigert, der nur indoor benutzt wird. Es ist ein älteres Modell von Meyra und tut seinen Dienst.
    Es gibt dort viele Rollis, neu odr gebraucht zu relativ guten Preisen. Unser hat 50 Euro gekostet und wurde als großes Paket verschickt.


    Viel Glück, Katrin
  • Erst mal Einsruch erheben. Die Bgründung kann später folgen.

    Wie soll denn der Straßenrolli in die Wohnung kommen? Gibt es einen Lift?
    Zur Teilhabe am Leben gehört die Toilette und Essen, würde ich mal denken. Da beides nicht im gleichen Raum stattfindet, brauchts wohl einen Rolli....

    Ich bin jetzt kein Rollifachmann und weiß auch nicht, was dir fehlt, aber die Baderollis, die bei uns im Schwimmbad rumstehen, sehen erst mal wie normale Rollis aus. Ich denke, damit kann man durchaus in der Wohnung rum fahren. Da du offensichtlich nicht so gebrechlich bist, dass du dir eine Obergeschosswohnung ausbaust, braucht du womöglich nicht permanent einen Rolli. Wie würdest du das argumentieren wollen?
  • Guten Morgen Recie
    den Vorschlag von KatrinHH finde ich gut, selbst neue Standardrollstühle sind schon für 200,-€ zu haben!
    Die Begründung der Ablehnung kann ich nachvollziehen, sie dürfte auch in weiteren Verfahren Bestand haben.
    Schönen Tag
  • Liebe Recie,

    wenn Dir bereits zwei Rollstühle bewilligt wurden (Aktiv- sowie E-Rollstuhl), dann wird es mit einem dritten schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Auch ich kann die Ablehnung der Krankenkasse nachvollziehen. Insofern ist der Tipp, sich ein (gebrauchtes) Standardmodell auf eigene Kosten zu beschaffen, ein guter. Ich hätte jedoch eine Verständnisfrage: Wie gelangst Du ins obere Stockwerk? Falls das über einen Aufzug geschieht, könntest Du nicht Deinen Aktivrollstuhl mitnehmen?

    Solltest Du jedoch gegen den Entscheid Einspruch erheben wollen, findest Du hierzu Tipps:

    http://www.myhandicap.de/krankenkasse-antrag-abgelehnt.html

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo,

    danke erstmal für Deine Antwort, aber zu deiner Nachfrage.

    Ich erreiche das og über einen Treppenlift, daher besteht ja nicht die Chance einen Rollstuhl mit nach oben zu nehmen. Und das Problem eines Standardstuhl besteht ja darin das diese nur bedingt wendig und nicht für meine Begebenheiten geeignet sind. Ich habe zwei kleine Rampen. Das funktioniert nicht...

    Wie kann man also den MDK hierher bewegen für einen Selbsttest. Oder ist das zu dreist?

    lg
  • KatrinHH hat geschrieben:
    Hallo!

    Hast du es schon mal bei "1, 2, 3 meins" versucht? Wir haben dort einen 2. Rolli für meine Tochter ersteigert, der nur indoor benutzt wird. Es ist ein älteres Modell von Meyra und tut seinen Dienst.
    Es gibt dort viele Rollis, neu odr gebraucht zu relativ guten Preisen. Unser hat 50 Euro gekostet und wurde als großes Paket verschickt.


    Viel Glück, Katrin


    Hallo Katrin,

    also das ist schon eine Idee aber finde mal einen passenden Rolli, Breite Tiefe und Höhe sollten ja schon genau passen, ich will mir ja nicht durch den Umzug meine Gesundheit noch schneller versauen als es ohnehin absehbar ist. Ich schaue ständig nach aber was hast du denn für 50 Euro bekommen wenn ich fragen darf.

    Und mein Beileid für deine Kleine das ist mal eine ganz schreckliche Sache.

    alles gute und lg
  • einbein hat geschrieben:
    Erst mal Einsruch erheben. Die Bgründung kann später folgen.

    Wie soll denn der Straßenrolli in die Wohnung kommen? Gibt es einen Lift?
    Zur Teilhabe am Leben gehört die Toilette und Essen, würde ich mal denken. Da beides nicht im gleichen Raum stattfindet, brauchts wohl einen Rolli....

    Ich bin jetzt kein Rollifachmann und weiß auch nicht, was dir fehlt, aber die Baderollis, die bei uns im Schwimmbad rumstehen, sehen erst mal wie normale Rollis aus. Ich denke, damit kann man durchaus in der Wohnung rum fahren. Da du offensichtlich nicht so gebrechlich bist, dass du dir eine Obergeschosswohnung ausbaust, braucht du womöglich nicht permanent einen Rolli. Wie würdest du das argumentieren wollen?



    Hallo,

    ein zweiter Rollstuhl ist durch meine Querschnitt absolut notwendig. Meine Beine haben keinerlei Funktion und eine starke Instabilität des Rumpf liegt ebenfalls vor. Daher ist auch der Duschrollstuhl keine Lösung, man hängt wie auf einem Schleifstein und meine Schmerzen werden mehr und mehr. Für einen Rollstuhlfahrer ist die passende Sitzposition enorm wichtig.

    Ich komme mit Treppenlift nach oben aber einen Transport oder die Mitnahme des vorhandenen Rollstuhl ist nicht möglich.
    Für Argumente bin ich dankbar. Ich hoffe auf Leute denen gleiches wiederfahren ist udn die sich durchsetzen konnten.

    lg
  • Hallo Recie!

    Bitte kein Beileid, meine Tochter weilt zum Glück noch unter den Lebenden. Durch Mitleid ist uns auch nicht geholfen, wir kämpfen und machen das Beste daraus.

    Ich frage mich aber, wenn es evtl. schon vor dem Umzug / Umbau / Ausbau absehbar war, dass es unmöglich ist, benötigte Hilfsmittel in die obere Etage mitzunehmen oder es schwer ist, sich wegen Rampen u.ä. dort zu bewegen, warum tust du es dir und deinem Körper an? Warum nicht im Erdgeschoß? Wohnt dort jemand? Evtl. jemand ohne Behinderung, für den ein Umzug nach oben vor dem Umbau kein Problem gewesen wäre?


    Gruß, Katrin
  • Naja, es ist eine gerne genommene Begründung, ein Hilfsmittel wegen der Wohnsituation abzulehnen. Selbst in einer EG-Wohnung kommt man in den allermeisten Fällen nicht ebenerdig. Dann spielt es keine Rolle, ob man 5 oder 35 Stufen mit dem Treppenlift überwindet. In so fern ist diese Begründung an den Haaren herbei gezogen.

    Ich würde erst mal Einspruch erheben. Die Begründung kann folgen.

    Als Begründung könnte ich mir genau diese Argumentation vorstellen und würde sie mit einem "Gutachten" des behandelnden Arztes ergänzen.
    Im Sinne: Ein stabiles Sitzen ist nur in einem Rollstuhl auf Maß möglich. Da der Patient Selbstversorger ist, ist er auf dieses Hilfsmittel angewiesen. Es ist dringlichkeit geboten, da sonst Verschlimmerung droht. ... Ein E-Rollstuhl ist kein Ersatz für einen Aktivrollstuhl. Er lässt sich nicht im Auto transportieren und vom Patienten selbstädig aus und einladen.
    Wenn du im VDK oder einer Gewerkschaft bist, kannst du dir auch Unterstützung durch eine Rechtbeistand holen. Die Klage beim SG ist zwar kostenlos, mit einem Urteil kannst du aber frühestens in 1-2 Jahren rechnen. Dann kommt in der Regel die 2. Instanz, die ebenfalls 1-2 Jahre dauern kann.





  • Hallo,

    also tud mir leid aber bei den Modellen kann ich auch gleich bei meinem Duschrollstuhl bleiben.... damit kommt man keine Rampe hoch....

    und die aktivrollstühle sind nicht in der Breite variabel. und die ist entscheidend.

    Danke trotzdem für deine idee.

    lg
  • Hallo Recie
    Entschuldige bitte meine Vorschläge!
    Bitte bedenke daß die Bewilligung von Hilfsmitteln kein Wunschkonzert ist. Überversorgung wurde zu Recht gesetzlich ausgeschlossen.
    Leg Widerspruch ein und begründe diese sehr gut und ausführlich und dann warte was dabei raus kommt. Viel Erfolg
    Schönen Tag 🥺
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