Wieviel Ferien habe ich zu gut

Betreff: Ferienkürzung am Arbeitsplatz - wie viel ist zu viel


Hallo Handicap

Habe mich gerade angemeldet und suche nun auf diesem Weg Rat für mein Anliegen.

Ich habe mich am 17.07.2012 wegen Prostatakrebs operieren lassen müssen.

Meine Symptome sind:
durch das Anti-Hormon-Medikament habe ich
eine grosse Portion Müdigkeit am Nachmittag, sodass ich nun bei 50% Arbeitsunfähigkeit angekommen bin.
mein Arbeitsverlauf seit 17.07.12
2012 _ Januar – neue Stelle bei Arch.Büro in Winterthur als Angestellter zu 100 % mit 5 Wochen Ferien / Jahr
2012_ 17.07. Operation
2012_ 17.07.- 14.09 100 % arbeitsunfähig
2012_ 15.09.- 31.10 50 % arbeitsunfähig
2012_ 01.11.- 31.12. 0 % arbeitsunfähig

Bis zum 17.07.2012 habe ich 9 Tage Ferien bezogen gehabt.

Bis Ende Jahr 2012 habe ich keine Ferien mehr bezogen gehabt, nun zieht mir mein Arbeitgeber für die
Krankheitstage im 2012 5 Ferientage ab, ist das korrekt – oder wie ich meine zu viel.

2013_ 01.01. - 14.01. 0 % arbeitsunfähig
2013_ 15.01. - heute 50 % arbeitsunfähig
Wieviel habe ich von 2012 noch zu gut?
Wie viel Ferien habe ich dieses Jahr zugut, wenn ich bis 31.12.3013 weiterhin 50 % arbeitsunfähig bin ?

Für Ihre baldige Antwort bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus herzlich


Freundliche Grüsse
Knuchi

Antworten

  • Das sagt ktipp /saldo dazu:
    Wer krank ist, hat weniger Ferien zugut
    saldo 7/2007 vom 18. April 2007
    Abwesenheiten wegen Krankheit und Unfall können den Ferienanspruch reduzieren. saldo sagt, wann.

    Wer wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss mit einer Ferienkürzung rechnen - aber erst bei längerer Abwesenheit. Bei einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit gilt zum Beispiel eine Schonfrist von einem Monat. Während dieser Zeit dürfen die Ferien nicht reduziert werden. Nach dieser Frist kann der Arbeitgeber das Ferienguthaben für jeden folgenden ganzen Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel kürzen. Angefangene Monate werden nicht berücksichtigt.

    Beträgt die Arbeitsunfähigkeit aber nur 50 Prozent, dauert die Schonfrist doppelt so lang, also zwei Monate. Während dieser Zeit dürfen die Ferien nicht reduziert werden. Eine Kürzung von einem Zwölftel des Ferienguthabens ist hier frühestens nach zwei weiteren Monaten erlaubt. Denn bei einer Leistung von 50 Prozent hat der Arbeitnehmer erst dann ein volles Monatspensum gefehlt.

    Beispiel: Eine Angestellte, die wegen eines Unfalls vom 6. April bis zum 9. September 100 Prozent arbeitsunfähig ist, muss eine Ferienkürzung von vier Zwölfteln hinnehmen. So wird gerechnet: 157 Tage Arbeitsunfähigkeit, 30 Tage davon sind Schonfrist. Bleiben 127 Tage. Das sind vier volle Monate Abwesenheit, was zu einer Kürzung von vier Zwölfteln führt. Wäre dieselbe Angestellte nur zu 50 Prozent arbeitsunfähig, betrüge die Ferienkürzung im gleichen Fall lediglich zwei Zwölftel.

    Übrigens: Während der Schwangerschaft beträgt die Schonfrist bei voller Arbeitsunfähigkeit zwei Monate. Und während des Mutterschaftsurlaubs dürfen die Ferien nicht gekürzt werden.
  • vielen Dank für die Antwort,
    aber weiss jemand wie das sich in meinem Fall rechnet?

    wenn ich nun das K-tipp Beispiel mit 157 Tagen als Beispiel
    nehme:
    bei 50% AUF
    157 Tage ./. 60 Tg Schonfrist = 97 Tage Rest
    1/12 Ferienabzug bei 60 Tagen = 37 Tage Rest
    angefangene Monate zählen nicht
    das würde bei mir nur eine Kürzung von
    1/12 Ferien / Jahr ergeben und nicht
    2/12 wie im K-Tipp
    bin ich da richtig?

    Gruss Knuchi
  • Hallo knuchi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld.

  • Hallo Knuchi

    Ich habe deine Frage an einen Fachexperten weitergeleitet. Ich hoffe du erhältst sehr bald eine Antwort. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

    Guten Wochenstart und liebe Grüsse!
  • Hallo Knuchi

    Leider habe ich keine Antwort erhalten. Bin mir auch nicht sicher ob die Frage nicht zu spezifisch das Arbeitsrecht betrifft. Ich schätze du musst dich hierfür an einen spezialisten wenden.

    Habe dir noch einen Link rausgesucht, welche dir helfen sollte:

    http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/arbeitsrecht_krankgeschrieben-was-heisst-das/

    In meiner Gemeinde gibt es zudem einen unentgeltlichen Rechtsauskunft. Die sollte dir ebenso weiterhelfen können oder zumindest sagen, an wen du dich richten musst. Hierfür würde ich mich einfach bei der lokalen Behörde mal melden.

    Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche dir ein schönes Wochenende

    Liebe Grüsse
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