Zur steuerlichen Anerkennung einer Behinderung in Spanien

Hallo,
zu diesem Thema ist mir bekannt, dass dazu eine notarielle Übersetzung des deutschen Schwerbehindertenausweises und Beglaubigung per Apostille Voraussetzung sind.
Damit müssten dann eigentlich die Erfordernisse nach der EU-Behindertenrechtskonvention erfüllt sein, die durch Spanien ratifiziert wurde.
Meine Gestoría vertritt jedoch den Standpunkt, ich müsse mich zur Feststellung eines GdB nach spanischer Norm grundsätzlich einer erneuten ärztlichen Begutachtung unterziehen. Das stünde jedoch in krassem Widerspruch zur EU-Behindertenrechtskonvention.
Gibt es zu diesem Thema irgendwelche hilfreichen Informationen im Netz ?
mfG Manolito9667

Antworten

  • Hallo Manolito9667,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Sicher hast Du dich schon durch die Ergebnisse der Suchmaschinen gearbeitet.

    Natürlich könntest Du jetzt klagen. Doch das wird dauern. Hilfreicher für dich wäre es sicher, einfach eine Begutachtung in Spanien wahrzunehmen.
    Hattest Du dem Amt denn schon eine entsprechende Übersetzung vorgelegt?

    Freue mich auf Deine Rückmeldung und sende Grüße nach Spanien.
  • Hallo Justin,

    im Nachgang von meiner Email, die ich gerade gesendet will ich nicht unbedingt kleinlich sein und ein neues Thema anstossen, aber befremdlich ist schon wenn zum Nachweis der Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises eine Übersetzung und Apostille erforderlich ist.
    Andererseits wird die Gültigkeit sämtlicher eingereichter Steuerunterlagen (Rentenbescheid und andere Pensions- und Versicherungs-Bescheide)problemlos anerkannt.
    Liegt das möglicherweise daran, dass alles was Geld in die Kassen spült, ohne besonderen Nachweis Gültigkeit erlangt.

    Es ist schwer vorstellbar, dass dieses Vorgehen von der EU-Behindertenrechtskonvention gestützt wird.
    Insofern kann es sich doch nur um Schikane der spanischen Steuerbehörden handeln.

    mfG manolito9667
  • Hallo Manolito9667,

    was Deine These mit der "Geldmacherei" und der Schikane betrifft, kann ich nicht wirklich etwas dazu sagen. Hierzu fehlen mir Informationen.

    Wie bereits gesagt, kannst Du sicherlich auf juristischem Wege dagegen vorgehen. Die Frage ist allerdings, ob sich dieser (auch finanzielle) Aufwand für Dich rechnet. Das musst Du entscheiden. Je nach dem wie wichtig nun erstmal die Anerkennung Deiner Schwerbehinderung für die Steuern ist, kannst Du diesen Weg vielleicht auch im Nachhinein beschreiten.

    Trotz dieser unschönen Situation wünsche ich Dir ein entspanntes Wochenende.
  • Hallo Justin,

    besten Dank nochmals für Deine Antwort. Das Risiko, hier in Spanien den Rechtsweg erfolglos zu beschreiten, ist zu groß. Andererseits sind die Steuerfreibeträge für Schwerbehinderte recht interessant, so dass ich die Angelegenheit nicht so einfach auf sich beruhen lassen will.
    Im Netz hat ein User mit Namen "neringa" von einem ihn betreffenden Fall in einer Erbschaftssache berichtet, der auch genau meine Thematik beinhaltet und in dem ihm durch Mitglieder des Forums Unterstützung zuteil geworden ist. Ihm ist es Dank daraus gewonnenen Informationen gelungen, durch Vorlage eines notariell übersetzten Schwerbehindertenausweises mit Beglaubigung per Apostille diese steuerliche Vergünstigung zu erwirken.
    Ich habe zweimal versucht, ihn deshalb per Email zu kontaktieren und darum gebeten, auch mir zu helfen und mir aus seiner erfolgreichen Angelegenheit möglichst das betreffende Aktenzeichen zu nennen. Das würde ja schon genügen !!!
    Leider habe ich bis heute keinerlei Reaktion wahrnehmen dürfen, so dass ich annehmen muss, meine Emails sind ihm nicht zugestellt worden ! Kann das möglichewrweise zutreffend sein ? 😢

    mfG manolito9667
  • Hallo,
    nur kurz etwas, dass du dich nicht im Kreis bewegst.

    neringa war vor 598 Tagen das letzte mal angemeldet -- also werden deine Mails schon
    bei ihm liegen -- aber er hat kein Interesse daran.

    "... durch Vorlage eines notariell übersetzten Schwerbehindertenausweises mit Beglaubigung per Apostille diese steuerliche Vergünstigung zu erwirken.", dies hast du
    wohl schon gemacht -- keine Ahnung, wie alt dein SB-Ausweis ist, aber vielleicht will Spanien deswegen eine neue Begutachtung.

    Und dann die UN-Behindertenrechtskonvention -- ich hatte mich mal damit beschäftigt,
    für Deutschland.
    Ich kann deine Aussage "Das stünde jedoch in krassem Widerspruch zur EU-Behindertenrechtskonvention." nicht nachvollziehen, aber auch nicht entkräftigen.

    Nur eins: Weltweit nur in Deutschland gibt es die Unterscheidung "Behindert" und "Schwerbehindert" (mit Ausweis). Überall sonst auf der Welt, gilt behindert oder nicht.

    Gruß, Josef
  • Danke Josef,
    bin noch nicht so lange dabei. Deshalb war mir nicht bekannt, dass "neringa" sich wahrscheinlich zufrieden zurückgezogen hat, nachdem ihm von hilfsbereiten Mitgliedern erfolgreich geholfen worden ist. Schade eigentlich . . .
    Trotzdem herzlichen Dank für Deinen Beitrag.
    Habe übrigens auch auf www.eu-info.de wenig Ermutigendes zur gegenseitigen Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen unter den Mitgliedsländern der EU zur Kenntnis nehmen müssen.
    Mal sehen, ob wir doch noch von einem uns erst jetzt benannten Fachanwalt für Steuerrecht einen machbaren Vorschlag zur Lösung des Themas bekommen werden!?

    mfG manolito9667
  • Manolito9667 hat geschrieben:
    ... Deshalb war mir nicht bekannt, dass "neringa" sich wahrscheinlich zufrieden zurückgezogen hat, nachdem ihm von hilfsbereiten Mitgliedern erfolgreich geholfen worden ist. Schade eigentlich . . .

    hallo Manolito

    schau bitte mal hier:

    http://www.myhandicap.de/forum.html?frage=anerkennung-behinderung-spanien&tx_mmforum_pi1[tid]=24995&tx_mmforum_pi1[action]=list_post

    neringa hat sich bedankt und nicht einfach "zufrieden zurückgezogen".

    hast du ihm tatsächlichs mails, oder pm geschrieben?
    er hatte seinen thread ja auf 100 % gesetzt und dieses forum vielleicht nie wieder beachtet (und somit auch keine evtl. pm).

    lg rosi

  • Hallo manolito9667,

    ich fürchte, in dieser Angelegenheit können wir hier nur bedingt weiterhelfen.

    Wir wären aber dankbar, wenn Du an dieser Stelle berichtest, wie es weiter geht. So können andere davon ebenfalls profitieren, wenn sie in einer ähnlichen Situation sind.
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