Wiedereingliederung / Klage

Hallo!

Ich war 3 Jahre lang mit PTBS krank geschrieben. Inzwischen geht es mir aber seit 3 Jahren wieder gut und bin problemfrei.

Trotzdem machen mir die Ämter Probleme bei der Wiedereingliederung.

Das erste amtsärztliche Gutachten welches nur auf Aktenlage erstellt wurde führte dazu dass mir der Bildungsgutschein damals abgelehnt wurde. Dagegen habe ich geklagt und musste geschlagene zwei Jahre auf einen ersten Erörterungstermin beim Sozialgericht warten.

Fazit war, das die Richterin meinte "Ich habe laut Sozialgesetzbuch sogar doppelten Anspruch auf eine Weiterbildung, aber die Weiterbildung die ich mir rausgesucht habe hält sie nicht für zielführend. Sie hält es für schwierig in dem Bereich in dem ich eine Weiterbildung machen möchte auch einen Job zu finden. Ich soll erstmal eine Berufsberatung über Alternativen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bekommen"

Die Agentur für Arbeit weigert sich aber mir eine Berufsberatung zukommen zu lassen bevor ich nicht eine Belastungsprobe gemacht habe.

Vom Jobcenter habe ich deswegen noch nichts gehört.

Inwiefern habe ich ein Recht darauf dass die Erfolgschancen für die Weiterbildung die ich machen möchte überhaupt mal objektiv überprüft werden?

Darf man mir eine Berufsberatung verweigern nur weil ich zum Beispiel keine Belastungsprobe machen will?

Der Grund wieso ich keine Belastungsprobe machen will ist, dass ich schon fast ein Jahr in einem 1 Euro Job gearbeitet habe.

Ausserdem unterstellt mir die Agentur für Arbeit / Reha fehlende Krankheitseinsicht und Mängel im Bereich der Soft Skills. Mir ist unbekannt dass sich die Soft Skills durch ein PTBS überhaupt grundsätzlich verschlechtern sollen oder dass es bei Menschen mit PTBS überhaupt eine "fehlende Krankheitseinsicht" gäbe. Sowas ist ja wohl eher bei Suchtkranken der Fall, aber bei PTBS? Ich bin seit 3 Jahren gesund und fühle mich durch solche Vorurteile diskriminiert.

Zumal die Beratung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit mangelhaft und unprofessionell ist.

Ich habe sogar den Verdacht dass die Beratung der Agentur für Arbeit / Reha gesundheitsgefährdend ist. Ich bin kein Psychologe, aber ich hab mich mal schlau gemacht wie man mit Menschen die ein PTBS hatten umgehen sollte. Und das gibt mir Grund zur Annahme das die Beratung der Agentur für Arbeit gesundheitsgefährdend ist.

Ich glaube die Dame weiss nichtmal was ein PTBS ist und was es ausmacht. Ganz toll...

Antworten

  • Meiner Meinung nach hat an dieser Stelle die Arbeitsagentur leider nicht so richtig Ahnung von dem Thema.
    Selbst von vielen Bekannten kenne ich dazu eigentlich nur diese Paragraphen hier:
    http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/betriebliches-eingliederungsmanagement.php

    So viel ich weiss heisst das "Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – BEM" und ist extra dafür gedacht für derartige Fälle ...
    Ein Gewähr kann ich dafür natürlich nicht übernehmen.

    Wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg 😉
  • Hallo Hamsternase,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Wie lange wartest Du denn nun schon auf eine Rückmeldung bzgl. der Belastungsprobe?

    Du wünscht dir eine objektive Beurteilung. Nun, dann wirst Du wohl um eine solche Belastungsprobe nicht herumkommen. Einerseits ist diese vorgeschrieben. Andererseits bietet sie eben eine objektive Beurteilung der Situation - losgelöst von Deiner subjektiven Selbsteinschätzung.

    Alternativ kannst Du dir natürlich auch einen Rechtsbeistand nehmen und dich mit den Kostenträgern anlegen. Aus eigener Erfahrung weißt Du aber schon, dass dies dauert…

    Auch wenn dies jetzt vielleicht nicht die gewünschte Antwort war, hoffe ich, sie war dennoch hilfreich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo!

    Sorry hatte etwas viel um die Ohren und da dauert das Antworten etwas länger.

    Eine Belastungsprobe ist vorgeschrieben?
    Das kann keine Vorschrift sein. Damals als ich das erste Mal den Antrag gestellt hatte wurde mit keinem einzigen Wort eine Belastungsprobe erwähnt.
    Da hatte ich eine einwöchige ARBEITSerprobung gemacht und die Einrichtung die diese durchgeführt hat meinte "nach einer Woche kann man dies und das aber gar nicht einschätzen".

    Als ich bei der Beraterin nachfragte wieso man mir damals nicht schon eine Belastungserprobung angeboten hat, kam keine Antwort.

    Alles ein bisschen merkwürdig, oder nicht?

    Wenn mir die Beraterin schon sagt "ja aber das wird eine medizinische Erprobung nicht so wie das was auf der Webseite steht" und "die liefern ihr die Ergebnisse die sie haben will" dann denke ich mir eben meinen Teil dabei. Das klingt so als solle ich 6 Wochen irgendwohinfahren damit die Beraterin dann ein Gefälligkeitsgutachten erhält.

    Die Dame hat mich schonmal über den Tisch gezogen, ich traue ihr nicht.

  • Ralle1980 hat geschrieben:
    Meiner Meinung nach hat an dieser Stelle die Arbeitsagentur leider nicht so richtig Ahnung von dem Thema.
    Selbst von vielen Bekannten kenne ich dazu eigentlich nur diese Paragraphen hier:
    http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/betriebliches-eingliederungsmanagement.php

    So viel ich weiss heisst das "Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) – BEM" und ist extra dafür gedacht für derartige Fälle ...
    Ein Gewähr kann ich dafür natürlich nicht übernehmen.

    Wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg 😉


    Hallo!

    Danke für deine Hilfe! Aber leider hab ich keinen Anspruch auf BEM.
    Hab mich trotzdem über die Antwort gefreut.
  • Hallo Hamsternase,

    schön wieder von Dir zu lesen.

    Leider hast Du meine Frage, wie lange Du nun schon auf eine Rückmeldung wartest, nicht beantwortet.

    Hamsternase hat geschrieben:
    Eine Belastungsprobe ist vorgeschrieben?
    Das kann keine Vorschrift sein. Damals als ich das erste Mal den Antrag gestellt hatte wurde mit keinem einzigen Wort eine Belastungsprobe erwähnt.


    Nun, es muss doch eingeschätzt werden, was Du in Deiner Situation noch leisten kannst und was nicht. Das muss man also erproben. Denn natürlich wünscht man sich gewisse Sachen oder stellt sie sich in bestimmter Weise vor. Ob das in der Realität dann tatsächlich so ist, sieht man jedoch erst, wenn man es probiert.
  • Also mir wurde die Belastungsprobe vorgeschlagen und ich meinte ich müsse mir das alles erstmal näher angucken, weil ich eigentlich das hier wollte:

    http://www.reintegro.de/

    Weil die mir auf PTBS spezialisiert zu sein scheinen. Aber über die Agentur für Arbeit kann man das wohl nicht in Anspruch nehmen.

    Mir wurde eine andere Einrichtung vorgeschlagen.

    Das heisst das Amt wartet auf eine Rückmeldung von mir und nicht ugmekehrt.
    Die Belastungsprobe wäre auch erst im Frühjahr. Deswegen verstehe ich nicht wieso man mir davor nicht einfach eine Berufsberatung geben kann.

    Und um zu sehen ob ich arbeiten kann oder nicht hab ich fast ein Jahr lang den 1 Euro Job gemacht.

    Vom Jobcenter wurde meine Arbeitsfähigkeit zuerst angezweifelt, dann doch wieder nicht, woraufhin ich nochmal den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellte, auf einmal sind die ganz erpicht darauf dass die Agentur für Arbeit ihren Kram bezüglich meines Falles erledigen...

    In den 3 Jahren die ich jetzt wieder gesund bin kam kein einziger Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter dann sollte ich AUF EINMAL wieder gesund sein, und jetzt doch wieder nicht.

    Das allererste Gutachten das von einem Amtsarzt fürs Jobcenter ausgestellt wurde war auf Aktenlage und ganz offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten damit ich die Weiterbildung nicht kriege.

    Inzwischen gibt es ein neues Gutachten von der Agentur für Arbeit, das ich nicht erhalten habe. "Weil das so nicht üblich ist"

    Äääh. Und da soll ich mich nicht leicht verarscht fühlen? Die machen mit mir doch was sie wollen, ich hab keine Lust mehr...

  • Hallo Hamsternase,

    es ist doch positiv, wenn man Dir eine realistische Beratung geben möchte und dazu vorher in Erfahrung bringen möchte, was überhaupt möglich ist.

    Leider ist es so, dass nicht alle Anbieter Kooperationsverträge haben. Oder hast Du schon mal bei der Einrichtung selbst angefragt? Vielleicht hat man dort entsprechende Erfahrungen, wie deren Angebot doch durch das Amt finanziert werden kann.

    Ich kann verstehen, dass dich das amtlichen Vorgehen nervt. Aber solange Du etwas von ihnen möchtest, wirst Du nach ihren Regeln spielen müssen. Dabei ist es sicherlich hilfreich, sich eine positive Einstellung zu dem Ganzen anzueignen. Denn eine negative erschwert die Angelegenheit für Dich - nicht für die Beamten.

    Du hast übrigens ein Recht auf Akteneinsicht. Daher also einfach mal schriftlich beantragen 😉

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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