Arbeitsunfall über 10 Jahre her - Muss jegliche Therapie von BG genehmigt werden?

Mein Partner hatte 2001 einen Arbeitsunfall(Wirbelsäule mehrfach gebrochen, Gelenk zertrümmert, Hauttransplantation mit Komplikationen und Auswüchsen - 40% Behinderung). Oft hat er Schmerzen in den Beinen (Lymphe). Ich empfahl ihm, sich ein Rezept für Lymphdrainage, Akkupunktur und/ oder Massage vom Hausarzt verschreiben zu lassen - wie es jeder andere Patient auch tut. Er meinte, das geht nur bzw. muss alles über den Tisch der BG und die zahlen keine weiteren Therapien mehr... - Das ist doch Quatsch, oder?
Oder wie sieht es mit einer Kur aus, die er durchaus mal gebrauchen könnte, da ihn der Unfall auch psychisch immer noch belastet.

Antworten

  • Guten Tag Scholle,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum.


    Die Antwort durch deinen Partner ist nur teilweise richtig.

    Nicht richtig ist das die BG nach all den Jahren nichts mehr gewährt. Richtig ist das alles bei einem H oder D- Arzt beantragt werden muss. Oder bei der zuständigen BG zum Unfall ( Firmen- Branche ). Jedoch nicht beim HA = Hausarzt.

    Es gibt so auch verschiedene Möglichkeiten um die Lebensqualität für deinen Mann zu verbessern.

    -Eine Schmerztherapie direkt bei der zuständigen BG beantragen, Ärzte dazu werden euch genannt an eurem Wohnort in der Nähe. Dazu gibt es Fahrgelderstattung durch die BG !

    - Termin beim BG Arzt vereinbaren, kann auch bei der zuständigen BG erfragt werden. Umso Massagen so wie du in deinem Beitrag geschrieben hast zu beantragen.

    - Kann dein Partner nach all den Jahren die Ereignisse zum Unfall nicht allein selbst loslassen oder verarbeiten, so bekommt man auch hier Unterstützung. Psychologische – Einzeltherapie.(Muss jedoch bei der zuständigen BG auch erfragt und beantragt werden).

    Was du allerdings nicht geschrieben hast ob dein Partner heute noch im Berufsleben steht, arbeitet. Wenn ihr weitere Fragen habt so meldet euch bitte, wenn es mir möglich ist werde ich die Fragen gern beantworten. Ich wünsche dir eine gute Zeit im Forum und viele gute Kontakte, Mfg Lyn😉

  • Halo Scholle,

    zunächst ist es unerheblich wer dafür zuständig ist, denn im Vordergrund stehen die Schmerzen und die gilt es ihm zu nehmen. Wer letztendlich dafür aufkommen muss, klären oft die Kostenträger selbst. Die BG wird nur dafür aufkommen, wenn es sich bei den Beschwerden "Unfallfolgen" handelt. Dann kommt es noch darauf an ob es sich dabei um einen "Fall" im Sinne der BG handelt. Z.B. Ein gerissener Meniskus auf dem Weg zur Arbeit, muss nicht zwingend ein BG Fall werden. Vielleicht sollte einen generelle Nachuntersuchung stattfinden bzw. Gutachten erstellt werden.Da wird dann zumindest geklärt sein, ob es Unfallfolgen sind. Hier würde ich empfehlen vorab das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen um es vorab zu besprechen. die schmerzen in den beinen können 100 Ursachen haben von daher ist der 1. Gang zum Hausarzt sicher der richtige.

    LG Thomas
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