Wußtet Ihr das man den Zuschuß für Hörgeräte auch bei der Rentenversicherungsstellr

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  • .......und wie geht dein text bitte weiter? 🥺

    lg rosi
  • Hallo Erzgebirger,

    wenn Du noch berufstätig bist und eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit innehast, kann es durchaus sein, dass die Rentenversicherung für das Hörgerät zuständig ist, da Du es ja zur Teilhabe am Berufsleben brauchst. Gleiches gilt ja auch für Bürostühle und dgl.

    Soviel ich weiß, muss aber eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren/Zeiten vorliegen.

    Dazu musst Du dann einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung stellen.

    Ich denke, das geht formlos.

    freundliche Grüße

    😉
  • Guten Tag zusammen
    Wusstet ihr daß es neue Festbeträge für Hörgeräte gibt?
    http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/presse.asp?inhalt=2013/2013-03
    jetzt wisst ihr es.
    Schönen Tag
  • Lieber Enzensberger,

    herzlich willkommen bei uns und danke für den Hinweis!

    Dass die Rentenversicherung auch Hörhilfen zur (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben bezuschusst, ist bekannt. Hierzu müssen aber erstmal mindestens fünf Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, damit der Anspruch wirksam ist.

    Dazu ein interessantes Urteil, wenn auch sich das auf Krankenkassen bezieht:

    http://www.myhandicap.de/urteil-digitale-hoergeraete.html

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap