Größere Wohnung wurde abgelehnt. Was können wir tun ?

seit 2005 wohnte ich in Bonn, in einer 47qm - Wohnung alleine, bis zum 01.01.2013. Ich habe dann geheiratet. Nun wohnen wir zu Zweit in dieser Wohnung. Ich bin schon länger sehr krank. Habe eine schwere COPD mit Lungenemphysem und eine Herzschwäche + Trombus im Herzen. Außerdem eine
Schilddrüsen-Überfunktion. Schon länger habe ich Sauerstoff (Firma Linde), 24 Stunden. Nun habe ich außer dem Rollator noch einen Rollstuhl bekommen. Wurde vom Arzt verordnet. Schwerbehindertenausweis 100% mit den
Merkzeichen B/G/aG/RF. Ich bekomme Grundsicherung (Arbeitsunfähig) und meine Frau macht gerade ein Praktikum, ab 01.04.2014 dann eine Ausbildung als Altenpflegerin. Z.Zt. bekommt sie Geld von der Arge. Frage: Stehen mir(uns) bedingt durch meine Krankheit und Rollstuhl nicht 15 qm mehr zu ???
Wie viele qm stehen uns denn unter diesen Umständen zu ???
Das Grundsicherungsamt hat in Verbindung mit dem Gesundheitsamt (Ärztin war bei uns) einen Umzug in eine größere Wohnung abgelehnt. Was können wir nun tun ? Freuen uns auf Antwort. Vielen Dank.
Grüße

Antworten

  • Guten Morgen,..

    und herzlich willkommen bei uns im Forum. 😉

    Ganz einfach in den Widerspruch und in der Begründung die DIN 18025 1/2 mit einfügen.

    Hier gibt es noch mehr Infos dazu;

    http://nullbarriere.de/din18025.htm

    Ich lebe selbst auf 107 m² ( in einer 3 Zimmerwohnung) und bin allein. Dir stehen mit einem Rolli und bei einem Pflegebedarf über 100 m² zu. Einen Raum musst du allerdings für Pflegepersonal abtreten ( Ruheraum, Rückzug, Büro etc.) so ist es auch bei mir. Da du verh. bist kommt die Fläche noch für die 2 Person dazu. Lese dich in die o.g. Seite ein und du wirst schnell erfahren was dir alles zusteht.

    Die Behörden haben es immer noch nicht gelernt was einer Person mit Behinderung zur Wohnraumfläche zu steht und das es auch durch sie ohne Einschränkung zur Person & Antragsteller/ rin finanziert werden muss durch den zuständigen Träger / Amt / Behörde.

    Ich bin sehr schokiert dazu das man immer noch von Menschen mit Behinderung erwartet das sie ein Leben in der Besenkammer führen. Nein du musst nicht mit deiner Partnerin in einer Wohnung auf 47 m² leben zu deiner Situation. Ich wünsche dir einen sonnigen Tag und das deine Behörde in der Wirklichkeit ankommt. Mfg Lyn 😉
  • Hallo und vielen Dank Lyn.
    Vielen Dank für die Antwort. Danke.
    Das Problem geht ja noch weiter. Ich habe nach der Ablehnung vom Grundsicherungsamt und vom Gesundheitsamt, den Behindertenbeaufragten NRW angeschrieben und die haben es zur Prüfung an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW weiter gereicht. Von dort bekam ich nun, mit Schreiben vom 30.09.13, auch einen ablehnenden Bescheid (Wäre eine Einzelfall-Entscheidung nach SGB XII - Sozialhilfe). Die Entscheidung des Sozialhilfeträgers sei nicht zu beanstanden! Ich hätte eine Behindertengerechte Wohnung. Das Einzige was Behindertengerecht sein könnte, wäre unser Badezimmer (unsere Meinung).Das ist sehr groß incl. Dusche. Aber dort hinzukommen ist schon eine Schwierigkeit. Entsprechend dem Platzmangel mussten wir zwei Sidebords hinstellen, um weiteren Stauraum zu schaffen. Das Schlafzimmer ist so klein, wir mußten das Bett, schmaler als ein Ehebett, quer stellen. Meine Frau muss zwangsläufig über mich klettern (sie schläft zur Wand hin), da das Bett von Wand zu Wand geht. Unmöglich alles. So ist die derzeitige Situation. Wir sind verzweifelt !!! Wissen nicht mehr was wir noch tun sollen. 😢 😡
  • Guten Tag,..

    es ist beschämend das man sich auf eine Einzelfall - Entscheidung beruft. Denn das ist es nicht. Dann müsste ja im Umkehrschluss jeder Bürger mit Behinderung eine Einzel- Fallentscheidung sein!? Nur dem ist nicht so.

    Es gibt Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen. Und zu diesen Dingen ergeht eine Entscheidung. Und nicht willkürlich nur weil ein SB = Sachbearbeiter der Auffassung ist, diese vertritt 47 m² Wohnfläche sind ausreichend.

    Ausreichend sicher und angemessen für eine Person ohne Behinderung, jedoch nicht für zwei Personen und davon 1 Person mit einem Behinderungsgrad von 100 und fast allen relevanten Merkzeichen.

    Hätte ich einen Partner und der müsste jeden Abend über mich steigen um ins gemeinsame Ehebett zu kommen, ( was ich nicht dulden würde) würde ich das Amt fragen wozu es eine Bauverordnung gibt für Menschen mit einer Behinderung. Und dazu Richtlinien zur Wohnfläche, - etc.

    Fordere bitte gleichzeitig die Einschätzung / (eine Kopie) durch (das Gesundheitsamt) erstellt beim Grundsicherungsamt ab und prüfe was dort drin steht. Der Dame muss doch aufgefallen sein das nicht ausreichend Platz in der Schlafstube ist, so das sich deine Ehefrau anständig am Abend zur Ruhe begeben kann.

    Bleibt man nach dem Widerspruch zum Nein würde ich den Klageweg beschreiten zum SG = Sozialgericht und den Herrschaften dies auch mitteilen im letzten Satz im Widerspruch. Mfg Lyn

  • Hallo Lyn, darf ich Sie so ansprechen ?
    Aus welchem Bundesland kommen Sie bitte ? Ist das mit den Bestimmungen denn überall gleich ? Wir sind aus NRW, genauer gesagt aus Bonn. Die Sachbearbeiterin vom Grundsicherungsamt ist eine ganz verrückte. Habe mal gelesen, die Sachbearbeiter/innen werden am Jahresende nach den Einsparungen im Amt beurteilt. Noch eine Frage: Ist Ihre Wohnung Eigentum oder gemietet? Mussten Sie die Wohnungsgröße auch genehmigen lassen ? Vielen Dank und LG Manfred & Majda
  • Guten Abend Majda,..

    und willkommen im Forum,.. ich gehe mal von aus das du die Ehefrau bist. Sehr schön und ja sicher darfst du mich Lyn nennen.

    Majda ist ein hübscher Name hat die Bedeutung in der weiblichen Form " die Glorreiche" nicht schlecht 😉 .

    Doch nun zu euren Fragen. Ich lebe heute in BaWü und bewohne eine Wohnung im offenen " Betreutes Wohnen " als Mieterin. Es ist eine gemischte Einrichtung ( Einzelpersonen, Ehepaare 1 Person behindert - der Partner nicht, auch Rentner Einzeln- oder Paare und Jugendliche) sehr schön mitten im Stadtzentrum, ich musste nach Scheidung diesen Weg wählen, weil der allgemeine Wohnungsmarkt keine gleichwertige Wohnung zur Verfügung hatte. Der älteste ist 90 J. die Jüngste ist 19 J.

    Alle Wohnungen sind zur Baulichen- DIN 18025 1/2 ( diese DIN gilt für alle BL = Bundesländer) durch ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt und einem Privaten Investor gebaut worden. Es ist ein großes soziales Projekt vor Jahren gewesen und hat 30 Wohneinheiten. Heute gibt es hier viele dieser Einrichtungen.

    Es gibt verschiedene Wohngrößen hier im Haus, von 1 Zimmer- 4,5 Zimmer, doch vom Stil sind alle gleich. Behindertengerecht, sehr hell, freundlich gestaltet, mit Lift und Tiefgaragenplatz. Es gibt Gemeinschaftsräume, eine eigene Pflegestation, Demenztagesstation im Haus und auch einen Arztservice, sowie Therapieräume. Ausserdem einen Apotheker Service. Man ruft an und es wird gebracht.

    Am Anfang hatte ich sehr große Bedenken nur ich lebe hier seit April und darf sagen es war die beste Entscheidung. Ich werde durch das Haus betreut im Alltag zur Pflege da ich ein Pflegefall Stufe 3 nach AU = Arbeitsunfall geworden bin. Und mir so vieles nicht mehr möglich ist im Alltag.

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt das Gefühl das man mir ganz persönlich etwas wegnimmt. Nein ganz im Gegenteil, ich habe eine enorme Lebensqualität erhalten durch diese Einrichtung, durch das Haus zurückbekommen, und darf heute all die Dinge wieder tun die noch möglich sind zu meiner Situation, der Behinderung sich auf den Weg bringen lassen.

    Zu letzten Frage von Euch, es gibt auch Bewohner in diesem Haus die wenig, geringe Einkünfte haben und so durch Dritte, Ämter, Behörden oder das Sozialamt, Grundsicherungsamt etc. finanziert und getragen werden. Je zu der ganz persönlichen Lebenssituation. Mfg Lyn

  • Hallo Manfred & Majda,

    Ihr habt von Lyn schon einige Hinweise erhalten (vielen Dank dafür).

    In Eurem Fall wäre wohl juristischer Beistand vor Ort angebracht.

    Ihr braucht kompetente Unterstützung vor Ort, damit jmd. Eure Unterlagen einsehen und Euch ggf. bei rechtlichen Schritten unterstützen kann.
    Daher schlage ich vor, dass Ihr Euch an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wendest. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Euch nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich.

    Wenn wir Euch noch irgendwie unterstützen können, wendet Euch gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Vielen lieben Dank. Wir freuen uns sehr über jeden noch so kleinen Hinweis. Schön das es Euch gibt. Grüße Majda & Manfred
Diese Diskussion wurde geschlossen.