EU Rentenantrag/Klage/Gutacher



Hallo liebe Gemeinde,
seit längerem suche ich immer wieder Dinge im Netz,die auch mit der Berentung zu tun haben und meine Situation betrifft und stoße immer wieder auf Eurer Forum,jedoch bekomme ich irgentwie nicht die für mich passenden Antworten zu lesen.Deshalb habe ich mich heute entschlossen, hier mal ungefähr meinen bisherigen Weg aufzuschreiben, in der Hoffnung, das jemand vielleicht noch ein paar Hilfestellungen für mich hat,oder Tipps oder Hinweise.Es wird hoffentlich nicht zu lang zum lesen, allerdings zieht sich meine Sache nun auch schon zwei Jahre hin Ich versuche mal die Fakten zusammenzufassen:
gelernte Steuerfachgehilfin,zuletzt tätig im internationalen Fernverkehr europaweit ca. 12 Jahre und so rd.. 36 Jahre insgesamt die Rentenkasse eingezahlt.Geburstag 1959.Diverse Wehwechen,wie wir alle, aber niemals Artzgänger ;( gewesen..Geht schon irgentwie-also gebuckelt ..und so weiter.Letzte Anstellung im August 2010 und in September 2010 krank geschrieben worden wegen Sprungelenksbeschwerden..Vom AG fristlos gekündigt worden.Dagegen habe ich mich erfolgreich zur Wehr gesetzt,AG mittlerweile in Insolvenz, jedoch zog sich diese ganze Sache bis November 2011.In der Zwischenzeit mußte ich zur Kontrolluntersuchung zur Ärtzin,da ich schon auf Bluthochdruck eingestellt war (ca. 1 Jahr insgesamt)...Wir sprachen über meine Schweißausbrüche,Schlafstörungen und neu hinzu gekommenden Tinitus...Tinitus wurde irgentwie durch HNO abgeklärt-sei kein wirklichen Tinitus-Ton wurde gefunden (beidseitig Ohren betroffen).nichts behandelt..Eine frauenärtzliche Abklärung hatte in 2011 zur Folge,nach Feststellung von PAP IV, Entfernung der Gebärmutter.Glück im Unglück, das ganze war kurz vor Ausbruch.Da ich vorher noch im Ausland lebte, mußte ich mich hier in Deutschland wieder anmelden und bekam ca. 1/2 Jahr Arbeitslosengeld, dann mußte ich mich beim Jobcenter melden..Nach der Unterleibsop viel ich in eine noch anhaltende depressive Phase..Ich habe vorher schon festgestellt,dass ich an einem Punkt angelangt war,den ich nicht kannte-ich war und bin es wohl noch völlig überfordert gewesen.;(Mein Kopf machte ,und dachte,was er wollte-es gab keinen Ausschalter.:;(..Also habe ich mich selbst um professionelle Hilfe umgesehen,bin über 8 Wochen stationär in Behandlung gekommen von August bis November 2011 und entlassen worden, mit dem Hinweis, ambulanter Therapie.Diese konnte ich im Februar 2012 aufnehmen und bin noch wöchentlich dabei.Die Behandlungen bezüglich des Sprunggelenkes ziehen sich in der Zeit sprunghaft weiter,die Beschwerden gingen nicht zurück..Von einem Orthopäden,in eine orthop.Klinik, von dort zum Schmerztherapeuten und wieder zurück..Zusätzlich bekam ich aber schon vermehrt Rückenschmerzen-Lendenwirbel und HWS habe ich schon länger Probleme.Ich tat dies ab-und bezog es auf die Unterleibsop.die Ärtzin sagte,es wäre der Ischialnerv.In 2011 bekam ich rückwirkend Krankengeld und das Jobcenter sein Geld zurück.Ich wurde aber über das Jobcenter bereits im Juli 2011 aufgefordert, ein phycholog.Gutachten erstellen zu lassen.Hier kam man zum Ergebnis, länger wie 6 Monate und div.Einschränkungen.und unter 6 Std.Also wurde ich vom Jobcenter aufgefordert,Rentenantrag zu stellen.Habe ich dann auch gemacht.Begutachtet wurde ich über die DRV im Dezember 2011, diese kam zum Ergebnis, Berufsunfähig-also unter drei std..nicht mehr wie 7 KG heben, und wieder zich Einschränkungen,aber mehr als 6 Std.täglich.So ging es weiter in 2012.In 2012 kam ich wegen dem Sprunggelenk an eine ander Klinik,die auch den Rücken begutachtete und man stellte erheblichen Wirbelsäulenschaden fest.Bezüglich des Sprunggelenkes wurden noch einige Therapien versucht,die bisher noch nicht in Betracht kamen,auch einen Adimed Schuh-usw..Da ich gleichzeitig im April 2012 die Ablehnung der Rente von der DRV erhielt und ich völlig überfordert war, bin ich dem VDK begetreten, die mich seither vertreten, ich mich jedoch mehr und mehr alleingelassen auch hier fühle.Schlecht zu erreichen, und irgentwie nicht so voll erklären.VDK hat Widerspruch eingelegt und es dauerte...bis Antwort kam.Natürlich wurde abgelehnt..und es ging in das Klageverfahren anfang 2013 (April )...in der Zwischenzeit wegen Aussteuerung aus dem krankengeldbezug wieder beim Jobcenter gelandet..Sachbearbeiter lässt mich soweit in Ruhe, ich möge mich auf meine Genesung konzentrieren und er wär sich sicher, das ich berentet würde ..Wurde aber angemotzt,wieso noch keinen Reha antrag gestellt.Toll.Nachgeholt..und dieser wurde nach Wochen immer noch nicht entschieden,also habe ich nachgefragt..Schriftlich habe ich, das ich erst Bescheid über diesen Reha antrag erhalte,wenn über meine Rentensache entschieden ist.VDK war obendrein sauer,wieso ich soetwas machen würde..sonst nichts..;(.In 2012 kam noch ein diagn.Üb erbein am linken Handgelenk hinzu, was sich als Knorpelschaden herausstellte.Auch das zog sich ;(...und ist jetzt soweit,das ich in einer Woche nochmals operiert werden soll, die Ulna soll verkürtzt werden, Knochen geglättet usw..Seit der ersten OP ist die Hand nicht einmal zu 40% beugbar und stetig unter Schmerzen und in Behandlungsversuchen gewesen,sowie das Sprunggelenk und nun auch der Rücken, MRT erfolgten, anfangender Bandscheibenschaden,Oesterporose grenzwertig,also noch keine Tabletten.Hinzu gekommen ist noch CODP stufe 1.Alles in Behandlung,Medis und mit Kontrollterminen..Neuro seit dem 35 Lebensjahr die sich im November 2012 noch mit einer Kontaktallergie anfreundete..Hier sind quartaslmässig weiter Blutuntersuchungen angesetzt,um die Bösewichte zu finden .Bis hierhin schon arg viel ..Vor rund 6 Wochen nun erhielt ich Kopie vom SG ,indem ein Gutachter beauftragt wurde, Antrag diesbezülgich auch von der Rentenversicherung gestellt, da sich mein Zustand wohl verschlechter hätte,was Sprunggelenk betrifft und ich Handgelenksbeschwerden hätte-Die Entfernung der Gebärmutter hätte auf Nachfrage keine Beeinträchtigung !! ??
Den Gutachtertermin wahrgenommen ( vorher auch hier Tipps gelesen habe )..Alle Unterlagen !! die ich habe ( und auch immer neue Berichte in Kopie an den VDK )...dabei,die wollte der Gutachter nicht sehen, bis auf das mit CODP 1....die er in seinem erstellten Bericht später überhaupt nicht erwähnt..Der Gutachter ist Orthopäde gewesen...Und nun kommt . Das Gutachten habe ich heute vom VDK in Kopie erhalten, mit dem ungefähren Anschreiben: das der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, das ich noch ein Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden hätte, so das sich die Chance zur erfolgreichen Klage erheblich gemindert hätten...Und hier kommt schon meine Frage ?? Wieso ?? zählt für mich nicht das Alte Recht ?? Berufsunfähig?? vor 1961 geboren ??Der Sachverständige hat in seinem Gutachten aber auch wörtlich geschrieben: zumindest 6 Std. !!! Was heißt das genau?? 3-6 Std..?? oder mehr als 6 Std ?? und ist das ausschlaggebend ?? ich gehen noch weiter auf das Gutachten ein,:  Der GA führt aus, das ggf.eine Somatisierungsstörung zu diskutieren ist und im Zweifelsfall eine neurologische/psychiatriche Zusatzbegutachtung zu empfehlen ist,schreibt VDK...Somatisch wurde seinerzeit aber schon über den Schmerztherapeuten wiederlegt ;(...VDK rät an,Gutachten sorgfältig zu lesen ( habe ich auch, aber das ist alles sooo schwer nachzuvollziehe-einiges ist mir aber aufgefallen )...un dich möge möglichst fachärtzliche Bescheinigung vorlegen, die sich mit der Frage des verbliebenen Restleistungsvermögens auseinandersetzt und der auch Stellung zu dem Gutachten des Sachverständigen nimmt.."Bitte legen Sie uns eine Bescheinigung vor,wonach es Ihnen aufgrund von vorliegenden Behindungern und Leistungseinschränkungen eben nicht mehr möglich ist, auch leichte Arbeiten von mehr al drei stunden bz. bis sechs Stunden täglich zu verrichten."..sollte ...xxx.nicht möglich sein, so stellt sich die Frage,ob der Rechtsstreit in Kenntnis diese Gutachtens forgeführt werden soll ".. Und der Hinweis auf § 109 SGG ... Damit stehe ich aber völlig alleine da und wieder auf dem Schlauch.Meine Hausärtzin ist Internistin, und die habe ich schon einmal nach so einer Bescheinigung gefragt, und sie sagte mir,sie kann und wird das nicht beurteilen -Was nun ?? meinen Orthopäden fragen ??Die Antwort wird sicherlich nicht viel anderst ausfallen ;(..Dito..der Therapeut...Und ich verstehe VDK auch nicht, denn das Geric ht hat sich hierzu wohl noch nicht geäußtert...also wieso das alles gleich, Rechtschutz habe ich nicht, und wenn ich jetzt abschließe übernehmen sie ja nicht , und  in dem Gutachten wird zusammengefasst(einzelne Diagnosen oder gemessene Werte bitte erfragen,denn das ganze ist Seitenlang und hat wohl wenig Sinn hier alles reinzuschreiben ):  Fachorthopädisches Gutachten !! .. 1,5 Std.insgesamt..Kurze Aktenübersicht(m.E. soweit alles dabei-bis auf den Tinitus und die COPD1 und die Unterleibsop.. ) Teil II aus der Gerichtsakte..zitierte Berichte.. Aucch der Gdb von 30% aufgeführt wird, Psychosomatischer/psychotherap.Bericht vom 23.4.2013 aktuell wird angeführt..mittelgradige depressive Episode.Es wird festgestellt,das eine multimodale psychosomatische Behandlung erfolgt.Belastungsfähigkeit und auch das Selbstvertrauen könne gestört sein..Dann folgt die Familienanamnese, Aktuelle Medis, Aktuelle Beschwerden,..der ärtzliche Befund des GA,(Eigenbefunde vom Untersuchungstag )Diagnosen:chronisches Schmerzsyndrom Des Achsorganes,bei alterentsprechender degenerativen Veränderung u.leichter Fkuntionsstörung der Hals + Lendenwirbel,Funktionsstörung des linken Handgelenks u.arhoskoopisch gesicherten beginnenden,degenartiven Veränderungen,Chronischer Schmerzzustand im körperfernen Unterschenkel u.Sprunggelenk links mit leichten Funktonsstörungen,Leichte Anprallsydrom der Rotatorenmanschette der linken Schulter bei Verkalung im Gleitraum zw.Oberarmkopf u.Schulterdach, Belastungsabhängige Kniegelenksbeschwerden links mit diskreter endgradiger Funktionseinschränkung , Verdacht auf somatoforme Teilaspekte,Depression,Bluthochdruck, COPD.Bei der Klägerin liegt eine erhebliche Schmersymptomatik im Bereich des Achsorgans un der peripheren Gelenke vor.Die Beschwerden sind bereits über Jahre dokumentiert.Aufgrund des Krankheitsverlaufes besteht eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit im Sinne eines erwerbsminderden Dauereinflusses !!!..Dieser Satz allein macht mir Hoffnung,..da steht erheblich...arbeiten mind. 6 std täglich mit solch einer Aussage ??weiter geht es: Unter Brücksichtigung ect. nur noch in der lage,leichte  Tätigkeiten unter den üblichen (wiederspricht sich später selbst )?? Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmar ktes zu verrichten.Leichte Tätigkeiten können aber zumindest sech Std.täglich,an fünf Tagen i.d. Woche ausgeführt werden.Bei der aktuellen Untersuchung findet sich eine endgradige Funktonseinschränkung der Lendenwirbelsäule bei einem Schoberindex von 10 zu 13,5 u.einem Fingerbodenabstand von 25 cm.Bei der Bewegungsprüfung im Langsitz ist diese etwas besser und der Abstand 20 cm.Der Muskelstatus ist schwach.Im Bereich HWS fand sich leichte endgradige Funktionsstörung.Unter Berücksichtigung in erster Linie der kl.Sypmtomatik besteht eine Belastungsminderung des Achsorganes für Hebe-und Tragebelastungen. Unter Berücksichtigung dieser Angaben sollte die Hebe-und Tragbelastung als Dauerbelastung nicht mehr als 5 kg ,im Einzelfall nicht mehr als 10 kg betragen..Arbeiten in Zwangshaltungen,gebückte Belastungen sollten vermieden werden.Tätigkeiten ,die mit Absturzgefahr verbunden sind, sind unter dem Aspekt der plötzlich unkalkulierbaren einschießenden Schmerzsymptomatik zu vermeiden..Bei der aktuellen Untersuchung zeigt sich eine leichte endgradige Funktionsstörung im OSG/USG u. der Fußwurzel..Kniegelenksbeschwerden.Bei der radiologischen Untersuchung zeigten sich leichte degenerative Veränderungen im Kniescheibengleitlager.Aufgrund der klinischen und morphologischen Situation im linken Sprunggelenk u.linken Kniegelenk sollen ausschließlich stehende und gehende Belastungen vermieden werden.Tätigkeiten in der Hocke und kniende Belastungen sind zu vermeiden.Handgelenk.Bei der klinischen Untersuchung zeigt sich eine mittelgradige Funktionsstörung im Handgelenk,vor allem für die hohlandwärtige Bewegung.Schwere manuelle Tätigkeiten mit der linken Hand ihr nicht mehr möglich und ist auch nach einer weiteren operativen Intervention anzunehmen. Feinmotorische Belastungen sind unbeeinträchtigt möglich.Bei der aktuellen Untersuchung zeigte sich in der linken Schulter eine sogenannte Anprallsympomatik des Oberamrkopfes am linken Schulterdach.Eine derartige Symptomatik war bisher nicht dokumentiert.Die Funktion war im Seitvergleich leicht endgradig für Rotation,Vorhebung und seitwärtshebung eingeschränkt. Typischerweise wird eine deratig Anprallsymptomatik usw..bei belastungen über den 900 Grad Horziontalebene im Schultergelenk ausgelöst..Derartige Belastungsvorgänge solltem mit dem linken Arm vermieden werden. Aufgrund der vielfältigen Gelenkbeschwerden sollten die Tätigkeiten unter Witterungsschutz erfolgen !! ?? ( also doch alltagsübliche Einschränkungen )..und wo bleibt die Neuro hier ??Dann wird auf die Gebärmutterentfernung eingegangen und auf die depressive Episode..und die undifferenzierte Somatisierungsstörung.Aufgrund dieser Diagnosen ist davon auszugehen,das keine besonderen Anforderungen an die Anpassungs-und.Umstellungsfähigkeit sowie an die nervliche Belastung gestellt werden sollten..(aber mindestens 6 std..täglich arbeiten ??? ) Die Klägerin ist in der Lage ein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu führen..Bei leidensgerechter ( ??) Tätigkeit sind zusätzliche betriebsunübliche Pausen nicht notwendig.
Aufgrund des Krankheitsverlaufes erscheint es eher unwahrscheinlich,das die festgestellte Minderung des Leistungsvermögens wesentlich gebessert werden kann !!Letztendlich ist festzulegen,das die erhebliche Beschwerdesymptomatik lediglich im Bereich des linken Handgelenks ein entsprechendes morphologische Korrelat zeigt..Na toll !! ??? -Zur Diskussion steht eine Somatisierungsstörung.Inwiefern ein biophsychosozialer Hintergrund gegen ist,entzieht sich seiner Fachkompetenz..Also bin ich doch Simulant ??? Oder Nur seelisch gestört ???Aktuell erfolgt weder eine Psychotherapie ????  Ich bin doch in ambulanter Behandlung !!! ???daher kommt doch auch der aktuelle Bericht !!noch eine medikamentöse antidepressive Therapie (stimmt )..so dass dieser Aspekt des Krankheitsbildes wohl eher eine untergeordnete Bedeutung hat. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine neurologisch/psychiatrische Zusatzbegutachtung und wird in das Ermessen des Gerichtes gestellt.
Das wars !! Anmerkungen habe ich ja dazwischen platziert..Ich bin fertig..für heute..und warte ungeduldig auf eure Nachrichten..und danke fürs Lesen bis zu Ende

Antworten

  • Liebe weisemaus,

    sei uns herzlich Willkommen im Forum.

    Leider ist Dein Text sehr lang und da er nur wenig Absätze enthält, für viele schwer oder nicht möglich, ihn bis zum Ende zu lesen.

    Kannst Du bitte mehrere Absätze machen?

    Was genau sind denn Deine Fragen an uns?

    freundliche Grüße
    von mir 😳
  • 😕 leider ist der Beitrag wirklich sehr unübersichtlich, zumal wir hier als Nichtmediziner hinsichtlich der Anerkennung von den medizinischen Gegebenheiten sowieso nichts definitives beitragen können.

    Was zählt sind Fakten:

    Um es konkret auszudrücken: Was für eine Rente wurde beantragt?

    Wenn du Jahrgang 1959 bist und du die entsprechenden Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der BU-Rente erfüllst muss natürlich auch BU-Rente und nicht EU-Rente beantragt werden. Dieser kleine Unterschied verursacht eine ganz andere Beurteilungsperspektive.

    Dass getreu dem Leitsatz Reha vor Rente selbstverständlich ein Reha Antrag vorausgeht ist auch normal - nur in diesem Fall wundert mich, dass die Krankenversicherung nicht dazu aufgefordert hat. Auf jeden Fall würde die Ablehnung einer beruflichen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger ggf. die Berentung erleichtern.
    Für Jahrgang 1959 eine berufliche Reha wird vermutlich nicht bewilligt werden.

    Auch eine BU-Rente kann nach der Darstellung des Falles vermutlich momentan (noch)nicht erwirkt werden, wenn der Gutachter darauf beharrt, dass der Beruf noch 6 Std./tgl. ausgeübt werden kann .... Dabei ist zu unterscheiden, dass momentan nur ein Fachgutachten (orthopädisch) vorliegt. Ein psychologisches Fachgutachten sehe ich hier nicht und im nachfolgenden Sozialgerichtsverfahren wird wohl der Richter beide Gutachten beauftragen. Da würde ich mich mal ganz fix in eine Psychotherapie begeben sonst könnte man auf die Idee kommen, dass sich die psychischen Belange gebessert haben.

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    Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, weiterhin abgesichert. Für die Berufsunfähigkeit muss das Leistungsvermögen in dem erlernten bzw. auf Dauer ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung gegenüber einer gesunden Vergleichsperson auf weniger als 6 Stunden gesunken sein.

    Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist nur dann zu prüfen, wenn eine Leistungsminderung im bisherigen Beruf auf weniger als 6 Stunden attestiert wird, im Übrigen aber eine mindestens 6-stündige Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorliegt.

    Kann der bisherige Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit noch mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden, liegt Berufsunfähigkeit nicht vor.

    Berufsunfähigkeitsrenten nach dem Recht am 31.12.2000

    Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Rente auch weiterhin vorliegen, sind die bis zum 31.12.2000 gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die bis zu diesem Zeitpunkt ergangene Rechtsprechung anzuwenden. Demnach waren Versicherte, die in ihrem Hauptberuf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf noch mindestens die Hälfte des tariflichen Durchschnittsentgelts eines gesunden Versicherten mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten erzielen konnten nur dann berufsunfähig, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen war. Wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben konnte, war nicht berufsunfähig.
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    Wenn es gelingt und die Voraussetzungen zur Erlangung der BU-Rente darzulegen ist die Chance ungleich höher gegenüber der, eine EU-Rente zu erhalten. Also zunächst genau überprüfen ob die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

    Auch den Gutachterauftrag kritisch prüfen - ob dieser überhaupt auf BU oder EU abgestimmt ist. Das ist ein riesen Unterschied. Wenn der Gutachter das Gutachten unter falschen Voraussetzungen erstellt ist es nicht das Papier wert auf dem es steht.

    Der Einspruch gegen die Ablehnung der Rente (BU oder EU muss ja aus der Ablehnung hervorgehen) sollte beinhalten, dass die psychischen Erkrankungen nicht berücksichtigt sind.

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    Aus meiner Sicht ergibt sich aus der dargestellten Frage des VDK:

    "Bitte legen Sie uns eine Bescheinigung vor,wonach es Ihnen aufgrund von vorliegenden Behindungern und Leistungseinschränkungen eben nicht mehr möglich ist, auch leichte Arbeiten von mehr al drei stunden bz. bis sechs Stunden täglich zu verrichten."

    ...daß ein EU-Rentenantrag gestellt wurde!

    Deshalb 1. genau prüfen was für ein Rentenantrag gestellt wurde und vor allem warum!

    Beim der BU-Rente geht es nicht um leichte Arbeiten zwischen 3-6 Stunden täglich!

    Da geht es darum, dass die tatsächlichen beruflichen Arbeiten - auflisten der Tätigkeiten mit Zeitangabe für einen längeren Zeitraum - mindestens 6 oder mehr Std. tägl. ausgeführt werden können, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für dich verschlossen war.

    Mit dem Handgelenkschaden sind die Aussichten nicht wirklich schlecht. Sobald aber eine weitere OP erfolgt ist, sind wieder neue Gutachten notwendig weil sich der Zustand natürlich ändert. Niemand kann dich zu der OP zwingen....

    Insgesamt ist das ganze Prozedere sehr umfangreich und kann so hier nicht eindeutig beantwortet werden. Das gehört in die Hände eines Fachanwaltes für Sozialversicherungsrecht.
  • Hallo weisemaus,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise (auch bzgl. der Lesbarkeit von Beiträgen) erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Ansonsten wünsche ich zunächst ein schönes Wochenende.
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