Diskriminierung?

Hallo,
ich bin Rollstuhlfahrerin und lebe in einer ambulant betreuten Wohnanlage. In 5 Tagen ist eine Eigentümerversammlung (an der ich nicht teilnehmen darf, da ich "nur" Mieterin bin)und da soll ein Verbot verabschiedet werden, indem es Elektrorollstuhlfarern untersagt ist, die Tiefgaragenzufahrt (einspurig ohne Gehweg) zu benutzen . Ich benutze diese regelmäßig, da es für mich viel einfacher ist über die Rampe, die von der Garage in den Keller führt, zum Rolliladeplatz zu kommen und umgekehrt.
Ist ein solches Verbot speziell für behinderte Menschen nicht diskriminierend bzw. unzulässig?
Danke für Eure Antworten.
Nadja

Antworten

  • Hi Nadja,
    ich bin auch Rollifahrerin und kenne diese Probleme nur zu gut.
    Allerdings hat das nichts mit Diskriminierung zu tun.
    Indem du die Tiefgaragenzufahrt benutzt, gefährdest du nicht nur Autofahrer, sondern auch dich selbst, denn wenn die Zufahrt einspurig ist kann man ja nicht ausweichen. Und wenn es zu nem Unfall kommt, müssen die Besitzer der Tiefgarage haften, das wollen sie natürlich nicht.
    Natürlich kannst du Beschwerde einreichen, aber ich fürchte, da wird man dir genau das gleiche sagen.

    Was ich dir empfelen würde, ist, darauf aufmerksam zu machen, dass der eigentliche Zugang zu umständlich für dich ist und sie sich um eine einfachere Lösung bemühen müssen, da du sonst in deiner Mobilität eingeschrenkt bist.

    Hoffe das hilft dir weiter

    Gruß
    Mary
  • Hallo Mary,
    danke für deine Antwort. Das Ganze soll auch auf Radfahrer und Fußgänger angewendet werden. Ich finde das schlimm, immerhin können zwei Autos erst Recht nicht aneinanderer vorbei fahren. Außerdem gibt es ein Rot- bzw. Grünlicht welches ja daraufhin deuitet, ob jemand kommt. Meines Erachtens sollten viel eher alte Männer in diesem Fall mit fast 90 Jahren, die sehr unsicher fahren und daher jegliches "Risiko" minimieren wollen den Führerschein abgeben, denn das ist wirklich gefährlich. Außerdem gibt es private Haftpflichtversicherungen.
    Gruß
    Nadja
  • hallo Wuschplu,

    das du als Mieterin nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen darfst ist absolut richtig! da gibt es leider nix zu "rütteln"!
    Was die Frage nach dem Zugang angeht... Ist schwierig aus der Ferne zu beantworten, da hier viele Faktoren greifen. du schreibst:"Ich benutze diese regelmäßig, da es für mich viel einfacher ist über die Rampe, die von der Garage in den Keller führt, zum Rolliladeplatz zu kommen und umgekehrt. Dem entnehme ich, dass es auch einen anderen für dich machbaren Zugang gäbe, oder ?? Einfach bedeutet manchmal auch bequem ! Der von dir bisher benutzte Zugang ...ist der für Dich und für die Autofahrer sicher und breit genug? Einspurig bedeutet ja es kann dir auch jemand entgegen kommen ?! Solche Einfahrten sind normalerweise über eine Ampel geregelt. Ich denke da kann dir eigentlich nur ein Rechtsanwalt helfen.. mein Tipp wäre... warte die Entscheidung ab und dann kannst du reagieren und dir ggf. einen Anwalt nehmen.
    LG Thomas
  • Hallo Nadja,

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