Gibt es eine Kostenerstattung bei der Rechung vom Pflegedienst?

Hallo Zusammen! Ich eine Frage. Ich stelle zuzeit ein Antrag auf Sozialhilfe, damit sie mein Anteil bei den Rechungen des Pflegedienstes übernimmt. Meine Frage ist, Muss ich die aktuelle Rechnung selber bezahlen und dann die Kosten von Sozialamt erstatten lassen oder kann ich es direkt an sie weiterleiten?

Danke im Vorraus

Antworten

  • hey louis
    den antrag auf kostenübernahme stellt man vorher, ich fürchte da gehst du leer aus.
    erst recht wenn dein antrag auf sozialhilfe abgelehnt wird.
    warum übernimmt die pflegekasse nicht die kosten?
    ein paar infos mehr wäre ganz doll um helfen zu können.
    biene
  • Die Sachlage ist die, die Pflegekasse über schon ein teil der Kosten in Wert von 450 €. Da ist aber noch eine differenz von fast 50 euro. was soll ich tuen???
  • Hallo Louis84,

    um Dir helfen zu können, müsste ich Dein Anliegen verstehen. Hierfür fehlen mir aber noch ein paar Hintergrundinfos.

    Du nimmst also Leistungen einen Pflegedienstes in Anspruch. Die Kosten hierfür belaufen sich auf fast 500,- Euro. Die Pflegekasse übernimmt hiervon 450,- Euro. Wieso nicht die vollen fast 500,- Euro?
    Was genau sind das für Leistungen des Pflegedienstes?
    Hast Du eine Pflegestufe?
    Bekommst Du noch Pflegegeld?
    Wie bestreitest Du deinen Lebensunterhalt?

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Hallo Ich habe die Pflegestufe I, beziehe Arbeitslosengeld II und habe Ein Schwerbihindertenausweis mit 100 % Der Pflegedienst bringt mich Morgens aus dem Bett und bring mich Abends wieder ins Bett. 2 mal in der Woche eine Ganzwaschung. Ich bekomme Pflegegeld aber, diese gehen direkt an den Pflegedienst.
  • Hallo Louis84,

    vielen Dank für Deine Ergänzungen.

    Für Dein Verständnis, bei den 450,- Euro handelt es sich nicht um Pflegegeld, sondern um sog. Pflegesachleistungen. Diese stehen Dir zu, wenn Deine Pflege durch einen entsprechenden Dienstleister erbracht werden. So wie es bei Dir ja der Fall ist.

    Da ich Deinen Einzelfall nicht im Detail kenne, kann ich keinerlei Erfolg versprechen. Es besteht für Dich aber grundsätzlich die Möglichkeit für die übrigen knapp 50,- Euro nach §§61 ff. SGB XII beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" zu beantragen.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich. Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht.
    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wünsche Dir ein schönes Wochenende 😀