René IV hat meine Berufliche Massnahme zurückgestuft

Ich weiss nicht mehr weiter, die IV hat meine EBA in eine PrA zurückgestuft. Das Diplom habe ich diesen Sommer erhalten.
Der Lehrvertrag wurde per 31.7.13 aufgelöst. Ich bin aber krank geschrieben. Was kann ich tun, möchte zu meinem alten Arbeitsort zurück, damit ich die Lehre EBA wenn es mir besser geht noch nachholen kann. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus. Freundliche Grüsse René

Antworten

  • Hallo huda001,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Dein Anliegen habe ich an die Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Bitte hab ein klein wenig Geduld, der Kollege ist momentan in den Ferien.
  • Guten Tag René

    Aufgrund Deiner Frage ist unklar, welche Gründe zur Zurückstufung der EBA zur PrA bzw. zur Auflösung des Lehrvertrages geführt haben. Ich nehme an und gehe davon aus, dass es wegen der Krankheit war. Damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann, ist es zentral, dass Du Deinen Berufsberater kontaktierst, um in einem Gespräch die nächsten Schritte anzuschauen, insbesondere wenn es Dir besser geht.

    Ich grüsse Dich freundlich.

    Isabelle Limacher
    SVA Zürich
    Info-IV

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