PARKPLATZBENUTZUNG

Wir haben immer Schwierigkeiten mit dem BehindertenParkplatz,haben sogar schon ein Knöllchen bekommen.Habe das G im Ausweis.Kann ich einen Antrag auf aG stellen,da sich mein Gangbild sehr verschlechtert hat und auf Begleitung angewiesen bin

Antworten

  • kartoffelsalat hat geschrieben:
    Wir haben immer Schwierigkeiten mit dem BehindertenParkplatz,haben sogar schon ein Knöllchen bekommen.Habe das G im Ausweis.Kann ich einen Antrag auf aG stellen,da sich mein Gangbild sehr verschlechtert hat und auf Begleitung angewiesen bin


    Hallo...

    klar kannst du einen Antrag stellen. Die Frage ist nur ob er bewilligt wird. Vielleicht unterstützt ein ärztliches Attest deinen Antrag ja. Denn einfach nur zu sagen.."mein Gangbild sehr verschlechtert hat und auf Begleitung angewiesen" genügt sicher nicht.
    LG Thomas
  • Es gibt Regeln für aG. In Etwa: Querschnittsgelähmt oder doppelt-oberschenkelamputiert. Und nicht in der Lager, mehr als 300m ohne fremde Hilfe zu gehen.
    Ein Beinamputierter, der mit Krücken noch 300m gehen kann, bekommt kein aG. Du musst dir überlegen, ob du so behindert bist, dass aG zutrifft.

    Ein schlechtes Gangbild ist da sicherlich kein gutes Argument. Ein Argument könnten weitere drohende gesundheitliche Schäden sein.
  • kartoffelsalat hat geschrieben:
    Wir haben immer Schwierigkeiten mit dem BehindertenParkplatz, haben sogar schon ein Knöllchen bekommen. Habe das G im Ausweis.Kann ich einen Antrag auf aG stellen,da sich mein Gangbild sehr verschlechtert hat und auf Begleitung angewiesen bin

    hallo

    du wunderst dich, dass du ein knöllchen bekommen hast? 😺

    immerhin hast du schwergehbehinderten menschen den parkplatz weggenommen!!!!!

    Thomas und einbein haben dir bereits hilfreiche antworten auf deine frage gegeben.

    solange dir nicht der blaue parkschein bewilligt wurde, parke bitte!!!! nicht wieder auf ausgewiesenen behi-parkplätzen! 😉

    lg rosi
  • hallo @ all mit anspruch auf behindertenparkplätzen

    wir ärgern uns immer wieder, wenn unberechtigte auf behi-parkplätzen stehen und wir nur einen mit erheblichen schwierigkeiten finden könnnen.

    schaut euch mal diese seite an:

    http://www.kaikracht.de/cmt/sign_pk1.htm

    vielleicht bringt es ja mal was, so etwas hinter den scheibenwischern zu hinterlassen? 😎

    lg rosi


  • kartoffelsalat hat geschrieben:
    haben sogar schon ein Knöllchen bekommen.


    ich würde es schlimm finden wenn du kein Knöllchen bekommen hättest.
    Ich würde mich dort gar nicht mehr hinstellen, es kann dein PKW auch abgeschleppt werden
    und dann wird es richtig teuer und da kannst du nicht argumentieren, daß du ein "G" hast...

  • Hallo kartoffelsalat,

    zunächst einmal noch herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Auf den speziell gekennzeichneten Parkflächen dürfen nur diejenigen parken, die dazu auch berechtigt sind. Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html

    Bzgl. einen sog. Verschlechterungsantrages solltest Du dich vorab mit Deinem behandelnden Arzt abstimmen.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo kartoffelsalat,

    zunächst einmal wäre eine Frage interessant. Welchen behinderungsgrad hast du? Desweiteren kannst du einen verschlechterungsantrag beim versorgungsamt stellen. Es kann sein das ein Medizinischer Dienst hinzugezogen wird. Um den blauen Ausweis zur berechtigung der benutzung eines Beh. Parkplatzes zu nutzen, muss im Schwerbehindertenausweis mindestens aG drin stehen und auch "B" für Begleitperson. Dies sind die vorrausetzungen um einen blauen Parkausweis zu bekommen.

    Und wie die anderen schon sagten, solltest du es vermeiden, solange wie du diesen Parkausweis nicht hast, dich auf einen Beh. Parkplatz zu stellen.

    Und wenn du diesen Ausweis bekommen solltest, so hast du immer ein Schreiben, das du dementsprechend mit dir führen musst. Dieses Schreiben bekommst du mit smat den blauen Ausweis von der Strassenverkehrsamt ausgestellt und dort wird man dich auch auf die rechtlichen Sachen hinweisen. Für den blauen Parkausweis wird auch ein Lichtbild benötigt, sowie eine kopie des Schwerbehindertenbescheides und natürlich auch der Schwerbehindertenausweis.
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