Behindertengerechter Dienstwagen

Hallo zusammen! 😀

Bin noch ganz frisch hier - und hoffe mal, dass ich nun das richtige Forum erwischt habe.

Nach einem Unfall Anfang des Jahres kann ich meinen rechten Fuß nicht mehr zum Autofahren nutzen - habe mein Auto abgemeldet und verkauft und bin somit derzeit nicht mobil.

Seit einigen Wochen arbeite ich wieder - allerdings vom Home-Office aus. Das soll sich irgendwann wieder ändern. Um wieder fahren zu können, benötige ich einen behindertengerechten Umbau eines Automatik-Fahrzeugs.

Derzeit versuche ich, meinem Arbeitgeber schmackhaft zu machen, dass der mir dieses Auto als Dienstwagen zur Verfügung stellt. Aber soviel ich auch suche - ich finde nichts zu diesem Thema. Mein Behindertengrad ist mit 50 anerkannt - zusätzlich Kennzeichen "G". Ich weiß, dass es steuerliche Vergünstigungen gibt, auch Rabatte bei Neuwagenkauf - und u.U. Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau. Aber was hätte mein Arbeitgeber im Fall der Bereitstellung eines Dienstwagens davon? Profitiert er ebenfalls von diesen Vorzügen?

Vielleicht kennt jemand von Euch einen ähnlichen Fall? Würde mich freuen, von Euch zu lesen.

Gruß Chiara999

Antworten

  • Ein Diesntwagen ist i.d.R. ein Neuwagen. Diesen kannst du bei vielen Herstellern (zu mindest VW) werkseitig mit Linksgas bestellen. Das wäre also kein Problem. Zuschuss siehe hier: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Wenn dich dein AG lieb hat, zahlt er dir das.

    Aber wie ist das mit dem Zuschuss bei einem Dienstwagen? Einfach mal beim zuständigen Kostenträger nachfragen.
  • Danke für die schnelle Antwort. Die Seite mit den Zuschüssen hatte ich mir schon durchgelesen. Aber daraus kann man leider nicht ableiten, dass ein Arbeitgeber diese Zuschüsse erhält, wenn ICH den Ausweis habe.

    >Wenn dich dein AG lieb hat, zahlt er dir das.
    Glaube nicht, dass der mich noch besonders lieb hat ... nachdem ich zunächst ein halbes Jahr krank war - und nun zwar wieder arbeite, aber nicht mobil bin. 🥺

    LG Chiara999
  • chiara999 hat geschrieben:

    Glaube nicht, dass der mich noch besonders lieb hat ... nachdem ich zunächst ein halbes Jahr krank war - und nun zwar wieder arbeite, aber nicht mobil bin. 🥺

    LG Chiara999


    Hallo Chiara, weißt du es, oder vermutest du es nur? Nur weil du ein halbes Jahr krank warst? Das kommt halt auch auf den Rest an. Du bist eingearbeitet und weißt auf was es an kommt. Ein neuer weiß das nicht. Wenn du einen Dienstwagen bekommst, bist du sicher kein einfacher Erfüllungsgehilfe. Dein AG braucht dich (sonst hätte er dir keinen Heimarbeitsplatz gegeben). Jetzt liegt es an dir, das Beste daraus zu machen. Bist du denn leicht substituierbar? Einen neuen Mitarbeiter einzuarbeiten kostet mehr als ein Automatikgetriebe und Linksgas.
    Willst du denn in der Firma weiter arbeiten? Wenn dir auch was daran liegt, dann rede mit deinem Boss und suche eine Lösung und keine Probleme! Füße sind "ersetzbar", Köpfe nicht.

    Bezüglich KFZ-Hilfe durch die RV bei Firmenwagen: Ein Anruf bei der RV ergab: Anrag stellen und mit Hilfe des Arbeitgebers ausfüllen.

    Wenn das Auto zu deinem Arbeitsplatz gehört (Außendienst) müsste der Umbau eigentlich übernommen werden. Und zwar unabhängig, ob das Fahrzeug privat genuztzt wird oder nicht. Denn einen speziellen Bürostuhl für "Kreuzlahme" wird ja auch bezahlt.
    Soweit ich das verstehe, ist das Integrationsamt zuständig.
    Siehe:
    http://www.integrationsaemter.de/Leistungen-an-Arbeitgeber/57c42/index.html
    http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/leistungen/Arbeitgeber/einrichtung/
    http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/arbeitgeber/behinderungsgerechtegestaltung.html
  • Wow - Du hast Dir ja richtig Arbeit gemacht! Ganz herzlichen Dank dafür!

    Mit den Links komme ich auf jeden Fall schon mal weiter. Super!

    Der Dienstwagen, den ich bisher genutzt habe, war für mehrere Mitarbeiter, die nicht ständig im Außendienst sind. Hatte also keinen "eigenen".

    Und ja - ich möchte bei dieser Firma gerne alt werden ... 😀

    Ganz so leicht bin ich sicher nicht zu ersetzen. Aber wie heißt es immer so schön: Letztendlich ist jede/r ersetzbar ... und für eine relativ kleine Firma (20 MA) ist es halt nicht nur eine menschliche - sondern auch eine unternehmerische Entscheidung.

    Bzgl. des Dienstwagens hatte ich bereits darum gebeten, dass sie sich darüber mal Gedanken machen. Je günstiger es für meine Firma wird, desto größer sind die Chancen, dass ich einen bekomme. Daher versuche ich halt, bereits im Vorfeld Infos zu sammeln.

    Auf jeden Fall bin ich total happy, dass ich diese Seiten gefunden habe!!!

    LG Chiara999
  • Das Auto beschaffen, und was dann kommt, sind ja 2 Paar Stiefel. Also erst mal Auto her. Wenn jemand anderes dann auch noch damit färt, ist das halt so. enn dir das Auto nihct zur privaten Nutzung zur Verfügung steht und du eines brauchst, um zur Arbeit zu kommen, bekommst du von der RV noche einen Zuschuss für das Privatauto.
  • Anruf bei Integrationsamt ergab:
    - beim Dienstwagen kann das Automatik-Getriebe bezuschusst werden. Auch andere, Behinderungsbedingte Umbauten.
    - Zumutbarer Arbeitgeber-Anteil: 800 €, darüber hinazs wird mit 50..90% bezuschusst.
    - Die Quote behinderter Mitarbeiter muss erfüllt oder zumindest näherungsweise erfüllt sein.
    - Die Einrichtung, hier das Automatik-Getiebe darf nicht gängiger Standard in dem Betrieb sein.
    Geht es z.B. um enen Verkäufer im Außendienst, der Beinamputiert ist und fast alle anderen Außendienstler fahren einen Automatik-Wagen, ist es gängiger Standard und es gibt keinen Zuschuss. Bei einem Handbedienumbau, Einhandbedienung oder Rollstuhl-Verladesystem sieht es anders aus.

    Am Ende muss man prüfen, ob sich der Aufwand lohnt. Kostet das Automatik-Getriebe 2100 € Liste, ./. MwSt netto 1765 €, ./. Rabatt 20% (bei Flottenkunden teilweise mehr), bleiben 1412 € ./. zumutbarer Eigenanteil: 612 € dieser wird in diesem Fall wohl höchstens mit 50% bezuschusst, bleiben 306 € Zuschuss.

    Das gilt für gekaufte Fahrzeuge. Nutzungsdauer 2 bis 7 Jahre. Bei einem Leasing-Fahrzeug muss geprüft werden. Anmerkung: Der Lesing-Anteil für das Automatik-Getriebe ist vielleicht 60% (Mehrpreis Automatik x Leasingfaktor x Leasingzeitraum)

    Der AG ist gut beraten, wenn er den Antrag sein lässt und sich in der Zeit der Bearbetung seinem eigentlichen Geschäft zuwendet.


    Wird der Dienstwagen privat genutzt und muss der AN einen Eigenanteil für Mehrausstattung drauf zahlen, kann man zumndest die Kosten für das Automatikgetriebe bei der Steuer, Außergewöhnliche Belastungen, geltend machen. Hier reicht eine kleine Auflistung, aus der der Steuerbeamte sieht, wieviel Geld der AN in dem Steuer-Abrechnungszeitraum dafür aufgewendet hat.




  • Herzlichen Dank für Deine erneute Antwort! Werde - wenn es soweit ist - mich auch nochmal mit unserem hiesigen Integrationsamt unterhalten.

    Es wird eher auf einen neuen oder gebrauchten Automatik-PKW hinauslaufen, da in Frage kommende Dienstwagen für einen Umbau einfach schon zu alt sind. Und wenn man eh einen anschaffen muss, kann sie auch gleich einen Automatik nehmen. Also geht's dann letztendlich um Unterstützung für den behindertengerechten Umbau - und da bin ich mittlerweile ganz zuversichtlich.

    Dass ich bei privater Nutzung einen Eigenanteil evt. auch für Mehrausstattung bzw. Umbau zahlen muss, ist mir eigentlich klar ... aber käme mich immer noch günstiger, als alles alleine zu tragen.

    Mit den außergewöhnlichen Belastungen habe ich mich auch schon auseinandergesetzt ... das werde ich dem FA schon plausibel machen können. Ansonsten hole ich mir Unterstützung vom VDK oder dem Integrationsamt.

    Ich behaupte mal - mehr ist aus dem Thema nicht mehr herauszuholen ... hast Dich ja richtig dahintergeklemmt!!!! Lächel ... habe es jetzt als abgeschlossen gekennzeichnet.

    Lieben Gruß aus dem Siegerland!

    Chiara999